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Fahrrad bei Canyon verschwunden [Edit: Gelöst -> nicht eingegangen]

timcgn

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Hallo zusammen,

ja, ihr lest richtig - mein Canyon war schon mehrere Wochen (angeblich) in Reparatur bei Canyon. Nun habe ich letzte Woche durch die Partner-Werkstatt (bei der ich das Bike abgeben habe) erfahren, dass es in der Werktstatt von Canyon nicht mehr auffindbar sei. :crash:

Nachdem ich noch eine Frist für die Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung gesetzt hatte, bin ich dann vom Kaufvertrag zurückgereten und habe mir rechtliche Schritte vorbehalten. Canyon hält mich natürlich hin und die Abteilungen schieben es intern hin und her.

Wie ich in Bewertungen gelesen habe, sind wohl aktuell auch andere Kunden betroffen. Vielleicht auch Member aus dem Forum hier? Gerne bei mir melden. Vielleicht kann man sich ja zusammentun...

Viele Grüße
Tim

Auflösung:

Treffer - das Bike ist stand heute nach 3 Monaten beim Servicepartner wieder aufgetaucht und wurde, anders als vom Partner und Canyon angenommen niemals physisch verschickt... Canyon will es jetzt asap abholen und dann nachbessern.

Damit trägt Canyon selbstverständlich nicht die Hauptschuld, dennoch frage ich mich wie dies erst fast 2! Monate nach der angeblichen Abholung nicht auffallen kann bei Canyon (beim Partner sowieso). Es gibt dazu doch einen internen Vorgang - vermutlich aber kein Controlling. Und es ist jetzt auch nicht so, dass ich mich zwischendruch nicht nach dem aktuellen Stand beim Partner und Canyon erkundigt hätte.
 
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Re: Fahrrad bei Canyon verschwunden [Edit: Gelöst -> nicht eingegangen]
Wenn die das wiederfinden, kannst Du es bestimmt preisgünstig als 2cd Hand in deren Online-Outlet kaufen. Wäre doch ein netter Discount für den Umstand, bei diesem Schietwetter nicht biken zu können.
 
Wenn die das wiederfinden, kannst Du es bestimmt preisgünstig als 2cd Hand in deren Online-Outlet kaufen. Wäre doch ein netter Discount für den Umstand, bei diesem Schietwetter nicht biken zu können.

ja, möglich, dass es irgendwann im Outlet auftaucht... Aber möchte nichts mehr mit dem Laden zu tun haben.
Bin mal gespannt, wann/ob ich mein Geld zurückbekomme - rechne mit dem Schlimmsten. Komme mir vor wie bei Verstehen Sie Spaß.
 
Nachdem ich noch eine Frist für die Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung gesetzt hatte, bin ich dann vom Kaufvertrag zurückgereten und habe mir rechtliche Schritte vorbehalten. Canyon hält mich natürlich hin...
Nächster Schritt
Klage...
Jedes weitere abwarten ist sinnlos.
 
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Hallo zusammen,

ja, ihr lest richtig - mein Canyon war schon mehrere Wochen (angeblich) in Reparatur bei Canyon. Nun habe ich letzte Woche durch die Partner-Werkstatt (bei der ich das Bike abgeben habe) erfahren, dass es in der Werktstatt von Canyon nicht mehr auffindbar sei. :crash:

Nachdem ich noch eine Frist für die Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung gesetzt hatte, bin ich dann vom Kaufvertrag zurückgereten und habe mir rechtliche Schritte vorbehalten. Canyon hält mich natürlich hin und die Abteilungen schieben es intern hin und her.

Wie ich in Bewertungen gelesen habe, sind wohl aktuell auch andere Kunden betroffen. Vielleicht auch Member aus dem Forum hier? Gerne bei mir melden. Vielleicht kann man sich ja zusammentun...

Viele Grüße
Tim
So richtig verstehe ich es nicht, es ist dein Rad und Du hast es zur Reparatur. Der Kaufvertrag ist also geschlossen oder bist Du noch in der Rückgabefrist? Ein generelles einseitige Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es nicht. Die Ausnahmen wäre die Rückgabefrist oder ein erheblicher Mangel, was man darunter versteht, ist dann wieder Auslegungssache. Wenn eine Reparatur möglich ist, ist der Mangel i. d. R. nicht erheblich.

Leider ist es aber auch so, dass bei Canyon viele Mitarbeiter am Telefon oder Chat nicht unbedingt sehr kompetent sind. Daher würde ich die Anfrage mehrmals stellen und gut möglich, dass du andere Antworten erhältst und das Bike doch auffindbar ist. Hoffentlich hast Du noch den Sendungsnachweis, dass das Rad bei Canyon zugestellt wurde. Dann sieht es rechtlich gut aus, den es wäre dann dein Eigentum, das Canyon verschlampert hat. Beim Rücktritt vom Kaufvertrag nach der Rückgabefrist sehe persönlich aber wenig Chancen.
 
