AW: Der Absolute Wahnsinn
Da muss ich jetzt einmal nachhaken. Wenn ein Staatsanwalt die Sache vor Gericht bringt, und du nur Zeuge bist, dann hast du doch keine Kosten. Im Gegenteil, das wäre ein Strafverfahren und dein Aufwand als Zeuge müsste entschädigt werden. Habe ich da etwas falsch...