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Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

@mstaab_canyon: Wenn ein Kunde bei euch bestellt hat, schickt ihr ihm dann noch eine Annahmeerklärung zusammen mit der Belehrung per E-Mail zu? Wenn ja, dann 14 Tage. Das hat aber nichts mit dem gesetzten Haken auf eurer Seite zu tun!

@all: Der Unterschied zu Ebay ist der, dass man bei Ebay Angebote über eine Auktionsplattform abgiebt, die bereits rechtlich verbindlich sind. Der Verkäufer weiß aber in dem Moment noch garnicht, wen er zu belehren hat und wie gesagt... Die AGBs auf der Internetseite allein, ziehen da nicht. Deshalb hat man auf Ebay auf jeden Fall einen Monat zu geben... das hat nichts mit Kulanz zu tun. Und genau so geht es allen Shops, die eine Bestellung sofort annehmen, mir Geld abverlangen und dann Ware schicken... im Paket die AGBs...

Was ist dein Beruf? Ich sauge mir das nicht aus den Fingern, sondern studiere das ganze. Nebenbei noch (glücklicherweise) höchst erfolgreich.

Im Internetverkehr werden laufend Onlineshops und ebay-Händler abgemahnt, da ihre AGBs nicht dem entsprechen, was der Gesetzgeber verlangt. Lies es doch einfach selbst im § 305 Abs. 2 BGB. "Am Orte des Vertragsschlusses durch sichtbaren Aushang".

Dies muss man historisch und teleologisch AUSLEGEN. Was unter anderem der BGH gemacht hat... :D

Ergebnis: Wenn du deine AGBs versteckst und der Kunde suchen muss, sind diese UNWIRKSAM und du wurdest dann erst mit schriftlichem Zugang der Belehrung aufgeklärt= Immer ein Monat.

Wenn der Plattformbetreiber aber so schlau war und die Bestellung (wie gesagt Rose macht das mustergültig) erst durchlässt indem du die AGBs ganz nach unten scrollen und dann den Haken "Ich habe gelesen und akzeptiert" was nichts anderes bedeutet wie "Ich wurde wirksam belehrt", anklicken musst, gilt dies nach herrschender Meinung (nicht vom Otto sondern des Rechts!) als einzig mögliche Fernabsatz-Belehrung im Internetverkehr.

Bei dem Versand der email kommt es drauf an, ob im Shop dein Antrag schon angenommen wird (Vertrag ist entstanden) oder du nur eine mögliche Bestellbestätigung (was ja nur heißt, dass sie deinen Antrag prüfen werden) erhalten wirst.

Im ersteren Fall gilt der Zugang der email als verspätet, da nach Vertragsabschluss, was wiederrum einen Monat bedeutet.

Da das ganze nicht einfach ist, schon gar nicht für einen Laien (ich rede jetzt dich nicht an, sondern allgemein) einigten sich die großen Versender auf 30 Tage Kulanzrückgabe, da sie dann nicht wegen einem Tag hin oder her rumstreiten müssen.

Ein guter Jurist kostet gutes Geld und das kann man mit ein bisschen Kulanz umgehen.

Da deshalb viele Anwälte arbeitslos sind, gehen sie online auf die Suche nach fehlerhaften ABGs der Onlineshops und mahnen diese im zig Tausend Eurobereich ab. Genauso die Markenschutzgeschichte, wo viele Ebayer mit firmenfremden Markennamen (z.b. KCNC Schnellspanner, leichter als Tune, Heylight, FRM) warben und um ihr ganzes Vermögen kamen, wenn die Hausanwälte oder die angeworbenen der geschädigten Firmen klagten.

Ja ja die Juristerei... ich liebe sie! :love:
 
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Ist das hier die Ecke für Hobbyjuristen im Forum? Ist doch vollkommen egal weil er soweiso von seinem Umtauschrecht gebrauch machen kann wenn er möchte!