Hallo zusammen,

ja, ihr lest richtig - mein Canyon war schon mehrere Wochen (angeblich) in Reparatur bei Canyon. Nun habe ich letzte Woche durch die Partner-Werkstatt (bei der ich das Bike abgeben habe) erfahren, dass es in der Werktstatt von Canyon nicht mehr auffindbar sei. :crash:

Nachdem ich noch eine Frist für die Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung gesetzt hatte, bin ich dann vom Kaufvertrag zurückgereten und habe mir rechtliche Schritte vorbehalten. Canyon hält mich natürlich hin und die Abteilungen schieben es intern hin und her.

Wie ich in Bewertungen gelesen habe, sind wohl aktuell auch andere Kunden betroffen. Vielleicht auch Member aus dem Forum hier? Gerne bei mir melden. Vielleicht kann man sich ja zusammentun...

Viele Grüße
Tim
Ist zwar ärgerlich und Handling seitens Canyon sicher nicht ideal.
Aber du scheinst ja mit der Fristsetzung schon paar Schritte in die richtige Richtung getan zu haben. Weiter wird dir eher jemand helfen, der Jura studiert hat.

Canyon ist halt kein kleiner Laden mehr, da passiert auch sowas. Das passiert in anderen Branchen auch. Ich erinnere mich an einen Fall, wo die Winterräder (sehr große und entsprechend sehr teure) nach der Einlagerung (Herstellerniederlassung) nicht mehr auffindbar waren. Auch hier hat leider Hersteller nicht sofort neue bereitgestellt, es hat gedauert und es war Überzeugungsarbeit nötig.
Ich will damit Canyon sicher nicht in Schutz nehmen: es wäre natürlich besser, wenn Canyon sowas proaktiver und mit mehr Kulanz lösen würde.
 
So richtig verstehe ich es nicht, es ist dein Rad und Du hast es zur Reparatur. Der Kaufvertrag ist also geschlossen oder bist Du noch in der Rückgabefrist? Ein generelles einseitige Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es nicht. Die Ausnahmen wäre die Rückgabefrist oder ein erheblicher Mangel, was man darunter versteht, ist dann wieder Auslegungssache. Wenn eine Reparatur möglich ist, ist der Mangel i. d. R. nicht erheblich.

Leider ist es aber auch so, dass bei Canyon viele Mitarbeiter am Telefon oder Chat nicht unbedingt sehr kompetent sind. Daher würde ich die Anfrage mehrmals stellen und gut möglich, dass du andere Antworten erhältst und das Bike doch auffindbar ist. Hoffentlich hast Du noch den Sendungsnachweis, dass das Rad bei Canyon zugestellt wurde. Dann sieht es rechtlich gut aus, den es wäre dann dein Eigentum, das Canyon verschlampert hat. Beim Rücktritt vom Kaufvertrag nach der Rückgabefrist sehe persönlich aber wenig Chancen.

Fahrrad bei der Partner-Werkstatt eingeleifert. Canyon hat es dort abgeholt zur Prüfung in der eigenen Werkstatt.

Das Fahhrad ist aus 04/2023 --> Rückgabefrist besteht nicht mehr, wohl aber Gewährleistung. Canyon hat ja grundsätzluch das Recht zu Nachbesserung in einem "angemessenen" Zeitrahmen. Abgesehen davon, dass das Bike nicht mehr auffindbar ist, ist die Frist für den angemessenen Rahmen mMn auch abgelaufen, sodass ich gem. § 437 Nr. 2 BGB i.V.m. §§ 323, 346 BGB zurücktreten könnte.

Das Problem mit dem Kundenservice ist auch, dass die angeblich ein komplett anderes System nutzen als die Werkstatt -> sprich die können garnicht die Vorgänge in der eigenen Werkstatt einsehen und sind von deren Rückmeldung abhängig.
 
Ist zwar ärgerlich und Handling seitens Canyon sicher nicht ideal.
Aber du scheinst ja mit der Fristsetzung schon paar Schritte in die richtige Richtung getan zu haben. Weiter wird dir eher jemand helfen, der Jura studiert hat.

Canyon ist halt kein kleiner Laden mehr, da passiert auch sowas. Das passiert in anderen Branchen auch. Ich erinnere mich an einen Fall, wo die Winterräder (sehr große und entsprechend sehr teure) nach der Einlagerung (Herstellerniederlassung) nicht mehr auffindbar waren. Auch hier hat leider Hersteller nicht sofort neue bereitgestellt, es hat gedauert und es war Überzeugungsarbeit nötig.
Ich will damit Canyon sicher nicht in Schutz nehmen: es wäre natürlich besser, wenn Canyon sowas proaktiver und mit mehr Kulanz lösen würde.

Alles gut - ich komme selber aus dem eCommerce-Umfeld mit eigener Produktion, da geht leider schonmal etwas schief. Das ist ja auch völlig normal. Aber wie du schon sagst, ist es dann die Frage wie man als Händler damit umgeht.
 
