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In Straße einfahren bei Fußgängerampel

Ne, das gefahrlose Einfahren muss nicht angezeigt werden, genau so wenig wie du nur an einer Stelle die Strasse überqueren darfst, wo eine Ampel ist. ABER WENN dort eine Ampel ist, dann musst du dich eben dran halten. Und so würde ich das auch für Radfahrer bewerten.
Und als Motorradfahrer (sagen wir mal, Du hättest da geparkt und willst auf die Fahrbahn einfahren. Fährst Du da auch nur bei Fußgängergrün?

Prinzipiell gilt ja (abgesehen von den im obengenannten Gesetzestext erwähnten Situationen):
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Aber schließlich kann uns nur der TE sagen, welche Situation in seinem Beispiel gilt.
 
Hähä. Ich hoffte eigentlich auf einen offiziellen Beleg Deiner Behauptung :rolleyes::D. Also wo "Andere mehr oder weniger drüber" dasselbe sagen wie Du, musst Du mir erst mal zeigen. Vielleicht steh ich ja grad aufm Schlauch ;).

Hier ein Bild - extra für Dich - wie ich mir die Situation, wie in Post #12 geschildert, vorstelle:
Anhang anzeigen 243732
Wär jetzt interessant, ob das die vom TE geschilderte Situation ist :).
Meines Erachtens liegt kein Rotlichtverstoß vor, wenn der Radfahrer wie dargestellt auf die Straße auffährt.

Ein Fall des unmittelbaren Verstoßes gegen das Rotlicht liegt nicht vor, da der Radfahrer außerhalb des Wirkungs- bzw. Schutzbereichs des Lichtzeichenanlage auf die Straße aufgefahren ist. Dieser Bereich umfasst grundsätzlich den durch Haltelinien - oder wie im vorliegenden Fall sonstige Markierungen - gekennzeichneten Bereich. Ein ordnungswidriges Umgehen des Haltegebots des Rotlichtzeichens ist ebenso wenig anzunehmen, da der Radfahrer seine Fahrt im nicht geschützten Bereich der Straße fortsetzt.

Merke: Für Radfahrer gilt kein generelles Gebot, Straßen nur im Bereich von Lichtzeichenanlagen zu überqueren. Dies ist in § 25 Abs. 3 StVO unter den dort genannten Voraussetzungen nur für Fußgänger normiert. Wir Radfahrer dürfen also unter Berücksichtigung der Verkehrslage grundsätzlich an jeder sich anbietenden Stelle die Straße überqueren. Dies gilt natürlich auch für das Auffahren auf die Straße.
 
Und als Motorradfahrer (sagen wir mal, Du hättest da geparkt und willst auf die Fahrbahn einfahren. Fährst Du da auch nur bei Fußgängergrün?
wenn ich mit dem Motorrad auf dem Radweg oder im Kreuzungsbereich auf dem Fussgängerweg geparkt habe, kommt es darauf auch nocht mehr an, denn das darf ich ja gar nicht....
 
wenn ich mit dem Motorrad auf dem Radweg oder im Kreuzungsbereich auf dem Fussgängerweg geparkt habe, kommt es darauf auch nocht mehr an, denn das darf ich ja gar nicht....
Oh Mann, oh Mann...
Also nochmal ganz genau ausformuliert:
Nehmen wir mal an, Du hättest Deine Maschine legal in Deinem Hof (sagen wir ohne abgesenkten Bordstein) geparkt (per Schieben Deiner Maschine über den Gehsteig bis zum Eingang - es ist eine kleine Maschine, die passt da durch - wir sagen jetzt einfach, es war alles legal, OK?), und dann... schiebst Du Deine Maschine aus der Hoftür legal vor zur Fahrbahn, und möchtest rechts einbiegen auf die Fahrbahn, und zwar bei der Fußgängerfurt, weil es sonst keinen Platz hat um einzubiegen, wegen der Blumenrabatten rundrum. Und dann... wartest Du nu auf Fußgängergrün, ehe Du rechts auf die Fahrbahn fährst, oder fährst Du nach rechts auf die Fahrbahn, sobald die Fahrbahn / der Radweg frei sind?

Ich geb's jetzt aber auf... ich wollte nur wissen, ob Du die Fußgängerampel nur als Radfahrer (=Pseudofußgänger) als relevant betrachten würdest, oder auch als KFZ-Führer.
 
Oh Mann, oh Mann...

Ich geb's jetzt aber auf... ich wollte nur wissen, ob Du die Fußgängerampel nur als Radfahrer (=Pseudofußgänger) als relevant betrachten würdest, oder auch als KFZ-Führer.
Da die Fussgängerampel in keinem Fall für ein KFZ gilt, würde ich das verneinen. Für Radfahrer kann sie aber gelten, je nachdem. Daher weiss ich es nicht, wie es sich wirklich verhält. Aber ich glaube du hast mit deiner IKEA-Hüfte sowieso langeweile :D
 
Wenn er ein bisschen destilliert, filtert und ordnet, müsste er eigentlich für die meisten Fallgestaltungen eine passende Antwort finden.
 
Also die Zeichning zeigt da nicht den erwähnte Fussgängerüberweg. Wenn man den mal mit reinnimmt, fährt er sehr wohl im Bereich der "Makierung" ( eben des Überwegs) auf die Strasse
 
Du meinst er soll selbst raten was ein Richter sagen wird?:D
Entweder er rät oder er startet einen Feldversuch unter realistischen Bedingungen. Im zweiten Fall hat er aber ausgiebig in diesem Thread zu berichten, wie das Gerichtsverfahren ausgegangen ist.
 
