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Beschilderung korrekt? Schutzstreifen + Lolli

Es ist bescheuert. Laut Ressprechung muss ich 80cm - 125cm Abstand zum Radstein halten (von der Schulter), aber der Schutzstreifen soll 125cm breit sein. Da fahre ich immer auf der gestrichelten Linie.
Wer bitte beschließt so einen Dreck!
 
Nein - ein gewisser Mindestabstand ist in jedem Fall einzuhalten. Sei es wegen Straßenschäden, Gullideckeln, KFZ, die die Nase aus einer Ausfahrt stecken, etc. - oder eben auch wegen Pedalkontakt zum Randstein. Auch da haben sich schon Radfahrer selbst ausgehebelt, weil sie zu weit rechts unterwegs waren........
Im Allgemeinen gilt:
"Bei Fahrbahnen ohne parkende Fahrzeuge ist ein Abstand von 0,8 bis 1 m zum Fahrbahnrand als zulässig angesehen (BGH, VersR 1964,653). Doch erweitert sich der zulässige Abstand bei Straßenbahnschienen, bei hohen Bordsteinen (BGH, VersR 1955, 764), tiefen Gullydeckeln (KG, MDR 1999, 865), bei gefährlichem Kopfsteinpflaster und an anderen Hindernissen, denen aufgrund der Instabilität des Rades und den damit einhergehenden unvermeidlichen Schwankungen nicht anders ausgewichen werden kann."

Wenn man dies berücksichtigt, können Radverkehrs-Schutzstreifen nur eins bedeuten: Der Radfahrer darf / sollte nicht weiter rechts fahren, wie die Schutzstreifenmarkierung vorgibt - also links neben der gestrichelten Linie ist korrekt!

Matze
 
Das Radweg Schild auf dem Foto ist zudem noch sehr alt. wenn es dort gerade erst aufgestellt wurde wäre alleine das schon nicht korrekt. Das aktuelle Verkehrszeichen sieht anders. Auch wenn die alten Bestandsschutz haben, dürfen die nicht mehr neu aufgestellt werden.

Genau nach STVO genommen haben die da einen Radweg auf dem Hochboard geschaffen und auf der Fahrbahn einen Schutzstreifen für Fußgänger. Denn dort müssen Fußgänger sich bewegen, am rechten Rand der Fahrbahn, der reine Radweg ist tabu.

Wobei ganz genau nach STVO dürfen Radfahrer selber auch nur bei Bedarf auf einem Schutzstreifen fahren:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."
Radfahrer führen ein Fahrzeug. Dort steht weder anderes Fahrzeug, noch Kraftfahrzeug.
 
Die Aufregung kann ich irgendwie nicht nachvollziehen-auf der beispielhaft abgebildeten Straße würde ich ohnehin am rechten Rand fahren, ob mit oder ohne gestrichelte Linie. Ist doch so besser, als den Fußweg zu verbreitern und mit einem "Gemeinsamer Geh- und Radweg"-Schild Nr. 240 zu versehen, so kann man wenigstens noch auf der Straße fahren.
 
Die Aufregung kann ich irgendwie nicht nachvollziehen-auf der beispielhaft abgebildeten Straße würde ich ohnehin am rechten Rand fahren, ob mit oder ohne gestrichelte Linie. Ist doch so besser, als den Fußweg zu verbreitern und mit einem "Gemeinsamer Geh- und Radweg"-Schild Nr. 240 zu versehen, so kann man wenigstens noch auf der Straße fahren.
Ich glaube du hast da so einiges überhaupt nicht verstanden!
 
Die Aufregung kann ich irgendwie nicht nachvollziehen-auf der beispielhaft abgebildeten Straße würde ich ohnehin am rechten Rand fahren, ob mit oder ohne gestrichelte Linie. Ist doch so besser, als den Fußweg zu verbreitern und mit einem "Gemeinsamer Geh- und Radweg"-Schild Nr. 240 zu versehen, so kann man wenigstens noch auf der Straße fahren.

Es geht hier doch aber nicht darum was besser wäre und wo und wie man da am besten fährt, sondern darum, ob das entsprechend der geltenden Gesetze ausgeschildert ist.
 
Es geht hier doch aber nicht darum was besser wäre und wo und wie man da am besten fährt, sondern darum, ob das entsprechend der geltenden Gesetze ausgeschildert ist.
So isses!
@whitewater: na anscheinend hast du auch was zu moppern :cool:. Jetzt schreibe mir mal wodurch wir beide uns unterscheiden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht hier doch aber nicht darum was besser wäre und wo und wie man da am besten fährt, sondern darum, ob das entsprechend der geltenden Gesetze ausgeschildert ist.

