Ok. Dann wähle ich Schlagstock, Schreckschusspistole und Steine statt Anhalten. Das macht MIR nämlich mehr Spaß. Und danach höre ich bestimmt auf, weil es mir dann nämlich fad ist.
Und natürlich kann sich auch der Hundebesitzer gern zur Verfügung stellen, wenn er meint, sein armer Hund könne ja nichts dafür.
Hatte zum Glück nie wirklich Schwierigkeiten mit Hunde, was wohl daran liegt, daß ich mich defensiv verhalte, sobald ich sie sehe und einen Bogen um sie mache.
Wenn ich aber einige üble Erfahrungen hier lese, komme ich tatsächlich in Versuchung, einen Halter für einen Revolver ans Rad zu tackern.
Hab einen Schreckschußrevolver Weihrauch HW 88 Super Airweight, der nur 277g wiegt.
Ich denke aber, das muß nicht sein...
Trotzdem: so´n Ding ist entsetzlich laut, was Pfefferspray nicht ist. Und Hunde haben nicht nur eine empfindliche Nase.....
Der Defensivnotstand (§ 228 BGB) ist ein Rechtfertigungsgrund, der es erlaubt, eine fremde Sache zu beschädigen oder zu zerstören, wenn von dieser eine gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter ausgeht und diese Maßnahme zur Abwendung der Gefahr erforderlich und verhältnismäßig ist, wobei bei Verschulden des Handelnden Schadensersatzpflicht besteht. Er regelt die Sachwehr, also die Verteidigung gegen eine Sache, von der die Gefahr ausgeht (z.B. ein wilder Hund), im Gegensatz zum Aggressivnotstand (§ 904 BGB), bei dem eine Gefahr von einer Sache ausgeht, die man bekämpft (z.B. das Einschlagen einer Scheibe, um vor einem Brand zu fliehen).
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__228.html
M.W. ist in einem echten Notwehrfall sehr viel erlaubt in dem Sinne,
womit ich mich verteidige, sofern eine Verhältnismäßigkeit besteht. So darf ich in einer Notwehrsituation durchaus Pfefferspray, welches zur Tierabwehr gedacht und zugelassen ist, gegen angreifende Personen einsetzen. Genaugenommen darf ich mich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen. Solange, ja , solange eine gewisse Verhältnismäßigkeit nicht überschritten wird. Hier liegt der Knackpunkt, weil das eben Auslegungssache ist.
Eine Verhältnismäßigkeit würde sicherlich da nicht mehr bestehen, wo ein Sportschütze und WBK-Inhaber mit einer scharfen Waffe auf einen volltrunkenen Angreifer ballert, der nicht einmal mehr geradeaus sehen kann.
"Notwehrexzeß" nennt sich so etwas dann.
Pfefferspray und Schreckschußwaffe halte ich daher - neben oben bereits empfohlenem Verhalten, das Rad zwischen sich und Hund zu bringen - für die sinnvollsten Mittel. Wobei für eine Schreckschußwaffe natürlich ein sog. "kleiner Waffenschein" notwendig ist.