So richtig verstehe ich es nicht, es ist dein Rad und Du hast es zur Reparatur. Der Kaufvertrag ist also geschlossen oder bist Du noch in der Rückgabefrist? Ein generelles einseitige Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es nicht. Die Ausnahmen wäre die Rückgabefrist oder ein erheblicher Mangel, was man darunter versteht, ist dann wieder Auslegungssache. Wenn eine Reparatur möglich ist, ist der Mangel i. d. R. nicht erheblich.

Leider ist es aber auch so, dass bei Canyon viele Mitarbeiter am Telefon oder Chat nicht unbedingt sehr kompetent sind. Daher würde ich die Anfrage mehrmals stellen und gut möglich, dass du andere Antworten erhältst und das Bike doch auffindbar ist. Hoffentlich hast Du noch den Sendungsnachweis, dass das Rad bei Canyon zugestellt wurde. Dann sieht es rechtlich gut aus, den es wäre dann dein Eigentum, das Canyon verschlampert hat. Beim Rücktritt vom Kaufvertrag nach der Rückgabefrist sehe persönlich aber wenig Chancen.
Hobbyjurist?
 
Stichwort Schadensersatz neben der Leistung.
 
Fahrrad bei der Partner-Werkstatt eingeleifert. Canyon hat es dort abgeholt zur Prüfung in der eigenen Werkstatt.
Das ist ungewöhnlich das Canyon etwas abholt. Normal schickt der Service Partner das Rad zu Canyon. Frag mal da nach wo der Nachweis des Versand bleibt und wie das genau abgelaufen ist.
Das Problem mit dem Kundenservice ist auch, dass die angeblich ein komplett anderes System nutzen als die Werkstatt -> sprich die können garnicht die Vorgänge in der eigenen Werkstatt einsehen und sind von deren Rückmeldung abhängig.
Das ist tatsächlich so und hängt mit der damaligen SAP Umstellung zusammen.
 
Das sehe ich genauso wie @frankblack Die ganze Kommunikation sollte dann zwischen Servicepartner und Canyon ablaufen. Dann kann ich auch langsam nachvollziehen, dass Canyon kein Rad findet, weil es nicht von TE sondern einem Servicepartner kommt. Vom Kaufvertrag zurücktreten zu wollen, verstehe ich aber immer noch nicht... All da geht an den eingespielten Prozessen bei Canyon vorbei, da ist ein Servicemitarbeiter schnell überfordert.
 
aus meiner Sicht ist die Partner-Werkstatt dein Ansprechpartner und nicht Canyon.
War es bisher auch. Vom Service-Partner wurde mir die Info gegeben --> Fahrrad wurde an Canyon versendet und ist laut Canyon-Werkstatt eingegangen, dann aber nicht mehr auffindbar.

Das sehe ich genauso wie @frankblack Die ganze Kommunikation sollte dann zwischen Servicepartner und Canyon ablaufen. Dann kann ich auch langsam nachvollziehen, dass Canyon kein Rad findet, weil es nicht von TE sondern einem Servicepartner kommt. Vom Kaufvertrag zurücktreten zu wollen, verstehe ich aber immer noch nicht... All da geht an den eingespielten Prozessen bei Canyon vorbei, da ist ein Servicemitarbeiter schnell überfordert.

Tatsächlich habe ich jetzt Rückmeldung (Mails an mich sind zuvor beim Servicepartner gelandet...) von Canyon erhalten: Das Bike wurde beim Service Partner am 24.10.2023 (also ca. einen Monat nach Einlieferung beim Partner) abgeholt, jedoch wurde das Bike in den falschen BikeGuard gepackt. Es ist stand jetzt unklar, ob das Bike noch bei DHL Freight ist oder zugestellt werden konnte.

Heißt für mich, sofern das Bike überhaupt noch auftaucht, steht ja auch die Reparatur noch aus. Ich habe vor 3 Wochen eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt --> wurde oder kann nicht eingehalten werden --> Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund verzögerter Nacherfüllung.

Inwiefern die Info vom Partner stimmt, dass Bike bei Canyon sei eingegangen, Ka. Aber ist letztendlich ja auch nicht mehr mein Problem, nachdem ich bei Canyon x-Fach bereits nachgefragt habe, wie es weiter geht…
 
Zuletzt bearbeitet:
... Ein generelles einseitige Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es nicht. Die Ausnahmen wäre die Rückgabefrist oder ein erheblicher Mangel, was man darunter versteht, ist dann wieder Auslegungssache. ...
Wäre für mich jetzt schon erheblich, wenn Canyon mein Rad nicht mehr findet. Aber klar, Auslegungssache.
 
Das Bike wurde beim Service Partner am 24.10.2023 (also ca. einen Monat nach Einlieferung beim Partner) abgeholt, jedoch wurde das Bike in den falschen BikeGuard gepackt. Es ist stand jetzt unklar, ob das Bike noch bei DHL Freight ist oder zugestellt werden konnte.
Damit steht und fällt die ganze Sache.
MMn ist es doch dadurch eindeutig, dass Canyon nicht schuldig ist, sondern der Servicepartner.
 
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