Der Nachteil beider Lichter ist, dass man dennoch einen Z-Rückstrahler benötigt, um StVZO-konform unterwegs sein zu können, was, soweit ich den Thread quergelesen habe, das Ziel ist.
Grundsätzlich richtig, man benötigt mindestens einen Großflächen-Rückstrahler mit Z-Prüfzeichen (im Gegensatz zu früher ist aber ein zweiter optional). Ein einfacher ohne Z reicht nicht, außerdem noch Front-
Reifen/Speichen- und Pedal-Reflektoren. Der Polizei reicht bei Kontrollen idR wenn da überhaupt Licht am Rad ist, und ein Bußgeld deswegen tut auch nicht wirklich weh. Wohl aber im Falle eines Unfalls zivilrechtliche Ansprüche = Kürzung von Schadensersatz bzw Teilschuld. Unschuldsvermutung gibt es nur im Strafrecht. Hier kann die Gegenseite alles mögliche behaupten wie "
in der langen dunklen Eisenbahnunterführung konnte ich den ohne Großflächenrückstrahler gar nicht sehen" und das muss man dann widerlegen. Theoretisch... wie oft das tatsächlich angewendet wird, keine Ahnung.
Das
Toplight Line Small gibt es auch in klar-transparent, wollte ich auch erst empfehlen. Hab aber bei Busch&Müller nachgeschaut und da ist es nicht mehr aufgeführt. WIrd wohl nicht mehr hergestellt, also beeilen um noch Restbestände im Handel zu sichern.
Bei bumm.de gefällt mir als Gepäckträgerrücklicht noch das
Line,. Vom
2C weiss ich nicht was ich davon halten soll. Das gleiche gilt für die Strebenrücklichter
Secula, das
Secuzed mit "Z" und das neue
my:. Ganz schlimm einige weitere Gepäckträgerrücklichter, die sehen aus als hätten die Designer pubertär zu viele SF-Filme und Comics gesehen. Also passend zu Schaltwerken und Kurbeln aktueller Pedelecs. Oder das Zitat "
eleganteste Toplight "View"" - wenn das elegant ist, wie sieht dann plump aus?

Anklicken und weiter blättern auf eigene Gefah
r... https://bumm.de/de/fahrradbeleuchtung/fahrrad-ruecklicht/page/1/