Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Was die Frage der Ordnungswidrigkeit anbelangt, hat die Richterin korrekt entschieden. Allerdings hätte das Verfahren nicht gemäß § 47 Abs.2 OWiG eingestellt werden dürfen. Vielmehr hätte ein Freispruch mit der grundsätzlich günstigeren Auslagenentscheidung nach § 46 OWiG i.V.m. § 467 Abs. 1 StPO ("Die notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt die Landeskasse.") erfolgen müssen. Denn es gilt der Grundsatz des Vorrangs eines Freispruchs vor der Einstellung. Wenn kein ordnungswidriges Verhalten festgestellt werden konnte, ist die Situation eindeutig. Anders nur dann, wenn letzte Aufklärungszweifel geblieben wären.Wenn dieser Fall nicht zutrifft, ist die Fußgängerampel für Dich unbeachtlich. Allerdings mußt Du damit rechnen, dass diese rechtlich völlig klare Lage von Ordungsbehörden, Anwälten und Justiz gerne in einen Rotlichverstoß umgedeutet wird. Lies Dir mal diesen aktuellen Fall durch:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=112127
Erst eine fitte Richterin hat erkannt, dass kein Rotlichtverstoß vorliegt.
Wenn Du Deinem eigenen Link folgst (2. Begriffsbestimmung), dann passt es doch. Wo ist das Problem?Wo wohnst Du denn, das es da senkrecht verlaufende Straßen gibt?
http://de.wikipedia.org/wiki/Senkrecht
Habe ich das richtig verstanden:
Nur wenn die Radfahrerfurt neben der Fußgängerfurt geführt ist, darf ich an der Fußgängerampel nicht in die (dazu senkrecht verlaufende) Straße einfahren?
§37 Absatz 1 Nummer 6 StVO :
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.
Wenn dieser Fall nicht zutrifft, ist die Fußgängerampel für Dich unbeachtlich. Allerdings mußt Du damit rechnen, dass diese rechtlich völlig klare Lage von Ordungsbehörden, Anwälten und Justiz gerne in einen Rotlichverstoß umgedeutet wird. Lies Dir mal diesen aktuellen Fall durch:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=112127
Erst eine fitte Richterin hat erkannt, dass kein Rotlichtverstoß vorliegt. Selbst 2 von 3 aufgesuchten Anwälten lagen falsch.
P.S.: Nur damit keine Missverständnisse aufkommen. Selbtsverständlich musst Du § 10 StVO beachten.
Kann das mal einer erklären, dass ich das verstehe? Also ohne dass da Wörter drin sind die keiner kennt?
Genau das möchte ich wissen.Ich sehe aber gerade, dass deine Frage noch etwas spezieller ist: Du willst wissen, ob das Einfahren auf die parallel zum radweg verlaufende Fahrbahn dem Queren dieser Fahrbahn analog zu sehen ist?
Ich würde die Frage mit "Nein" beantworten, wenn die Ampel rot ist. Zum einen weil sie z.Z. noch für dich gültig ist, zum anderen, weil rote Fussgängerampeln darauf hindeuten, dassHallo zusammen, habe eine Frage zur StVO:
Darf ich an einer Fußgängerampel mit dem Fahrrad in eine Straße einfahren? Evtl. sogar, wenn die Fußgängerampel rot ist?
Wer sagt das? Die rote Ampel ist ja beim Queren der Fahrbahn nur dann gültig für Radfahrer, wenn es parallel zur querenden Fußgängerfurt eine Rad-Furt gibt, welche mit nur einem Strich direkt an die Fußgängerfurt angrenzt. Wenn nicht, ist die Ampel für Radfahrer quasi nicht vorhanden.Ich würde die Frage mit "Nein" beantworten, wenn die Ampel rot ist. Zum einen weil sie z.Z. noch für dich gültig ist, zum anderen, ...
Wer sagt das?
Hähä. Ich hoffte eigentlich auf einen offiziellen Beleg Deiner Behauptung . Also wo "Andere mehr oder weniger drüber" dasselbe sagen wie Du, musst Du mir erst mal zeigen. Vielleicht steh ich ja grad aufm Schlauch .Ich. Direkt über deinem Beitrag
Und andere mehr oder weniger darüber.
Hähä. Ich hoffte eigentlich auf einen offiziellen Beleg Deiner Behauptung . Also wo "Andere mehr oder weniger drüber" dasselbe sagen wie Du, musst Du mir erst mal zeigen. Vielleicht steh ich ja grad aufm Schlauch .
Hier ein Bild - extra für Dich - wie ich mir die Situation, wie in Post #12 geschildert, vorstelle:
Anhang anzeigen 243732
Wär jetzt interessant, ob das die vom TE geschilderte Situation ist .
Babe, du musst mir schon glauben dass ich das geschrieben habeHähä. Ich hoffte eigentlich auf einen offiziellen Beleg Deiner Behauptung .
Das habe ich anders verstanden, aber das könnte auch gemeint sein. Trotzdem würde mich wundern, wenn man da nach rechts fahren dürfte, denn der Sinn der Ampel ist immer noch, dass sie anzeigt wann man gefahrlos darf, und wann nicht. Und gefahrlos ist das nicht.Hier ein Bild - extra für Dich - wie ich mir die Situation, wie in Post #12 geschildert, vorstelle:
Anhang anzeigen 243732
Wär jetzt interessant, ob das die vom TE geschilderte Situation ist .
Wenn es vom TE so gemeint war, wie von mir bildlich vorgeschlagen, gilt die Ampel nur für Fußgänger. Auch ein Motorradfahrer (z.B.), der vom Gehsteig in diese Straße einfahren wollte, müsste und würde sich nicht an der Fußgängerampel orientieren, sondern gucken, wann die Fahrbahn frei ist, und dann einfahren. Ansonsten (wenn gefahrloses Einfahren angezeigt werden müsste) müsste ja an jedem Parkplatz längs der Fahrbahn ne Ampel stehen.Das habe ich anders verstanden, aber das könnte auch gemeint sein. Trotzdem würde mich wundern, wenn man da nach rechts fahren dürfte, denn der Sinn der Ampel ist immer noch, dass sie anzeigt wann man gefahrlos darf, und wann nicht. Und gefahrlos ist das nicht.
Aber ich gebe zu, dass ich es nicht weiss.
Ne, das gefahrlose Einfahren muss nicht angezeigt werden, genau so wenig wie du nur an einer Stelle die Strasse überqueren darfst, wo eine Ampel ist. ABER WENN dort eine Ampel ist, dann musst du dich eben dran halten. Und so würde ich das auch für Radfahrer bewerten.Ansonsten (wenn gefahrloses Einfahren angezeigt werden müsste) müsste ja an jedem Parkplatz längs der Fahrbahn ne Ampel stehen.