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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Jetzt wo es juristisch wird, kann ich mir eine weitere Anmerkung nicht verkneifen.

Nur ist Datenschutz in diesem Fall keine Frage der Meinung, sondern gesetzlich geregelt. Bilder dürfen zwar ohne Zustimmung des Eigentümers veröffentlicht werden, allerdings nicht dann, wenn damit Rückschlüsse auf die Identität des Eigentümers möglich sind. Das ist bei einem Autokennzeichen der Fall, daher ist es unkenntlich zu machen.

Wenn es so einfach wäre... Meinungsfreiheit ist auch nicht nur eine Frage der Meinung, sondern im Grundgesetz geregelt. Das Grundgesetz geht jedem einfachen Parlamentsgesetz vor. Die Datenschutzgesetze sind allerdings einfachgesetzlicher Ausdruck des ebenfalls verfassungrechtlich verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Rechtsgut von Verfassungsrang ist stets in einen schonenden Ausgleich mit kollidierenden Verfassungsgütern, wie etwa der Meinungsfreiheit zu bringen. Es geht also stets um eine Güterabwägung im Einzelfall. M.E. führt diese im konkreten Fall zu einem Überwiegen der Meinungsfreiheit. Das ist Gesetz und damit Basta greift daher zu kurz.
 
Ich bete, dass ich nie so weit komme, für meine Meinungsfreiheit zu kämpfen, um Radwegparker im Internet denunzieren zu können ...
 
Mk-Ultra
gehört hier zwar nicht her aber du mußt mal dein Bild gerade rücken sonst denkt noch jemand das ist da steil:cool:
 
Schon wieder ein leichtes Abdriften in die Polemik. So lächerlich ist die Berufung auf die freie Meinungsäußerung allerdings nicht. Mit Recht ist der Schutzbereich der Meinungsfreiheit nicht vom Inhalt oder deren (stest subjektv festgestellter) Werthaftigkeit abhängig. Es bleibt mir nur, Dir zu wünschen, dass Dein Gebet Gehör findet.
 
Mal eine völlig ernst gemeinte Frage an Mk-Ultra. Ist die Straßenverkehrsordnung ein einfaches Parlamentsgesetz?

Ich frag nur deshalb, weil ich Deinen Kommentar oben so verstanden habe, dass das Grundgesetz immer vor den einfachen Parlamentsgesetzen zu betrachten ist. Die Meinungsfreiheit im Grundgesetz verankert ist und es bei Kollisionen des einem mit dem anderen Deiner Einschätzung nach abzuwägen gilt welches da nun gilt...

Aber ich bin kein Jurist... Kann auch sein, dass ich das falsch verstanden hab.

Wenn dem nun also so sei, muss ich sagen, bin ich ziemlich oft der Meinung bei roten Ampeln nicht halten zu müssen. In dieser Meinung bin ich dank Grundgesetz frei und dies zählt vor dem einfachen Parlamentsgesetzen. Im Kollisionsfall ist also unter den Randbedingungen abzuwägen und es sollte der Schutz des Persönlichkeitsrecht einbezogen werden. Stehe ich daher an einer roten Ampel, bei der von rechts und links kein Verkehr kommt, dem ich gefährlich werden könnte, ist meine Meinungsfreiheit unter Bezugnahme meines Persönlichkeitsrechts (oder dem Anderer, die aber nicht anwesend sind) maßgeblich vor der Straßenverkehrsordnung.

Sehe ich das so richtig????
 
Also im Allgemeinen gilt in D die Panoramafreiheit. Diese besagt grob, daß man zunächst mal alles, was von öffentlichem Boden aus, ohne Hilfsmittel zu nutzen (Leiter), zu sehen ist, fotografieren und veröffentlichen darf. Ausnahmen sind aber Personen, wenn diese kein Beiwerk sind, oder Kunst, wie zum Beispiel die Reichstagsverhüllung. KFZ-Kennzeichen erlauben auch nur - und das auch nicht mal einfach so - Rückschlüsse auf den Halter zu ziehen. Das muss nicht der Eigentümer sein und auch nicht der Fahrzeugführer. Und davon abgesehen kann jeder auch jederzeit rausgehen sich KFZ Kennzeichen aufschreiben und ganz ohne veröffentlichtes Foto den Halter ausfindig machen. Erst wenn das veröffentlichte Abbild eine Zuordnung von Person und Fahrzeug zu läßt und das dann Hauptmotiv ist hat man das Problem.
 