So etwas ähnliches hatte ich schon gedacht: wer keine Sorgen hat, macht sich welche. Die Vorstellung, dass etliche, die sich sonst auch nicht um die StVO scheren (etwa nonchalant über rote Ampeln brausen), sich hier jetzt über eine vermeintlich oder tatsächlich vorschriftswidrige Verkehrsführung unjd/oder Ausschilderung von Radwegen echauffieren, ist schon fast belustigend. Es wäre mir lieber, die Radwege würden generell mit auf der Straße verlaufen, statt dann dazu verdonnert zu werden, sogenannte Radwege benutzen zu müssen, ob ich will oder nicht. Das Herumreiten auf der Einhaltung von Vorschriften hielt ich bisher auf Sesselfurzer in aufgeblähten Verwaltungsapparaten begrenzt, abre man lernt eben nie aus.
 
Das Herumreiten auf der Einhaltung von Vorschriften hielt ich bisher auf Sesselfurzer in aufgeblähten Verwaltungsapparaten begrenzt, abre man lernt eben nie aus.
Ich hoffe es bleibt Dir erspart, aber im Falle des Falles darfst Du dich dann vor Gericht rumschlagen und musst begründen warum Du wo nicht gefahren bist, weil da doch ein Schild gestanden hat.
 
"Die Vorstellung, dass etlichen, die sich sonst über Radfahrer die über rote Ampeln brausen echauffieren, hier jetzt eine vermeintlich oder tatsächlich vorschriftswidrige Verkehrsführung und/oder Ausschilderung von Radwegen vollkommen egal ist, die also sagen, dass man Regeln zwingend einhalten muss, es aber egal ist, wenn man diese auf Grund ihrer Vorschriftwidrigkeit nicht einhalten kann, bzw. die Situation dadurch vollkommen unklar wird, ist schon fast belustigend."

Ebenso belustigend: aus eine sachlich gestellten Frage über die Rechtmäßigkeit eines Schildes ein "echauffieren" machen.
Ebenso belustigend: eine Diskussion mit dem Argument "alle Radfahrer fahren ja eh immer über rot" führen.
Ebenso belustigend: die Fragestellung einer Diskussion nicht verstehen und sich dann über deren Sinn und Zweck echauffieren.
Ebenso belustigend: etc. etc.

Anders gesagt: ich verstehe deinen Beitrag nicht so recht.
 
So etwas ähnliches hatte ich schon gedacht: wer keine Sorgen hat, macht sich welche. Die Vorstellung, dass etliche, die sich sonst auch nicht um die StVO scheren (etwa nonchalant über rote Ampeln brausen), sich hier jetzt über eine vermeintlich oder tatsächlich vorschriftswidrige Verkehrsführung unjd/oder Ausschilderung von Radwegen echauffieren, ist schon fast belustigend. Es wäre mir lieber, die Radwege würden generell mit auf der Straße verlaufen, statt dann dazu verdonnert zu werden, sogenannte Radwege benutzen zu müssen, ob ich will oder nicht. Das Herumreiten auf der Einhaltung von Vorschriften hielt ich bisher auf Sesselfurzer in aufgeblähten Verwaltungsapparaten begrenzt, abre man lernt eben nie aus.

Natürlich kann man sich einfach über offensichtlich idiotische Verkehrsregelungen hinwegsetzen, mache ich auch nicht anders. Der Haken z.B. im Fall der Radwegebenutzungspflicht ist aber, dass sie im Falle eines Falles Haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann und ein möglicher Unfallgegner i.d.R. erst einmal versuchen wird, aus einem aufgestellten Lolli Kapital zu schlagen. Selbst wenn dann etwa bei einem Gerichtsverfahren eine Beschildung für unzulässig erklärt und festgestellt wird, dass keine Benutzungspflicht bestand, kostet der Weg dahin Zeit, Nerven und Geld. Außerdem anmieren aller Erfahrung nach Lollis Autofahrer zur "Selbstjustiz" durch dichtes Vorbeifahren, Beschimpfen usw.
Es gibt daher gute Gründe, gegen den Radwege-Schwachsinn vorzugehen.
 
