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Reifen nach wenigen KM kaputt - Michelin kümmerts nicht.

AW: Reifen nach wenigen KM kaputt - Michelin kümmerts nicht.

Danny;855128 Mit der [B schrieb:
Garantie [/B]ist das auch so eine Sache:
In Deutschland ist grundsätzlich jeder Hersteller dazu verpflichtet zeitlich befristet (2 Jahre) Nachbesserungsarbeiten an seinem Produkt durchzufüren wenn dieses zum Zeitpunkt des Verkaufs Mängel aufwies.
Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Hersteller kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Nach diesen 6 Monaten dreht sich diese Beweißlast um.

Klartext:)Theorie
Michelin musss!! deine als mangelhaft (Produktionsfehler) bewerteten Reifen annehmen und ersetzen, esseidenn Sie können beweisen, dass es sich hierbei nicht um einen von Ihnen verschuldeten Mangel handelt.

Klartext:(Praxis
du bekommst nach einer Woche dein Paket von Michelin mit der Notitz Annahme verwiegert von deinem Postboten zurück, weil Michelin weiß, dass du nie im Leben für nen 50€ Reifensatz gegen Sie vor Gericht ziehen wirst, weil es dich inklusive Sachverständigengutachten ca. 1000 € kostet die du in jedem Fall vorraustrecken musst un vielleicht nicht zurück bekommst. Selbst ein Brief vom Anwalt, der was bewirken könnte kostet dich mehr als ein neuer Satz Reifen.

Ahhhhhhhhh! :mad:

Sofort vergessen! Gefährliches Vermischen unterscheidlicher Rechtsinstitute!

Garantie hat nichts, aber rein gar nichts, mit der gesetztlich vorgegebenen Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Kaufvertrages zu tun! Bitte nie verwechseln! Die Inhalte sind schon völlig verscheiden! Die Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Verkäufer als Vertragspartner und nicht gegen den Hersteller oder Importeur!!!

Eine Garantie(Vertrag) kann daneben zusätzlich gesondert vereinbart werden, hat aber je nach Garantievereinbarung nen ganz anderen Inhalt als die gesetzliche Gewährleistung!
Je nach Garantievereinbarung kann für Ansprüche aus der Garantie dann der Verkäufer, der Hersteller oder Importeur sein! In diesen Fällen ist es aber meistens dann der Hersteller oder Importeur, da dem Verkäufer schon die gesetzliche Gewährleistung ein Dorn im Auge ist und er sich nicht zusätzlich noch mit einer oft über die Gewährleistung hinausgehenden Garantie belasten will!
 
AW: Reifen nach wenigen KM kaputt - Michelin kümmerts nicht.

Das klingt alles danach, als ob Du da total gealterte und überlagerte Reifen erwischt hast! Anscheinend schon schön porös die Teile.
Lagen dann wohl zu lange "unverkäuflich" im Schaufenster unter der Höhensonne! Auf die Alterung und eine Aushärtung deuten zumindestens nach Deiner Beschreibung diese vielen kleinen Rissen hin!
Die vielen kleinen Risse bei den Michelins scheinen normal. Die habe ich jeweils auch in meinen "Krylion Carbon" und ich habe keine Probleme deswegen. Hier ein runter gefahrenes Exemplar:
 
AW: Reifen nach wenigen KM kaputt - Michelin kümmerts nicht.

Kaum zu fassen, ihr kommt auf Ideen, dann gern natürlich noch etwas ausführlicher.
...
Die Löcher sehen mir mehr aus wie Quetschlöcher im Schlauch, als wenn der Schlauch sich durch die beiden Risse gequetscht hätte und dann halt aufgegangen wäre.
...
Somit weiß ich, dass ich kein weiches Gummi mehr nehmen werde, wieso auch immer ich zu meinen 2 Platten kam.
...
Im Aufgepumpten Zustand sieht man eigentlich keinen einzigen Schnitt wenn man ein wenig Luft rausmacht, werden alle Schnitte sichtbar.

Wenn sich der Reifen nirgends ausbeult, kann sich auch kein Schlauch dort raus quetschen. Und wenn die Löcher im Schlauch wie gequetscht aussehen, dann stammen sie vielleicht von einem Schlagloch. Ich hatte mal einen Schlangenbiss, da hatte ich erst am nächsten Tag einen Platten.

Im übrigen verwende ich das Wort "Platten" für einen Reifen ohne Luft. Zwei Platten im gleichen Reifen heisst für mich dann "Platten - Flicken - Pumpen - Platten", und bei gleichzeitig zwei Platten denke ich an einen Platten vorne und hinten. Bei ungenauen Beschreibungen gibt es hier im Forum immer gleich Mord und Totschlag. Also sollte man sehr vorsichtig sein. :D
 
AW: Reifen nach wenigen KM kaputt - Michelin kümmerts nicht.

