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In Straße einfahren bei Fußgängerampel

Haben die Fußgänger an der rot markierten Stelle a) keine Ampel b) eine getrennte oder c) ist die rot markierte eine mit Kombi-Programm?

Eigentlich sogar unabhängig davon: streng genommen hast du laut Bild dank wiederholt verlängerter befristeter Übergangsregelung an den Übergängen ggf. das Fußgängersignal zu beachten, da die Radfurt direkt an die Fußgängerfurt grenzt (drei gestrichelte Linien statt vier gestrichelte Linien).

(an alle: bitte korrigieren, wenn ich irgendwas falsch dargestellt habe)
 
Haben die Fußgänger an der rot markierten Stelle a) keine Ampel b) eine getrennte oder c) ist die rot markierte eine mit Kombi-Programm?

a) keine Ampel, da "hinter" der Straße und die Radfahrer Ampel "vor" der Straße b/c) getrennt, siehe a)
Muss ich nicht die Fußgängerampel nur beachten, wenn ich kein Lichtzeichen für Radfahrer habe?

Das mit der Fuhrt ist so ein Ding, die ist auf dem Grund im Bereich der Straßenbahn nicht durch Linien gekennzeichnet. Aber die "Haltelinie" ist auch nicht wiederholt, sondern nur an der Fahrradampel auf der linken Seite vorhanden.
 
a) keine Ampel, da "hinter" der Straße und die Radfahrer Ampel "vor" der Straße b/c) getrennt, siehe a)
Muss ich nicht die Fußgängerampel nur beachten, wenn ich kein Lichtzeichen für Radfahrer habe?
Verstehe, du kommst also auf dem Bild von links und die Radfahrer-Ampel ist korrekt, aber in diesem Fall verwirrend auf Höhe der Haltelinie montiert, so wie es in Deutschland bei Ampeln für Fahrzeuge üblich ist

Dieser zumindest hierzulande grundsätzliche Unterschied zwischen Fahrzeug- und Fußgängerampel war mir bisher noch gar nicht richtig bewusst gewesen... Und wieder stecken die Radfahrer mal wieder tief im definitorischen Niemandsland.
 
Weil wir grad dabei sind :D
Fahrtrichtung ist von rechts nach links. Ich fahre also auf einem Schutzstreifen, der mit durchgezogener Linie auf der Fahrbahn geführt wird, mit dem Rad. Der Schutzstreifen geht mit der durchgezogenen Linie an der Stelle des Pfeils in einen 'Radweg' (NICHT benutzungspflichtig, also kein blauer Lolli) über. Ich fahre - wie immer, wenn es keinen benutzungspflichtigen Radweg gibt - auf der Fahrbahn weiter aber muss dazu die durchgezogene Linie überfahren.
Klar, gehts hier nur um Krümelkackerei, aber: ist das korrekt? Man kann sich ja auch nicht durch eine durchgezogene Linie auf einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg zwingen lassen, oder?

Unbenannt.PNG


Genau an der Stelle, wenn ich auf der Fahrbahn weiterfahre, kassiere ich trotz Schulterblick, genügend Platz und Handzeichen regelmäßig Hupen, Schimpfen und Scheibenwischwasser.

P.S. Wer die historische Brücke anhand des Ausschnitts erkennt, bekommt bei der nächsten Critical Mass hier von mir ein Bier ausgegeben ;)
 
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