Mal eine völlig ernst gemeinte Frage an Mk-Ultra. Ist die Straßenverkehrsordnung ein einfaches Parlamentsgesetz?

Ich frag nur deshalb, weil ich Deinen Kommentar oben so verstanden habe, dass das Grundgesetz immer vor den einfachen Parlamentsgesetzen zu betrachten ist. Die Meinungsfreiheit im Grundgesetz verankert ist und es bei Kollisionen des einem mit dem anderen Deiner Einschätzung nach abzuwägen gilt welches da nun gilt...

Aber ich bin kein Jurist... Kann auch sein, dass ich das falsch verstanden hab.

Wenn dem nun also so sei, muss ich sagen, bin ich ziemlich oft der Meinung bei roten Ampeln nicht halten zu müssen. In dieser Meinung bin ich dank Grundgesetz frei und dies zählt vor dem einfachen Parlamentsgesetzen. Im Kollisionsfall ist also unter den Randbedingungen abzuwägen und es sollte der Schutz des Persönlichkeitsrecht einbezogen werden. Stehe ich daher an einer roten Ampel, bei der von rechts und links kein Verkehr kommt, dem ich gefährlich werden könnte, ist meine Meinungsfreiheit unter Bezugnahme meines Persönlichkeitsrechts (oder dem Anderer, die aber nicht anwesend sind) maßgeblich vor der Straßenverkehrsordnung.

Sehe ich das so richtig????

Du kannst die Meinung haben, kannst das auch an der Kreuzung (oder am Stammtisch) anderen kundtun, halten musst du aber trotzdem.
 
Der Vergleich mit den Rassisten aus Nordamerika ist nicht nur abwegig, er hinkt auch: Ich wüsste nicht, dass die Leute sich die weißen Kapuzen angezogen hätten, um einen Missstand zu beheben.

Ihrer Meinung nach schon... Und wie wir alle wissen ist das Thema Meinungsfreiheit in den Staaten noch höher angebunden, als in der Bundesrepublik... Und dass hier Meinungsfreiheit vor einfachen Parlamentsgesetzen gilt, hast Du selbst dargelegt.
 
Mal eine völlig ernst gemeinte Frage an Mk-Ultra. Ist die Straßenverkehrsordnung ein einfaches Parlamentsgesetz?

Ich frag nur deshalb, weil ich Deinen Kommentar oben so verstanden habe, dass das Grundgesetz immer vor den einfachen Parlamentsgesetzen zu betrachten ist. Die Meinungsfreiheit im Grundgesetz verankert ist und es bei Kollisionen des einem mit dem anderen Deiner Einschätzung nach abzuwägen gilt welches da nun gilt...

Aber ich bin kein Jurist... Kann auch sein, dass ich das falsch verstanden hab.

Wenn dem nun also so sei, muss ich sagen, bin ich ziemlich oft der Meinung bei roten Ampeln nicht halten zu müssen. In dieser Meinung bin ich dank Grundgesetz frei und dies zählt vor dem einfachen Parlamentsgesetzen. Im Kollisionsfall ist also unter den Randbedingungen abzuwägen und es sollte der Schutz des Persönlichkeitsrecht einbezogen werden. Stehe ich daher an einer roten Ampel, bei der von rechts und links kein Verkehr kommt, dem ich gefährlich werden könnte, ist meine Meinungsfreiheit unter Bezugnahme meines Persönlichkeitsrechts (oder dem Anderer, die aber nicht anwesend sind) maßgeblich vor der Straßenverkehrsordnung.

Sehe ich das so richtig????

Also in knappen Worten: Die StVO ist eine Rechtsverordnung (also kein Parlamentsgesetz), wobei die Ermächtigung zum Erlass dieser Verordnung aus dem Straßenverkehrsgesetz folgt (dabei handelt es sich um ein Parlamentsgesetz).

