B
berlin79
Du möchtest Dich nochmal über diese "Verkehrsregel" informieren, insbesondere über die Ausnahmen (Unbenutzbarkeit, Geschlossener Verband, etc.)
Ich kenne die Regeln - und deswegen habe ich auch "DIR" geschrieben, um auf die eigene subjektive Wahrnehmung hinzuzielen.
Des Weiteren:
Bauliche Voraussetzungen für die Anordnung[Bearbeiten]
Bordsteinradweg schlängelt sich um U-Bahn-Treppe, Baumscheiben und Parkbuchten (Hannover)
Der Radweg soll bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllen (unter anderem: lichte Breite [befestigter Verkehrsraum plus Sicherheitsraum] mindestens 1,50 Meter bzw. 2,50 Meter bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen, geradlinige Wegführung und „zumutbare Beschaffenheit“).[11] Diese sind in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung festgelegt. Ebenso sollen ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen, wobei die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen und die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßenzu berücksichtigen sind.[12]
Viele Kommunen schildern demzufolge ihre Radwege rechtswidrig benutzungspflichtig aus. Meist, weil sie ihre Radwege nicht auf die 1997 und 2013 geänderte Gesetzesgrundlage hin neu überprüft haben. Trotzdem müssen aber die Radwege benutzt werden, da auch rechtswidrige Verwaltungsakte (das Anbringen eines Verkehrsschildes ist solch ein Verwaltungsakt) wirksam sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Ausnahmen_von_der_Benutzungspflicht
Zurück zu meiner Frage:
Dann fährst Du auch IMMER auf Radwegen, die mit Vz als solcher ausgeschildert sind. Auch wenn sie Dir zu eng, uneben, unsauber [...] sind??? Weil es die Verkehrsregel vorschreibt und Du auf die konsequente Einhaltung der Gleichen bestehst?