Fluse
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Anderen Lebewesen die Daseinsberechtigung absprechen ist ja auch nicht ganz ohne.![]()
Ich habe den Einwand so verstanden, dass man wenn man schon ein Hund "nur" zum Vergnügen hat, der nicht zu einer Gefahr werden darf.
? Ich würde das aber ausweiten.. auch ein Wachhund, Blindenhund, Diabetishund sollten das nicht. Die sind aber normalerweise ausgebildet. Letzterer existiert in unserem Werk tatsächlich und ist der einzige Hund, der ins Gelände darf. (abgesehen von den Werksshutzhunden, aber die sind ja quasi Staff. Und wenn da mal spät abends einer zusammen mit seinem Mensch hinter einem steht , dann weiß man, dass die wirklich Wachhunde sind. )
Diese Diskussion ist letztlich sehr allgemein.. Meine Freiheit endet da wo sie andere beeinträchtigt. Das sehen nur einige anders.