Im Grunde gilt es immer, zwischen betroffenen Rechtsgütern abzuwägen. Gesetze sind zu beachten, da in aller Regel davon auszugehen ist, dass sie bereits eine grundgesetzkonforme Abwägung betroffener Rechtsgüter beinhalten. Sofern dies nicht der Fall ist, geht das Grundgesetz vor und z.B. eine Verfassungsbeschwerde gegen den das Gesetz konkretisierenden behördlichen Einzelakt hätte Erfolg.

Wie ironbuman schon schrieb, ist es Dir unbelassen, die Meinung zu haben, Du müsstest an der Ampel nicht halten. Du kannst dies auch öffentlich kundtun. Dies ist Ausdruck der Meinungsäußerungsfreiheit. Befolgen musst Du die Vorschrift, wonach man bei roten Ampeln stehenbleiben muss, trotzdem. Dies ist genau genommen wieder Ergebnis einer Rechtsgüterabwägung. Allerdings hat die Meinungsfreiheit damit nichts zu tun. Da Du ja nicht bloß behaupten möchtest, Du müsstest nicht halten, sondern tätig werden möchtest, wäre Deine allgemeine Handlungsfreiheit betroffen. Diese gerät in Kollision mit Leib, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer. Eine Verbotsausnahme für den Fall, dass weit und breit kein Verkehr zu sehen ist, wäre für die Allgemeinheit zu gefährlich. Denn die Beurteilung, ob kein Verkehr kommt, eine Situation ungefährlich ist usw. hängt von subjektiven und damit häufig sehr unterschiedlichen inschätzungen ab. Zudem gäbe es eine schlechte Signalwirkung z.B. für evtl. anwesende Kinder, die die Lage nicht so gut einschätzen können. Die Situation in jedem Einzelfall richtig einschätzen zu können, traut uns der Gesetzgeber nicht zu. Daher keine Entwarnung: Du musst on absehbarer Zeit rein rechtlich weiter bei rot stehen bleiben.
 
Ihrer Meinung nach schon... Und wie wir alle wissen ist das Thema Meinungsfreiheit in den Staaten noch höher angebunden, als in der Bundesrepublik... Und dass hier Meinungsfreiheit vor einfachen Parlamentsgesetzen gilt, hast Du selbst dargelegt.

Die Konsequenz dieser Ausführungen ist mir nicht ganz klar. Der KuKluxKlan kann sich von mir aus in den USA auf die Meinugsfreiheit berufen.

Ich halte einen Vergleich mit Leuten, die sich nach Ansicht der Fotos über Falschparker aufregen und den Kapuzenträgern trotzdem für unpassend. Nur weil etwas der Meinungsfreiheit unterliegt, muss ich die Meinung ja nicht gut finden. Das wäre ja paradox. Dann gäbe es irgendwann nur noch ganz wenige Meinungen, die geäußert würden dürften.
 
Mk-Ultra
gehört hier zwar nicht her aber du mußt mal dein Bild gerade rücken sonst denkt noch jemand das ist da steil:cool:

Das war ja schon hinterm Chalet Reynard, also fast am Ziel. Ich weiß nur nicht zum wievielten Mal an dem Tag. Zum Bilder geraderücken fehlt mir der Sachverstand.
 
Ich halte einen Vergleich mit Leuten, die sich nach Ansicht der Fotos über Falschparker aufregen und den Kapuzenträgern trotzdem für unpassend. Nur weil etwas der Meinungsfreiheit unterliegt, muss ich die Meinung ja nicht gut finden. Das wäre ja paradox. Dann gäbe es irgendwann nur noch ganz wenige Meinungen, die geäußert würden dürften.

Es ging um öffentliche Denunziationen, Hetzjagd und Selbstjustiz und dass ich diese gerade im Internet für gefährlich halte. Wer hat denn einen Gewinn davon, die Kennzeichen zu sehen, wenn keine Repressalien geplant sind? Und was, wenn irgendein Knallkopf es plötzlich für eine gute Idee hält, den Haltern der abgebildete Fahrzeuge mal einen Denkzettel zu verpassen? Sicher ist KuKluxKlan nochmal eine andere Nummer, aber in Zusammenhang mit Demonstrationen von Extremisten habe ich hier auch schon Aufrufe im Internet gesehen, den dort namentlich benannten Leuten mal einen Besuch abzustatten. Öffentliche Hetze kann schnell außer Kontrolle geraten.
 