@ Scheibe : :mad: :mad:

Was du nicht weißt:

Michelin gewährt auf keine seiner in Deutschland vertriebenen Produkte keine Garantie !!!!!!!
sondern hält sich nur an die gesetzlich in der BRD vorgeschriebenen Gewährleistungspflichten!!!!!

ansonsten hast du ja in Sachen Garantie recht.

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Michelin (Stand März 2007)

V. Gewährleistung und Haftung
Für die von uns gelieferte Ware übernehmen wir Gewähr nur nach den folgenden Bestimmungen.
A. Fabrikneue Reifen, Schläuche oder andere Erzeugnisse
1. An Stelle eines mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Reifens oder Schlauchs wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Ersatzlieferung für den Käufer gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Wir behalten uns eine angemessene Anrechnung des Gebrauchsvorteils unter Berücksichtigung der vorhandenen Restprofiltiefe vor. Erzeugnisse, für die eine Ersatzleistung gewährt worden ist, gehen in unser Eigentum über.
Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, behalten wir uns diese statt Ersatzlieferung vor.
Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Alle Lieferungen von Reifen erfolgen unter der auflösenden Bedingung, dass bei Verwendung eines solchen Reifens für Garantie-zwecke der Liefervertrag bezüglich dieses Reifens aufgehoben wird. Mit Eintritt dieser Bedingung, d. h., sobald der Händler einen Er-satzreifen seinem Lager entnimmt, um ihn für Garantiezwecke zu verwenden, wird der Liefervertrag hinsichtlich dieses Reifens rück-gängig gemacht. In einzelnen Fällen, in denen eine Gewährleistungsverpflichtung verneint wird, gilt die auflösende Bedingung hinsicht-lich des in diesem Einzelfall verwendeten Reifens als von Anfang an nicht eingetreten.
Die von uns verwendeten Größenangaben, technischen Angaben (z. B. Maße) und werblichen Aussagen sind keine Garantien für zu-gesicherte Eigenschaften.
2. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bzw. von uns zu vertretende Mängel liegen nicht vor, wenn
a) die Reifen von anderen als von uns repariert, runderneuert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
b) die Beschädigung auf unsachgemäße Behandlung oder auf Fahrlässigkeit, auf selbst oder von Dritten unsachgemäß vorgenom-mene Profiländerungen, Einkerbungen usw. oder auf Unfall zurückzuführen ist;
c) bei Reifen der notwendige bzw. der von uns in der neuesten Fassung unserer technischen Unterlagen jeweils vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde;
d) der Reifen einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch Überschreiten der für jede einzelne Reifengröße zulässigen Belastung und der dazu jeweils zugeordneten Fahrgeschwindigkeit;
e) der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde;
f) das Schadhaftwerden des Reifens auf nicht lehrenhaltige, defekte oder rostige Felgen zurückzuführen ist oder der Reifen auf eine andere als auf die laut den jeweils maßgeblichen technischen Daten vorgeschriebene Felge aufgelegt war;
g) der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder übermäßiger Erhitzung ausgesetzt gewesen ist;
h) die Fabriknummer oder die Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden sind;
i) es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Erzeugnisses handelt.
3. Gewährleistungsansprüche verjähren 2 Jahre nach Lieferung an den Verbraucher.
4. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind nur die mit uns in laufender Geschäftsverbindung stehenden Händler be-rechtigt. Erzeugnisse, deretwegen ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, müssen franko unter Beifügung eines voll-ständig ausgefüllten und von dem Verbraucher persönlich unterzeichneten Beanstandungsformulars an unsere für den Händler zustän-dige Niederlassung eingesandt werden. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Einsenders.
5. Wenn und soweit die vorstehenden Bedingungen keine besonderen Regelungen enthalten, ist ein Schadenersatzanspruch des Käu-fers, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Schuldnern), ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall, dass uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt ebenso nicht für den Fall der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer fahr-lässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen.
B. Sonstige Leistungen
Für von uns durchgeführte Runderneuerungen, Remixverfahren, Reparaturarbeiten und sonstige nachträgliche Reifenbearbeitungen über-nehmen wir Gewährleistung im obigen Sinne, soweit sie sich auf die von uns erbrachten Leistungen bezieht. Weiter gehende Gewähr-leistung kann nicht übernommen werden, da es sich um Bearbeitung gebrauchten Materials handelt.

Link http://www.michelin.de/de/ImageServlet?imageCode=8910639761&codeSite=ALLEMAGNE

Man sollte halt ab und an mal die nen Gang zurückschalten wenn man über das Thema keine Ahnung hat.