Ausserdem läuft das gerade so, Canyon ist von dem Negativen Medienaufkommen hier und im Nachbarforum ziemlich genervt, hier entsteht ein Imageschaden der enorm ist (Tourforum 2200 klicks). Dementsprechend bekommt der Threadersteller jetzt sicher noch was obendrauf, ein Satz schicke Laufräder oder soetwas, dann schreibt er hier rein wie Kulant Canyon doch ist, und der Imageschade wurde zu einem gewissen Prozentsatz kompensiert!

Wieso negativ!? Der Thraedverlauf zeigt für mich eindeutig einen positiven Verlauf! Michael Staab hat sich an den Fall rangehangen und ich denke, dass für beide eine zufriedenstellende Lösung erreicht werden wird. Alles in allem wird die Sache sicher dazu führen, dass man bei Canyon weiter an sich arbeiten wird. Ich denke, es ist besser, wenn hier darüber öffentlich diskutiert wird, als wenn ein paar "unzufriedene Einzelfälle" meckernd da draußen rumlaufen. :rolleyes:
 
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Ist das hier die Ecke für Hobbyjuristen im Forum? Ist doch vollkommen egal weil er soweiso von seinem Umtauschrecht gebrauch machen kann wenn er möchte!

Ausserdem läuft das gerade so, Canyon ist von dem Negativen Medienaufkommen hier und im Nachbarforum ziemlich genervt, hier entsteht ein Imageschaden der enorm ist (Tourforum 2200 klicks). Dementsprechend bekommt der Threadersteller jetzt sicher noch was obendrauf, ein Satz schicke Laufräder oder soetwas, dann schreibt er hier rein wie Kulant Canyon doch ist, und der Imageschade wurde zu einem gewissen Prozentsatz kompensiert!

Eben, versteh das ganze auch nicht, nur kann ich falsche Rechtsfolgerungen nicht stehen lassen, als angehender Wirtschaftsjurist.

Canyon wird dem TE schon, wie du sagst, einen guten Deal anbieten, um das ganze hier zu kompensieren. Dass sie trotzdem immerwährend Lieferschwierigkeiten haben, wird auch ein neuer Satz LR nicht ändern.

Jungs, wenn ihr um den Bestelldrang wisst, dann stellt mehr Leute ein oder gebt den Chinesen unten was auf den Deckel, damit die schneller arbeiten! Nebenbei lässt sich da auch noch bei Arbeitsplatzschaffung in der Krise, eine zumindest regional wirksame PR draus drehen! ;)
 
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Eben, versteh das ganze auch nicht, nur kann ich falsche Rechtsfolgerungen nicht stehen lassen, als angehender Wirtschaftsjurist.

Canyon wird dem TE schon, wie du sagst, einen guten Deal anbieten, um das ganze hier zu kompensieren. Dass sie trotzdem immerwährend Lieferschwierigkeiten haben, wird auch ein neuer Satz LR nicht ändern.

Jungs, wenn ihr um den Bestelldrang wisst, dann stellt mehr Leute ein oder gebt den Chinesen unten was auf den Deckel, damit die schneller arbeiten! Nebenbei lässt sich da auch noch bei Arbeitsplatzschaffung in der Krise, eine zumindest regional wirksame PR draus drehen! ;)

Wir suchen bereits seit längerem verstärkt Personal, unter anderem Call Center Agents und auch Auszubildende für verschiedene Bereiche. Gerade diese Woche haben 3 neue Mitarbeiter angefangen, ausserdem wurde der Werkstattservice neu strukturiert und ebenfalls personell verstärkt.

VG

Michael
 
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Ist das hier die Ecke für Hobbyjuristen im Forum? Ist doch vollkommen egal weil er soweiso von seinem Umtauschrecht gebrauch machen kann wenn er möchte!

Ausserdem läuft das gerade so, Canyon ist von dem Negativen Medienaufkommen hier und im Nachbarforum ziemlich genervt, hier entsteht ein Imageschaden der enorm ist (Tourforum 2200 klicks). Dementsprechend bekommt der Threadersteller jetzt sicher noch was obendrauf, ein Satz schicke Laufräder oder soetwas, dann schreibt er hier rein wie Kulant Canyon doch ist, und der Imageschade wurde zu einem gewissen Prozentsatz kompensiert!


wenn man so mir redefreiheit umgeht braucht es einen nicht wundern wenn es wellen schlägt.....

und ich komm zu einem artikel über deutschland und seine dienstleister..... demnächst beim tv sender ihres vertrauens.....
 