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So isses!
@whitewater: na anscheinend hast du auch was zu moppern :cool:. Jetzt schreibe mir mal wodurch wir beide uns unterscheiden?
Wahrscheinlich wenig:D
Was mich moppern lässt, ist, daß eine vergleichsweise simple Frage, nämlich was das abgebildete Bonner Bilderrätsel eigentlich in der Praxis bedeutet, wie üblich zum forentypischen Gebratze führt. Incl. solcher Unterstellungen wie von @Recordfahrer und der üblichen Feindbilder.
Politiker mit Dienstwagen und Chauffeur, warum fragst du?
Konstruktives ist vergleichsweise wenig dabei.
Einig sind wir uns wohl in dem Unmut, daß solche Schilda-Schildereien bevorzugt dem unmotorisierten Zweiradverkehr zugemutet werden, was wohl einerseits an mangelnder Basislobbyarbeit der Radfahrverbände liegt (man stelle sich vor was die ADAC-Ortsgruppe veranstaltet, wenn solche Würste als Regelung des Autoverkehrs auftauchen), andererseits liegt darin durchaus eine objektiv vorhandene subjektiv aber überschätzte Geringschätzung jeden einzelnen Radfahrers.
Das macht die vorgeschlagene Guerillataktik verständlich, aber nicht wirklich sinnvoll
Hier könnte man provokant beim Ordnungsamt Leute anzeigen, die einem am Befahren des ausgeschilderten und benutzungspflichtigen Radweges behindern, sogar gefährden. Jeden Tag eine Anzeige, das kotzt die dann so an, dass das Schild bald verschwindet.
Der davor genannte Vorschlag ist schon zielführender
Kann man einfach hier nachlesen.
Wenn es wirklich stört die Behörde mit entsprechenden Links über die Vorschriften informieren und gleich mit Klage drohen, wenn die Schilder nicht abgebaut werden.
Am besten aber nicht als Privat/Einzelperson, sonder mit entsprechender Pressuregroup.

Anders ausgedrückt, hier im Forum auf die Kacke hauen bringt vorrübergehend vielleicht Erleichterung und Triebabfuhr, aber keinen wirklichen Fortschritt.
 
In diesem Thread ging es eigentlich nur um die Rechtmässigkeit des Schildes. War klar, dass sich daraus wieder die gleiche Diskussion entwickelt, die in einem anderen Thread schon ewig lange läuft und wo vom Realo über den Anarchisten bis zum Dorftrottel schon jeder seine Meinung kund getan hat.
Leider haben wir keine Lobby bis auf Cycleride, die sich wirklich für uns einsetzt. Diese Orga ist nur viel zu unbekannt. Der ADFC hat sich mit seinem in der Politik tätigem Vorstand schon so weit von der Basis entfernt, dass sie meiner Zuordnung, wer für diese Regelungen verantwortlich ist, dem erwähnten Kreis Politiker mit eigenem Chauffeur zuzurechnen sind.
Das einzige was uns Radfahrfern noch Presse und Aufmerksamkeit beschert sind Flashmobs!
 
So etwas ähnliches hatte ich schon gedacht: wer keine Sorgen hat, macht sich welche. Die Vorstellung, dass etliche, die sich sonst auch nicht um die StVO scheren (etwa nonchalant über rote Ampeln brausen), sich hier jetzt über eine vermeintlich oder tatsächlich vorschriftswidrige Verkehrsführung unjd/oder Ausschilderung von Radwegen echauffieren, ist schon fast belustigend.

Dann versuche mal als Radfahrer die STVO ein zu halten. Das Problem ist, dass dies bereits an vielen Stellen gar nicht möglich ist. Die Situation hier ist eine davon. Wer sich an die STVO strikt hält müsste auf dem "Gehweg" fahren, da dieser als Radweg beschildert ist. Es wird erwartet, dass sich Radfahrer schon denken wie es gemeint ist. Gleiches Problem bei vielen Ampeln, wo kaum jemand weiß, welcher Signalgeber als Radfahrer laut STVO zu beachten ist (http://fahrradampel.de/).

Es gibt hier in der Gegend leider noch viele linksseitige Radwege mit Benutzungspflicht. Kommen neue Seitenstraßen dazu werden dort aber keine Radwegschilder auf gestellt. Wer die Vorschriften mit dem Rad einhalten will muss dort ständig zwischen Radweg links und Fahrbahn wechseln.

Fast alle erwarten das Radfahrer klingeln wenn sie andere passieren wollen. Doof nur, dass die STVO Schallzeichen innerorts zum ankündigen eines Überholens verbietet.

Bevor man sich beschwert, dass Radfahrer oft Regeln ignorieren, sollte man erst mal ein Regelwerk schaffen, was man intuitiv verstehen kann und in der Praxis auch befolgen kann. Ein Regelwerk, was derartig unintuitiv ist, das selbst die Verkehrsplaner, also Profis, dabei Fehler machen, kann keine Grundlage sein, dass sich normale Verkehrsteilnehmer korrekt danach richten.
 
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