• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

In Straße einfahren bei Fußgängerampel

Fabi-Oani

Neuer Benutzer
Registriert
4 Mai 2012
Beiträge
18
Reaktionspunkte
1
Hallo zusammen, habe eine Frage zur StVO:

Darf ich an einer Fußgängerampel mit dem Fahrrad in eine Straße einfahren? Evtl. sogar, wenn die Fußgängerampel rot ist?
 
Du willst an einer Fußgängerampel vom Gehweg auf die Fahrbahn wechseln?

Das darfst du, musst aber natürlich auf die Fußgänger und den Autoverkehr Rücksicht nehmen.
Beide haben Vorrang.
 
§37 Absatz 1 Nummer 6 StVO :
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

Wenn dieser Fall nicht zutrifft, ist die Fußgängerampel für Dich unbeachtlich. Allerdings mußt Du damit rechnen, dass diese rechtlich völlig klare Lage von Ordungsbehörden, Anwälten und Justiz gerne in einen Rotlichverstoß umgedeutet wird. Lies Dir mal diesen aktuellen Fall durch:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=112127

Erst eine fitte Richterin hat erkannt, dass kein Rotlichtverstoß vorliegt. Selbst 2 von 3 aufgesuchten Anwälten lagen falsch.

P.S.: Nur damit keine Missverständnisse aufkommen. Selbtsverständlich musst Du § 10 StVO beachten.
 
Habe ich das richtig verstanden:
Nur wenn die Radfahrerfurt neben der Fußgängerfurt geführt ist, darf ich an der Fußgängerampel nicht in die (dazu senkrecht verlaufende) Straße einfahren?
 
Wenn dieser Fall nicht zutrifft, ist die Fußgängerampel für Dich unbeachtlich. Allerdings mußt Du damit rechnen, dass diese rechtlich völlig klare Lage von Ordungsbehörden, Anwälten und Justiz gerne in einen Rotlichverstoß umgedeutet wird. Lies Dir mal diesen aktuellen Fall durch:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=112127

Erst eine fitte Richterin hat erkannt, dass kein Rotlichtverstoß vorliegt.
Was die Frage der Ordnungswidrigkeit anbelangt, hat die Richterin korrekt entschieden. Allerdings hätte das Verfahren nicht gemäß § 47 Abs.2 OWiG eingestellt werden dürfen. Vielmehr hätte ein Freispruch mit der grundsätzlich günstigeren Auslagenentscheidung nach § 46 OWiG i.V.m. § 467 Abs. 1 StPO ("Die notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt die Landeskasse.") erfolgen müssen. Denn es gilt der Grundsatz des Vorrangs eines Freispruchs vor der Einstellung. Wenn kein ordnungswidriges Verhalten festgestellt werden konnte, ist die Situation eindeutig. Anders nur dann, wenn letzte Aufklärungszweifel geblieben wären.
 
Habe ich das richtig verstanden:
Nur wenn die Radfahrerfurt neben der Fußgängerfurt geführt ist, darf ich an der Fußgängerampel nicht in die (dazu senkrecht verlaufende) Straße einfahren?

Wenn Du auf einer Radverkehrsanlage fährst und an eine Ampel kommst, die KEINE gesonderten Signale für Radfahrer aufweist UND eine Radfurt an eine Fußgängerfurt kreuzt, DANN gelten die Signale für Fußgänger auch für Dich. Sonst nicht.

Ich sehe aber gerade, dass deine Frage noch etwas spezieller ist: Du willst wissen, ob das Einfahren auf die parallel zum radweg verlaufende Fahrbahn dem Queren dieser Fahrbahn analog zu sehen ist?
 
§37 Absatz 1 Nummer 6 StVO :
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

Wenn dieser Fall nicht zutrifft, ist die Fußgängerampel für Dich unbeachtlich. Allerdings mußt Du damit rechnen, dass diese rechtlich völlig klare Lage von Ordungsbehörden, Anwälten und Justiz gerne in einen Rotlichverstoß umgedeutet wird. Lies Dir mal diesen aktuellen Fall durch:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=112127

Erst eine fitte Richterin hat erkannt, dass kein Rotlichtverstoß vorliegt. Selbst 2 von 3 aufgesuchten Anwälten lagen falsch.

P.S.: Nur damit keine Missverständnisse aufkommen. Selbtsverständlich musst Du § 10 StVO beachten.

Kann das mal einer erklären, dass ich das verstehe? Also ohne dass da Wörter drin sind die keiner kennt?
 
Hallo zusammen, habe eine Frage zur StVO:

Darf ich an einer Fußgängerampel mit dem Fahrrad in eine Straße einfahren? Evtl. sogar, wenn die Fußgängerampel rot ist?
Ich würde die Frage mit "Nein" beantworten, wenn die Ampel rot ist. Zum einen weil sie z.Z. noch für dich gültig ist, zum anderen, weil rote Fussgängerampeln darauf hindeuten, dass
- auch der Autoverkehr in deine Richtung "Rot" hat, und demnach vermutlich der Verkehr in Querrichtung fahren darf, oder
-Es einen grünen Rechtsabbiegerpfeil an der "Auto-Ampel" gibt, der imo nicht nur das Rechtsabbiegen freigibt, sondern auch bedeutet, dass der Querverkehr (also du und die Fussgänger) "Rot" haben. Darauf darf sich ein Autofahrer im Zweifel zwar nicht allein verlassen, aber grüne Rechtsabbiegerpfeile und gleichzeitig grüne Fussgängerquerungen gibt es i.d.R. nicht. Bedeuten also im Prinzip freie Fahrt nach Rechts.
 