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Nur eins hast du vergessen Campy ;-)

Meisstens steht neben dem Haken den man setzten muss:

"Ich habe die AGBs gelesen und akzeptiere diese" und wenn die AGBs dort auch zur Verfügung stehen, ist man doch selber schuld wenn man diesen Haken anklickt. Oder verstehe ich da was falsch? Habe meine Rechtscheine alle schon weg und kann mich an kaum noch was errinern *G*!
 
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Was ist dein Beruf? Ich sauge mir das nicht aus den Fingern, sondern studiere das ganze. Nebenbei noch (glücklicherweise) höchst erfolgreich.

Im Internetverkehr werden laufend Onlineshops und ebay-Händler abgemahnt, da ihre AGBs nicht dem entsprechen, was der Gesetzgeber verlangt. Lies es doch einfach selbst im § 305 Abs. 2 BGB. "Am Orte des Vertragsschlusses durch sichtbaren Aushang".

Dies muss man historisch und teleologisch AUSLEGEN. Was unter anderem der BGH gemacht hat... :D

Ergebnis: Wenn du deine AGBs versteckst und der Kunde suchen muss, sind diese UNWIRKSAM und du wurdest dann erst mit schriftlichem Zugang der Belehrung aufgeklärt= Immer ein Monat.

Wenn der Plattformbetreiber aber so schlau war und die Bestellung (wie gesagt Rose macht das mustergültig) erst durchlässt indem du die AGBs ganz nach unten scrollen und dann den Haken "Ich habe gelesen und akzeptiert" was nichts anderes bedeutet wie "Ich wurde wirksam belehrt", anklicken musst, gilt dies nach herrschender Meinung (nicht vom Otto sondern des Rechts!) als einzig mögliche Fernabsatz-Belehrung im Internetverkehr.

Bei dem Versand der email kommt es drauf an, ob im Shop dein Antrag schon angenommen wird (Vertrag ist entstanden) oder du nur eine mögliche Bestellbestätigung (was ja nur heißt, dass sie deinen Antrag prüfen werden) erhalten wirst.

Im ersteren Fall gilt der Zugang der email als verspätet, da nach Vertragsabschluss, was wiederrum einen Monat bedeutet.

Da das ganze nicht einfach ist, schon gar nicht für einen Laien (ich rede jetzt dich nicht an, sondern allgemein) einigten sich die großen Versender auf 30 Tage Kulanzrückgabe, da sie dann nicht wegen einem Tag hin oder her rumstreiten müssen.

Ein guter Jurist kostet gutes Geld und das kann man mit ein bisschen Kulanz umgehen.

Da deshalb viele Anwälte arbeitslos sind, gehen sie online auf die Suche nach fehlerhaften ABGs der Onlineshops und mahnen diese im zig Tausend Eurobereich ab. Genauso die Markenschutzgeschichte, wo viele Ebayer mit firmenfremden Markennamen (z.b. KCNC Schnellspanner, leichter als Tune, Heylight, FRM) warben und um ihr ganzes Vermögen kamen, wenn die Hausanwälte oder die angeworbenen der geschädigten Firmen klagten.

