Patrick Meer
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Ich habe hepster diesbezüglich mal angeschrieben - mal sehen, was die antworten (werde ich dann hier posten):
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinen Versicherungsbedingungen heißt es unter „Erhalt des ordnungsgemäßen Zustands und Wartung“:
„Im Schadenfall müssen Nachweise über die Einhaltung dieser, dem Versicherer zur Verfügung gestellt werden.“
Da mir nicht ganz klar ist, welche Art von Belegen Sie unter „Nachweisen“ verstehen und wie praxisgerecht ich dies für künftige Schadenfälle umsetzen kann, bitte ich Sie um eine kurze Auskunft:
Mit freundlichen Grüßen
PS: @jochen35 Wie ist es weitergegangen bei Dir?
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinen Versicherungsbedingungen heißt es unter „Erhalt des ordnungsgemäßen Zustands und Wartung“:
„Im Schadenfall müssen Nachweise über die Einhaltung dieser, dem Versicherer zur Verfügung gestellt werden.“
Da mir nicht ganz klar ist, welche Art von Belegen Sie unter „Nachweisen“ verstehen und wie praxisgerecht ich dies für künftige Schadenfälle umsetzen kann, bitte ich Sie um eine kurze Auskunft:
- Was genau verstehen Sie unter „Nachweisen über die Einhaltung der Wartungsintervalle“?
- Welche Form dieser Nachweise ist für Sie ausreichend, damit im Schadenfall keine Rückfragen entstehen und der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist?
Mit freundlichen Grüßen
PS: @jochen35 Wie ist es weitergegangen bei Dir?