@ Sport Conny
Vielleicht könntest du dich auch an bei einem anderen mit Michelin in Geschäftsverbindung stehenden Händler deine Gewährleistung geltend machen.
würds versuchen.
Das mit der Insolvenz ist natürlich in deinem Fall sehr bedauerlich.

LG
Danny
 
AW: Reifen nach wenigen KM kaputt - Michelin kümmerts nicht.

@Danny

Hast Du auch mal I der von Dir verlinkten AGBs gelesen?

Ich darf den Inhalt dieser Regelung mal aus juristischer Sicht erläutern:

Die Firma Michelin wendet sich damit an ihre Käufer! Gemeint sind damit die Käufer, die unmittelbar mit der Firma Michelin Warenkaufverträge abschliessen, z.b um diese dann an den Endkunden weiterzuveräussern.
Gemeint sind damit nicht die Käufer die im Anschluß daran von einem dieser (Händler) Michelin Produkte erwerben!

Nur auf diese dargelegte Rechtsbeziehung bezeihen sich diese AGBs.
Bei Mängel sollen sich diese Käufer dann unmittelbar an die von der Firma Michelin mit der Abwicklung der Gewährleistung betrauten Händler wenden!

Ich danke dem geneigten Auditorium für dessen Aufmerksamkeit!
 
AW: Reifen nach wenigen KM kaputt - Michelin kümmerts nicht.

Hab noch kein Foto machen können, meine Kamera hat am Wochenende auch noch den allerwertesten aufgegeben oder mein Chipkartenleser, irgendwie werden keine Fotos geknippst, egal.

Ich reich sie nach, versprochen.

Ich war mit dem Reifen zwischenzeitlich beim Händler vor Ort - bei einem anderen. Nur um mir bestätigen zu lassen, dass es kein Verschleißdefekt ist und so weiter.

Der Händler meinte, es sei ungewöhnlich und riet mir, mich eben an den Hersteller zu wenden. Nach 3 Mails hin und her ist Michelin trotzdem weiterhin stur der Ansicht, der Händler als "Bindeglied" ist zuständig. Schön.

Also keine Chance. Keine Kulanz, was auch immer. Mir jetzt auch wurscht, habe neue Reifen aufgezogen. Allein die ganze Mailerei hat mich tierisch genervt und auch die Sache, zu einem Fremdhändler zu gehen, um mir den Reifenschaden bestätigen zu lassen, was für ein Aufwand, aber ich wollte es halt mal wissen.

Was das angeht, wie gesagt - Schwalbe - TOP Service. Aber kann man nie wissen.

Immerhin hat Michelin überhaupt einen Ansprechpartner, Vredestein erreicht man nur auf Niederländisch.
 
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Wurde doch mittlerweile schon mindestens 2mal erwähnt. Die gesamte Kommunikation findet mit Paul Lange statt, mit Michelin kann man garnicht kommunizieren, da alle Kanäle sofort zu PL verlaufen. Somit wird auch er mit PL die ganze zeit herummailen.

Er redet aber immer von Michelin.

Nach 3 Mails hin und her ist Michelin trotzdem weiterhin stur der Ansicht, der Händler als "Bindeglied" ist zuständig. Schön.

Das interpretiere ich als Kommunikation mit Michelin und nicht mit PL.
 
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Kommunikation läuft mit PL bzw. lief mit PLange, aber ich habe immer über die Michelin Website versucht, Kontakt aufzunehmen, scheinbar gibts eine Weiche, die sofort alles an Paul Lange leitet, man kommt garnicht ran an Michelin.

Der Käse ist für mich aber jetzt gegessen. Hab keine Lust mehr, mich darüber aufzuregen. Ich kenne das Problem schon aus anderen Bereichen, wenn hier keine wirkliche Herstellerniederlassung existiert, sondern nur die Importeure, die wollen verdienen, denen kann der Michelin-Ruf egal sein.

Daher ist erfahrungsgemäß der Kontakt mit Importeuren immer schwer.

Aber natürlich sage ich Michelin, wenn ich über Michelins Website Kontakt aufnehme und die direkt an PL leiten, gehe ich von aus, dass die sich mit denen irgendwie absprechen, wenn sie im Namen von Michelin die Leute abwimmeln dürfen. Sowas ist nämlich eine recht mächtige Sache, wenn man überlegt, dass es bei mir immerhin Konsequen hat.
 
AW: Reifen nach wenigen KM kaputt - Michelin kümmerts nicht.

Negative Reklamationserfahrungen mit PL habe ich in meiner Zeit als Händler nie gemacht. Hat schon mal gedauert, oder telefonischer Rückruf war erforderlich, aber abgewickelt wurde immer sehr kulant.

Wenn du den Schaden PL aber so missverständlich wie in deinem Eingangspost beschrieben hast, könnte ich die Ablehnung von Garantie oder Kulanz durch PL nachvollziehen.
 
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