Ja ja die Juristerei... ich liebe sie! :love:

Ich bin kein Jurist... aber ich interessiere mich ein bisschen für verschiedene Vorgänge.
Eine Internetseite erfüllt die Vorausetzungen der Textform nicht. Die Erklärung muss schon den Machtbereich des Erklärenden verlassen um den den Schutzzweck der Dauerhaftigkeit zu erfüllen. Die AGBs, die ich abgehakt habe, können jederzeit vom Seitenbetreiber geändert werden und was dann?! Nur eine Email, die mir mit den AGBs zugeht, kann das erfüllen.
Du schreibst "Im ersteren Fall gilt der Zugang der email als verspätet, da nach Vertragsabschluss, was wiederrum einen Monat bedeutet." Und genau deshalb gilt für Ebay 1 Monat, weil schon meine Angebotsabgabe ein Vertragsabschluss sein kann, wenn ich denn den Zuschlag erhalte! Die Belehrung ist mir da aber noch nicht zugegangen! Deshalb hagelt es bei Ebay Abmahnungen für Leute, die nur 14 Tage in den AGBs haben.
 
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Geht es noch um das Thema Rennrad und die Hersteller dieser schönen Sportgeräte oder wird das hier ein Tummelplatz für Profilneurotiker?

:aetsch::aetsch::aetsch:
 
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So. V ändert nun aber vor Annahme des Antrags (Bestellbestätigung ist ein rechtliches Nullum, hier steht zwingend drin -so vorbildlich bei Rose- das diese UNVERBINDLICH ist) die Sache, so gilt diese Abänderung als neuer Antrag, diesmal von Canyon. Geregelt im § 150 Abs. 2 BGB

Ich wollte das ganze nicht neu anfachen, aber:
Eine Änderung der HP ist sicher kein neuer Antrag von Canyon
und in keinem Schriftverkehr von Canyon wurden andere Specs angegeben als zum Zeitpunkt meiner Bestellung (Antrag).
Die Annahme kommt m.E. entweder vor Lieferung durch eine WE zustande (ich habe nicht von Bestellbestätigung gesprochen) oder durch Lieferung.
In beiden Fällen wusste Canyon nicht, was sie damit erklären und befanden sich im Inhaltsirrtum. So auch im Brox nachzulesen.

Hätte mich Canyon über die Änderung informiert, wäre das ein neuer Antrag gewesen,

Aber bitte hier kein weiteres Juraforum draus machen.
 
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§§-Sumpf hin oder her, es gibt doch hoffentlich in dieser unseren Welt noch ein menschliches Miteinander, in dem wir Reden/Schreiben können, und somit zu einer vernünftigen Einigung für beide Seiten kommen, oder zählt nur noch der Mammon, wie anscheinend im Fall C.. die teilweise so weit geht das Beiträge gelöscht werden, bloss weil man als User einen anderen Einkaufsweg (örtl. Handel, anderer Versender etc..) empfiehlt. Traurig das ihr so schlecht mit sachlicher Kritik umgehen könnt, aber wer die Atombombe (Hausrecht) hat muss nicht unbedingt der stärkere sein, dies hat dieser Thread letztendlich doch gezeigt, genau so wie es jedem aufmerksamen Leser gezeigt hat für was dieser Teil des Forums wirklich steht, nämlich eine Fassade die schlussendlich ein Luftschloss ist.

"Ein Schuft (wie ich) der bei dieser Vorgehensweise schlechtes dabei denkt!":rolleyes:

Gruss
Robert
 
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§§-Sumpf hin oder her, es gibt doch hoffentlich in dieser unseren Welt noch ein menschliches Miteinander, in dem wir Reden/Schreiben können, und somit zu einer vernünftigen Einigung für beide Seiten kommen, oder zählt nur noch der Mammon, wie anscheinend im Fall C.. .
Genau das hat doch Herr Staaber versucht. Aber was man nicht sehen will, sieht man wohl auch nicht :rolleyes:

Was, Canyon? Immer feste drauf... :kotz:
 
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Genau das hat doch Herr Staaber versucht. Aber was man nicht sehen will, sieht man wohl auch nicht :rolleyes:

Was, Canyon? Immer feste drauf... :kotz:

Naja er hat halt Beiträge gelöscht, die wie in meinem Fall eine Hilfestellung für den Käufer darstellen sollten, sprich von Rasportkollege zu Radsportkollege, aber wie geschrieben man weis jetzt wenigstens wo man als Kunde dort steht, und für was das ganze hier dient.
 
