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Beschilderung korrekt? Schutzstreifen + Lolli

Claw

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In Bonn gibt es jede Menge Schutzstreifen, die mit Lolli benutzungspflichtig gemacht wurden:

27344471uv.jpg


Darf das so sein? Ich hatte immer gedacht, dass ein Schutzstreifen nie benutzungspflichtig sein kann, weil er ja Teil der Fahrbahn und kein eigens für den Radverkehr gemachter Weg ist.

Aussage der Planer der Stadt Bonn: Da es eine Radverkehrsanlage ist, ist er auch benutzungspflichtig!
 
Zuletzt bearbeitet:
IMHO irrt da die Stadt Bonn.
Es handelt sich ja hier um einen Fahrradschutzstreifen, der bei Bedarf auch mit dem Pkw befahren werden darf. Das Radwegschild würde das aber wieder verbieten.
 
Meines (Google-)Wissens nach: falsch ausgeschildert. Sieht zudem zu schmal aus und recht nah am Gehweg (wobei das wohl nur Richtwerte sind).

Das Schild hängt da eh doof: könnte man auch für als für den Gehweg geltend interpretieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann man einfach hier nachlesen.
Wenn es wirklich stört die Behörde mit entsprechenden Links über die Vorschriften informieren und gleich mit Klage drohen, wenn die Schilder nicht abgebaut werden.
Der auf dem Foto abgebildete Lolli macht den Bürgersteig zum Radweg! Hier könnte man provokant beim Ordnungsamt Leute anzeigen, die einem am Befahren des ausgeschilderten und benutzungspflichtigen Radweges behindern, sogar gefährden. Jeden Tag eine Anzeige, das kotzt die dann so an, dass das Schild bald verschwindet.
 
Die Sch(m)utzstreifen sind alle grundsätzlich nicht benutzungspflichtig.
Und speziell für Bonn: Die gestrichelte Markierung zeigt dem Radfahrer an, dass er nicht weiter rechts fahren soll wie die Linie markiert. Auf dem Beispielbild ist ja eindeutig zu sehen, dass der Streifen kein Meter breit ist, die Oberfläche letztlich nur aus Straßenschäden besteht und Sicherheitsabstände bei entsprechendem Verkehrsaufkommen nicht vorhanden sind. Da ich nach StVO einen Anspruch auf 80 - 100 cm Sicherheitsabstand zum rechten Straßenrand habe, muss ich links von der Linie fahren.
Ich habe jahrelang in BN gewohnt/gearbeitet und war dort als Ganzjahres-Alltags-Freizeitradler unterwegs - mir sind noch keine schrottigeren Radverkehrs"angebote" untergekommen, wie in dieser Stadt. Dagegen erscheint Köln schon fast paradiesisch.....

Matze
 
Da es sich bei dem rechten Weg offensichtlich um einen Gehweg handelt und Schutzstreifen nicht verpflichtend sein können, kann nur die Straße gemeint sein. Das ist aber auch irgendwie abwegig, denn Radwege haben keine zusätzlichen Schutzstreifen. Standspur für den Radweg? Überholspur für den Radweg? :p
 
Da es sich bei dem rechten Weg offensichtlich um einen Gehweg handelt und Schutzstreifen nicht verpflichtend sein können, kann nur die Straße gemeint sein. Das ist aber auch irgendwie abwegig, denn Radwege haben keine zusätzlichen Schutzstreifen. Standspur für den Radweg? Überholspur für den Radweg? :p

Der Lolli verbietet das Autofahren dort. Es handelt sich, völlig klarerweise, um einen Radweg, der weder von KfZ, noch von Fußgängern benutzt werden darf. Die beiden aufgemalten nicht-durchgehenden Linien dienen dazu ausreichend Abstand zw. Gehweg und Radweg herzustellen. Bzw. es den Fußgängern zu ermöglichen ggf. in 2er Reihen zu laufen.

Jedes Fahrzeug, daß dort langfährt fotografieren und anzeigen.

:):):):)
 
Alles flasch ;) So wie dieses Schild angebracht ist dürfen nur noch Radfahrer den Fußweg benutzen. Für Fußgänger gesperrt:rolleyes:
 
Wann ist ein Schild für die ganze Straße und wann nur für den Gehweg?
Allein die Position kann es nicht sein, da das Schild weiter hinten (Vorsicht Fußgänger) nicht allein für den Gehweg sein kann.
 
Die Sch(m)utzstreifen sind alle grundsätzlich nicht benutzungspflichtig...

Soweit ich weiß verpflichtet das Rechtsfahrgebot zur Benutzung dieser Schutzstreifen.

Edit: Eine solche Beschilderung gibts in Essen auch. Hier gibts allerdings so viele herrliche Absurditäten dass das kaum weiter auffällt.
 
Soweit ich weiß verpflichtet das Rechtsfahrgebot zur Benutzung dieser Schutzstreifen.

Leute, macht doch keine Wissenschaft aus diesen auf die Straße aufgemalten Strichen. Wenn die in ausreichendem Abstand zum Straßenrand sind, fahre ich auf dem "Schutzstreifen", ansonsten links daneben. Die Beschilderung ist lustig...
smilie_happy_043.gif
 
Wann ist ein Schild für die ganze Straße und wann nur für den Gehweg?
Allein die Position kann es nicht sein, da das Schild weiter hinten (Vorsicht Fußgänger) nicht allein für den Gehweg sein kann.
In dem Fall ist es doch eindeutig, da kein anderer Weg zu beschildern ist. Der "Bürgersteig" ist Fahrradweg und der Schutzstreifen für Autofahrer nur ne Markierung, dass in dem Bereich die Strasse kaputt ist ;)
 
Die Stadt Bonn sag, dass das so gehört. Habe denen das jetzt 3x versucht zu erlären. Eine Einsicht ist nicht zu erkennen. Unglaublich wer da die Radverkehrsplanung macht.
Aussage: Dann klagen Sie doch vor dem Verwaltungsgericht! Na super, das zahlen dann ja nur alle.... :rolleyes:
 
Verkehrsplanung und Wirtschaftsförderung geht in Bonn Hand in Hand! Rechtsanwälte wollen ja auch leben.
 
Die Stadt Bonn sag, dass das so gehört. Habe denen das jetzt 3x versucht zu erlären. Eine Einsicht ist nicht zu erkennen. Unglaublich wer da die Radverkehrsplanung macht.
Aussage: Dann klagen Sie doch vor dem Verwaltungsgericht! Na super, das zahlen dann ja nur alle.... :rolleyes:
Das bestätigt mal wieder die Hypothese, dass in Punkto Radverkehr mit meisten Verstöße gegen die StVO von den Straßenverkehrsämtern begangen werden. o_O;)
 
Flashmop organisieren oder mal einen netten Leserbrief an die Presse schreiben oder das Ordnungsamt mit Anzeigen bombardieren, die auf der falschen Beschilderung beruhen und die falsch gehenden Fussgänger anzeigen.....
Öffentlichkeit und Nerviges zermürbt auch die Strassenverkehrsbehörde.
 
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