Mk-Ultra
Over the hills and far away
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Jetzt wo es juristisch wird, kann ich mir eine weitere Anmerkung nicht verkneifen.
Wenn es so einfach wäre... Meinungsfreiheit ist auch nicht nur eine Frage der Meinung, sondern im Grundgesetz geregelt. Das Grundgesetz geht jedem einfachen Parlamentsgesetz vor. Die Datenschutzgesetze sind allerdings einfachgesetzlicher Ausdruck des ebenfalls verfassungrechtlich verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Rechtsgut von Verfassungsrang ist stets in einen schonenden Ausgleich mit kollidierenden Verfassungsgütern, wie etwa der Meinungsfreiheit zu bringen. Es geht also stets um eine Güterabwägung im Einzelfall. M.E. führt diese im konkreten Fall zu einem Überwiegen der Meinungsfreiheit. Das ist Gesetz und damit Basta greift daher zu kurz.
Nur ist Datenschutz in diesem Fall keine Frage der Meinung, sondern gesetzlich geregelt. Bilder dürfen zwar ohne Zustimmung des Eigentümers veröffentlicht werden, allerdings nicht dann, wenn damit Rückschlüsse auf die Identität des Eigentümers möglich sind. Das ist bei einem Autokennzeichen der Fall, daher ist es unkenntlich zu machen.
Wenn es so einfach wäre... Meinungsfreiheit ist auch nicht nur eine Frage der Meinung, sondern im Grundgesetz geregelt. Das Grundgesetz geht jedem einfachen Parlamentsgesetz vor. Die Datenschutzgesetze sind allerdings einfachgesetzlicher Ausdruck des ebenfalls verfassungrechtlich verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Rechtsgut von Verfassungsrang ist stets in einen schonenden Ausgleich mit kollidierenden Verfassungsgütern, wie etwa der Meinungsfreiheit zu bringen. Es geht also stets um eine Güterabwägung im Einzelfall. M.E. führt diese im konkreten Fall zu einem Überwiegen der Meinungsfreiheit. Das ist Gesetz und damit Basta greift daher zu kurz.