Also die Zeichning zeigt da nicht den erwähnte Fussgängerüberweg. Wenn man den mal mit reinnimmt, fährt er sehr wohl im Bereich der "Makierung" ( eben des Überwegs) auf die Strasse
Ich gehe davon aus, dass der grüne Pfeil den Fahrtweg markiert. Dann fährt er klar an der "Furt" vorbei.
 
Ich gehe davon aus, dass der grüne Pfeil den Fahrtweg markiert. Dann fährt er klar an der "Furt" vorbei.
Naja. Das mag in der Zeichnung so sein, aber die Fragestellung im ersten Beitrag lässt diesen Interpretationsspielraum imo nicht zu. Imo geht es um das Auffahren im Bereich des Überwegs (dort ist i.d.R. ja auch der Bürgersteig abgesenkt). Nur die Richtung in die er möchte war mir nicht klar.
 
Und als Motorradfahrer (sagen wir mal, Du hättest da geparkt und willst auf die Fahrbahn einfahren. Fährst Du da auch nur bei Fußgängergrün?
Die Frage kann man noch besser zuspitzen: wäre es dem Motorradfahrer denn überhaupt erlaubt, zum einfachen einfahren in die Straße an der Fußgänger-Bettelampel eine Rotphase zu “beantragen“?
 
Die Ausgangsfrage ist so allgemein gehalten, dass eine Vielzahl von Fallgestaltungen in Betracht kommt. Darum habe ich mich lieber auf Velomas konkrete Darstellung bezogen.
 
Die Ausgangsfrage ist so allgemein gehalten, dass eine Vielzahl von Fallgestaltungen in Betracht kommt. Darum habe ich mich lieber auf Velomas konkrete Darstellung bezogen.
Ok, aber für mich macht es keinen Sinn in der Frage den Fussgängerweg und die Ampel zu erwähnen, wenn man wissen möchte ob man "irgendwo" auf die Strasse fahren darf. Es dürfte hier doch wohl eher um das Rechtsabbiegen auf die Fahrbahn im Bereich des Überwegs gehen, obwohl diese Ampel "Rot" anzeigt. Also konkrett ob das Rot auch für Fahrräder gilt, die gar nicht die Strasse überqueren (!) wollen, sonder abbiegen. Würde mich jetzt auch interessieren.
 
Ok, aber für mich macht es keinen Sinn in der Frage den Fussgängerweg und die Ampel zu erwähnen, wenn man wissen möchte ob man "irgendwo" auf die Strasse fahren darf. Es dürfte hier doch wohl eher um das Rechtsabbiegen auf die Fahrbahn im Bereich des Überwegs gehen, obwohl diese Ampel "Rot" anzeigt. Also konkrett ob das Rot auch für Fahrräder gilt, die gar nicht die Strasse überqueren (!) wollen, sonder abbiegen. Würde mich jetzt auch interessieren.
Welche Situation der TE vor Augen hatte, kann nur er selbst klären.

Zu Deiner Frage:
Die ist nun auch nicht viel spezifischer als die Ausgangsfrage. Sollen wir jetzt Velomas vereinfachte Skizze zu Grunde legen? Darauf sehe ich im Wirkungsbereich der Lichtzeichenanlage (Ampel) nur eine einheitliche "Furt", die über die Straße führt - aber keine Radfahrerfurt, die an eine Fußgängerfurt grenzt. Ausschlaggebend ist allein die Situation im Wirkungsbereich der Ampel. Wenn meine Bildinterpretation stimmt, dann liegen die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO nicht vor und das Haltegebot gilt nicht für Radfahrer.

Falls der Überweg doch als aneinander grenzende Radfahrer- und Fußgängefurt angelegt ist oder ein besonderes Lichtzeichen für Radfahrer installiert ist, gilt das Haltegebot auch für Radfahrer. Damit wäre jedes Auffahren auf die Straße im Wirkungsbereich (bei Rotlicht) untersagt. Selbstverständlich nicht nur das vollständige Überqueren.

Diese Antwort ergibt sich bereits aus den vorangegangenen Beiträgen.
 
Kommt jemand von euch aus Kassel und kennt die Straßenkreuzung "Stern"? Um genau die geht es.
Habe mal meine Paint-Skills ausgepackt, um zu verdeutlichen, was ich mit dem Rad tun möchte:
a4c1f3-1435176726.png

An der gesamten Kreuzung ist an allen Straßen (außer die Richtung der Fußgängerzone "Königsstraße") jeweils nur eine Fußgängerfurt mit Fußgängerampel.




Jetzt habe ich aber noch eine andere Frage zu einer anderen Situation:
Darf ich von einer Fahrbahn (ohne Radweg) an einer roten (Auto-)Ampel mein Fahrrad auf die Fußgängerfurt (natürlich, wenn die Fußgängerampel grün zeigt) schieben und auf diesem Weg die Straße überqueren?
 
Hey,


wenn ihr gerade dabei seit hätte ich noch eine Frage, die ich an dieser Stelle gerne stellen möchte ohne dafür extra ein Thema aufmachen zu wollen.

Die Situation ist in dem Screenshot dargestellt, in Rot die Ampel für Radfahrer, in Blau für Fußgänger. gekreuzt werden Straße, Straßenbahn und wieder eine Fahrbahn. Die Haltestelle für die Straßenbahn befindet sich auf der Insel zwischen den beiden Spuren.

Heute wurde von der Polizei daraufhin gewiesen, dass ich einen Rotlichtverstoß mit dem Rad begangen habe. Als die Ampel für Radfahrer auf grün gesprungen ist habe ich die Straße vollständig überquert. Folgen gibt es für mich keine, da er es bei einer mündlichen Verwarnung belassen hat.

Für mich stellt sich jetzt die Frage ober es rechtlich überhaupt ein Verstoß war.

Besten Dank.
 

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