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Naja er hat halt Beiträge gelöscht, die wie in meinem Fall eine Hilfestellung für den Käufer darstellen sollten, sprich von Rasportkollege zu Radsportkollege, aber wie geschrieben man weis jetzt wenigstens wo man als Kunde dort steht, und für was das ganze hier dient.
Mit Hilfestellung, meinst Du Deinen Tipp, sich ein Rad eines anderen Herstellers zu kaufen?

Naja, das hier ist ein Supportforum eines Herstellers. Keine Quasselrunde, wo jeder seinen Senf abgeben kann, der meint, sich dazu berufen zu fühlen. So sehe ich das.

Wenn ich Hersteller wäre, würde ich mich hier zurückziehen, und es so machen wie 99% der anderen Hersteller. Nämlich gar nix ;)
 
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Andere machen hier nix, aber dafür Funzt der Service ohne das man gross und breit drüber labern muss, und letztendlich ist diese Veranstaltung hier bloss Augenwischerei ;)
 
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Ich schlage vor wir beenden die Diskussion so langsam.

Jedem ist klar geworden, dass es Usern nicht gefällt wenn kritische, aber regel konforme Posts gelöscht/zensiert werden. Lassen wir also den Thread wieder zu seiner ursprünglichen Bedeutung zurückfinden - dass sich der Threadersteller und Canyon bzgl. des Problems auseinandersetzen und das klären.


Gruß
Matthias


PS: Noch eine Anmerkung meinerseits: Ich finde es sehr gut und mutig dass sich Canyon hier der Zielgruppe stellt. Natürlich ist da ein gewisser Werbeeffekt; aber andererseits besteht auch die Gefahr dass Threads mit Problemen die Wahrnehmung verzerren, da solche Dinge wohl eher die Ausnahme als die Regel sind.
 
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Andere machen hier nix, aber dafür Funzt der Service ohne das man gross und breit drüber labern muss, und letztendlich ist diese Veranstaltung hier bloss Augenwischerei ;)
Ach ja? Da gibt es aber genügend andere Beispiele.

Mir kann es ja egal sein. Hatte nie was mit Canyon am Hut. Ich finde es dennoch löblich, dass ein Hersteller überhaupt ein Supportforum anbietet.
 
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Finde es doch auch löblich, da es wie geschrieben jedem aufmerksamen Leser nun bewusst ist um was es C. hier geht:daumen:
 
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kleiner einwurf:
Die WIEDERRUFSBELEHRUNG (nix AGB) muss dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform vorliegen (gespeiochert oder als E-Mail) sonst Verlängerung des WR auf 1 Monat.

@campyonly


Die Abmahnung eines E-Bay Händlers kostet den Missetäter in der Regel nur zwischen 500und 1000 €.

Übertreibe nicht immer so arg
 
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Naja Canyon brauch ja immerhin auch ein Forum wo sich User mal melden können. Würde das jetzt aber eher weniger löblich nennen. Warum andere Hersteller hier kein Forum haben? Weil man die Hersteller jederzeit bequem per Mail oder sonstwas erreichen kann. Somit ist ein Forum überflüssig. Über das hauseigene Kontaktformular von Canyon oder per E-Mail sind sie sogut wie überhaupt nicht zu erreichen.

Also haben sie einfach hier ein Forum gemacht und fertig.
In einem Forum beantworten wenigstens andere User evtl. mal die ein oder andere gestellte Frage, so hat Canyon wenigstens keine Arbeit.
 
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kleiner einwurf:
Die WIEDERRUFSBELEHRUNG (nix AGB) muss dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform vorliegen (gespeiochert oder als E-Mail) sonst Verlängerung des WR auf 1 Monat.

@campyonly


Die Abmahnung eines E-Bay Händlers kostet den Missetäter in der Regel nur zwischen 500und 1000 €.

Übertreibe nicht immer so arg

Ja, die WIDERRUFSBELEHRUNG! Die ist aber in der Regel Bestandteil der AGB und wenn sie als Text geschickt wird, dann ist das ein Auszug (meist §) aus den AGB!
 
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