Aber doch! In jedem Fall für die Leute, die das Auto anhand des Nummernschildes oder anderer Merkmale wiedererkennen und das dürften nicht so wenige sein.
Komisch, beim Blitzer ist der Zusammenhang zwischen Nummernschild und Fahrer immer gaaanz dünne ;)

(Ich würde auch pixeln, allein schon damit die Seite nicht so prangerig wirkt - ich glaube, der meint das auch eher in Richtung eines resignierten “seht her“ als in Richtung eines echauffierten “seht her“)
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese "Ich fotografiere jetzt alles, was auf dem Radweg liegt / steht" gehört für mich in die Kategorie "Man kann sich auch aufregen wollen."
Und man kann sich auch selbst die Laune und den Spaß am Radfahren verderben.
Wenn man der Meinung ist, dass da jemand vorsätzlich / fahrlässig / rücksichtslos / gefährdend den Radweg blockiert: Zeugen suchen, Fotos machen, Anzeige erstatten.
Habe ich hier mal, auf Anregung eines älteren Herrn gemacht, und einen wiederholenden, gefährdenden Radwegzuparker angezeigt. Seitdem habe ich die Karre da nie wieder gesehen.
(Die Anfrage des älteren Herrn, in Zukunft mit seinen Fotos von Radwegezuparkern Anzeigen zu erstatten, habe ich abgelehnt.)

Wenn man sich unsicher ist (Hund schläft auf Radweg, Bullenwanne, Sandhaufen von der Baustelle, Opa lässt Oma vor der Arzt-Praxis aussteigen etc.): "Scheiss drauf!" denken und drumherum fahren, bevorzugt auf der Fahrbahn, und Spaß am Radfahren haben.

Manchmal denke ich mit Wehmut an die Vor-Internet-Zeit zurück. Da hat man sich abends in der Kneipe ein bisschen aufgeregt und rumgemeckert und gut wars. Und obernervige Dummschwätzer haben kein Bier mehr bekommen und wurden ggf. rausgesetzt.
Wenn ich heute Kommentare auf Facebook oder ZEIT-Online lese, frage ich mich, was diese Unmenge von affektinkontinenten betroffenheitsbesoffenen klugscheissenden Heulsusen früher gemacht hat.
 
... Wer hat denn einen Gewinn davon, die Kennzeichen zu sehen, wenn keine Repressalien geplant sind? Und was, wenn irgendein Knallkopf es plötzlich für eine gute Idee hält, den Haltern der abgebildete Fahrzeuge mal einen Denkzettel zu verpassen? ...

Es ist nicht so sehr schwer, einen Fahrzeug-Halter zu ermitteln. Entweder man kennt jemanden vom Straßenverkehrsamt oder der Polizei oder man hat eine gute Begründung.
Ich habe mal für ein neues Hotel in einer Stadt Fotos von diversen anderen Hotels gemacht. Immer hübsch von der Straße aus ("Panorama-Freiheit"), das Auto ein paar Meter weiter geparkt. Bei einem Hotel hat mich ein Mann auf dem Weg vom Auto zum Eingang gesehen und mir mit der Faust gedroht. Ich habe das ignoriert und bin ein paar Minuten später weggefahren. Zwei Wochen später ruft mich der Chef der Bude an und fragt, warum ich das Hotel fotografiert hätte. Blabla, Foto-Projekt über das Leben an der B1, Kunst, sabbel sabbel... Damit war er zufrieden. Keine Ahnung, wer sich da fotografiert gefühlt hat, aber er hatte Beziehungen.
 
Diese "Ich fotografiere jetzt alles, was auf dem Radweg liegt / steht" gehört für mich in die Kategorie "Man kann sich auch aufregen wollen."

Warum bist du dir so sicher, dass es bei der Bildersammlung um aufregen geht? Man kann so etwas auch ziemlich unaufgeregt sammeln..
 
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