S
Scheibe
AW: Reifen nach wenigen KM kaputt - Michelin kümmerts nicht.
Ahhhhhhhhh!
Sofort vergessen! Gefährliches Vermischen unterscheidlicher Rechtsinstitute!
Garantie hat nichts, aber rein gar nichts, mit der gesetztlich vorgegebenen Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Kaufvertrages zu tun! Bitte nie verwechseln! Die Inhalte sind schon völlig verscheiden! Die Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Verkäufer als Vertragspartner und nicht gegen den Hersteller oder Importeur!!!
Eine Garantie(Vertrag) kann daneben zusätzlich gesondert vereinbart werden, hat aber je nach Garantievereinbarung nen ganz anderen Inhalt als die gesetzliche Gewährleistung!
Je nach Garantievereinbarung kann für Ansprüche aus der Garantie dann der Verkäufer, der Hersteller oder Importeur sein! In diesen Fällen ist es aber meistens dann der Hersteller oder Importeur, da dem Verkäufer schon die gesetzliche Gewährleistung ein Dorn im Auge ist und er sich nicht zusätzlich noch mit einer oft über die Gewährleistung hinausgehenden Garantie belasten will!
Danny;855128 Mit der [B schrieb:Garantie [/B]ist das auch so eine Sache:
In Deutschland ist grundsätzlich jeder Hersteller dazu verpflichtet zeitlich befristet (2 Jahre) Nachbesserungsarbeiten an seinem Produkt durchzufüren wenn dieses zum Zeitpunkt des Verkaufs Mängel aufwies.
Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Hersteller kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Nach diesen 6 Monaten dreht sich diese Beweißlast um.
KlartextTheorie
Michelin musss!! deine als mangelhaft (Produktionsfehler) bewerteten Reifen annehmen und ersetzen, esseidenn Sie können beweisen, dass es sich hierbei nicht um einen von Ihnen verschuldeten Mangel handelt.
KlartextPraxis
du bekommst nach einer Woche dein Paket von Michelin mit der Notitz Annahme verwiegert von deinem Postboten zurück, weil Michelin weiß, dass du nie im Leben für nen 50€ Reifensatz gegen Sie vor Gericht ziehen wirst, weil es dich inklusive Sachverständigengutachten ca. 1000 € kostet die du in jedem Fall vorraustrecken musst un vielleicht nicht zurück bekommst. Selbst ein Brief vom Anwalt, der was bewirken könnte kostet dich mehr als ein neuer Satz Reifen.
Ahhhhhhhhh!
Sofort vergessen! Gefährliches Vermischen unterscheidlicher Rechtsinstitute!
Garantie hat nichts, aber rein gar nichts, mit der gesetztlich vorgegebenen Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Kaufvertrages zu tun! Bitte nie verwechseln! Die Inhalte sind schon völlig verscheiden! Die Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Verkäufer als Vertragspartner und nicht gegen den Hersteller oder Importeur!!!
Eine Garantie(Vertrag) kann daneben zusätzlich gesondert vereinbart werden, hat aber je nach Garantievereinbarung nen ganz anderen Inhalt als die gesetzliche Gewährleistung!
Je nach Garantievereinbarung kann für Ansprüche aus der Garantie dann der Verkäufer, der Hersteller oder Importeur sein! In diesen Fällen ist es aber meistens dann der Hersteller oder Importeur, da dem Verkäufer schon die gesetzliche Gewährleistung ein Dorn im Auge ist und er sich nicht zusätzlich noch mit einer oft über die Gewährleistung hinausgehenden Garantie belasten will!