Ich würde die Frage mit "Nein" beantworten, wenn die Ampel rot ist. Zum einen weil sie z.Z. noch für dich gültig ist, zum anderen, ...
Wer sagt das? Die rote Ampel ist ja beim Queren der Fahrbahn nur dann gültig für Radfahrer, wenn es parallel zur querenden Fußgängerfurt eine Rad-Furt gibt, welche mit nur einem Strich direkt an die Fußgängerfurt angrenzt. Wenn nicht, ist die Ampel für Radfahrer quasi nicht vorhanden.

Natürlich haben alle anderen VT auf der Fahrbahn Vorrang beim Einfahren auf die Fahrbahn - wie üblich.
 

Ich. Direkt über deinem Beitrag :p

Und andere mehr oder weniger darüber.
Mir ist auch nicht klar in welchem Zusammenhang man das anders sehen könnte (davon ab hab ich gerade ein Deja-vu.) oder sollte. Mir ist noch keine Kreuzung o.Ä. untergekommen, wo es einen Radweg und einen Fussweg abgegrenzt von der Fahrbahn gibt, wo es Sinn macht die Fussgänger aufzuhalten, aber Radfahrer durchzulassen.
Wenn man sich mal fragt, wann ich als Fussgänger/Radfahrer "grün" habe, dann kommt man auch allein drauf, dass ein Wechsel auf die Fahrbahn wärend der Rotphase nicht im Sinne des Erfinders ist. Möglich wäre z.B. auch, dass Linksabbieger aus der linken Richtung einen grünen Pfeil haben, und daher weder mit Gegenverkehr, noch mit plötzlich auftetenden Radfahrern von Rechts rechnen. Es spräche aber nichts dagegen, dass die Fussgänger in dem Augenblick "Grün" haben, denn da fahren die Linksabbieger von Links ja nicht her...
 
Ich. Direkt über deinem Beitrag :p
Und andere mehr oder weniger darüber.
Hähä. Ich hoffte eigentlich auf einen offiziellen Beleg Deiner Behauptung :rolleyes::D. Also wo "Andere mehr oder weniger drüber" dasselbe sagen wie Du, musst Du mir erst mal zeigen. Vielleicht steh ich ja grad aufm Schlauch ;).

Hier ein Bild - extra für Dich - wie ich mir die Situation, wie in Post #12 geschildert, vorstelle:
upload_2015-6-24_10-38-46.jpeg

Wär jetzt interessant, ob das die vom TE geschilderte Situation ist :).
 
Hähä. Ich hoffte eigentlich auf einen offiziellen Beleg Deiner Behauptung :rolleyes::D. Also wo "Andere mehr oder weniger drüber" dasselbe sagen wie Du, musst Du mir erst mal zeigen. Vielleicht steh ich ja grad aufm Schlauch ;).

Hier ein Bild - extra für Dich - wie ich mir die Situation, wie in Post #12 geschildert, vorstelle:
Anhang anzeigen 243732
Wär jetzt interessant, ob das die vom TE geschilderte Situation ist :).

So hatte ich die Situation auch verstanden.
 
Hähä. Ich hoffte eigentlich auf einen offiziellen Beleg Deiner Behauptung :rolleyes::D.
Babe, du musst mir schon glauben dass ich das geschrieben habe :cool: :D

Hier ein Bild - extra für Dich - wie ich mir die Situation, wie in Post #12 geschildert, vorstelle:
Anhang anzeigen 243732
Wär jetzt interessant, ob das die vom TE geschilderte Situation ist :).
Das habe ich anders verstanden, aber das könnte auch gemeint sein. Trotzdem würde mich wundern, wenn man da nach rechts fahren dürfte, denn der Sinn der Ampel ist immer noch, dass sie anzeigt wann man gefahrlos darf, und wann nicht. Und gefahrlos ist das nicht.
Aber ich gebe zu, dass ich es nicht weiss.
 
Das habe ich anders verstanden, aber das könnte auch gemeint sein. Trotzdem würde mich wundern, wenn man da nach rechts fahren dürfte, denn der Sinn der Ampel ist immer noch, dass sie anzeigt wann man gefahrlos darf, und wann nicht. Und gefahrlos ist das nicht.
Aber ich gebe zu, dass ich es nicht weiss.
Wenn es vom TE so gemeint war, wie von mir bildlich vorgeschlagen, gilt die Ampel nur für Fußgänger. Auch ein Motorradfahrer (z.B.), der vom Gehsteig in diese Straße einfahren wollte, müsste und würde sich nicht an der Fußgängerampel orientieren, sondern gucken, wann die Fahrbahn frei ist, und dann einfahren. Ansonsten (wenn gefahrloses Einfahren angezeigt werden müsste) müsste ja an jedem Parkplatz längs der Fahrbahn ne Ampel stehen.

Im übrigen heiße ich nicht Babe... :cool:
 
Ansonsten (wenn gefahrloses Einfahren angezeigt werden müsste) müsste ja an jedem Parkplatz längs der Fahrbahn ne Ampel stehen.
Ne, das gefahrlose Einfahren muss nicht angezeigt werden, genau so wenig wie du nur an einer Stelle die Strasse überqueren darfst, wo eine Ampel ist. ABER WENN dort eine Ampel ist, dann musst du dich eben dran halten. Und so würde ich das auch für Radfahrer bewerten.
 
Zurück
Oben Unten