Hast du das online gemacht?
Kam irgendwas bei rum?
Vermutlich wird das ja zügig eingestellt, aber weißt du, ob die zumindest mal mit dem Fahrer gesprochen haben? Also lohnt sich das irgendwie?
Ja, online oder schriftlich per Brief an die Staatsanwaltschaft, sachlich, mit nachvollziehbaren Entfernungsangaben (Abstand von etwa Armlänge/Handbreite/Lenkerbreite et cetera). Sich bei der Wache hinzusetzen, nur damit ein Polizist Tipphilfe spielt, ist zu zeitaufwendig und darüber hinaus unnötig.
Nun, meist scheiterte es daran, dass die Fahrzeugführenden angaben, "nicht gefahren zu sein", wodurch es zur Wahllichtbildvorlage kam (3-6 Wochen später). Da bin ich dann meistens gescheitert, weil die einem Bilder von
alle irgendwie gleich aussehenden Fettsäcken ähnlichen Menschen vorlegen und es schwierig ist, sich nach dieser Zeitspanne noch an Details eines nur für Sekunden gesehenen Gesichtes zu erinnern. Daher dann Einstellung deswegen.
Einmal wurde eine Einstellung wegen nicht öffentlichem Interesse versucht, was durch einen Brief (mit Beschwerde dagegen) an den Generalstaatsanwalt wieder aufgenommen wurde und dann vor Gericht gelandet ist. Strafe weiß ich nicht, vermute aber mal, dass allein der Aufwand Eindruck gemacht hat, war ja noch ein sehr junger Fahrer.
Ob sie mit dem Fahrenden sprechen? Eigentlich wird AFAIK der Beschuldigte aufgefordert, sich schriftlich zu äußern, für die Bildvorlage werden sie ihn wohl einladen, für ein aktuelles Foto.
Ob sich das lohnt, ist eine schwierige Frage, vor allem da ich nie über den Ausgang informiert wurde. Ob sich das durch Akteneinsicht oder penetrantere Nachfrage aufklären lässt, weiß ich nicht.
Ansonsten könnte es sein, dass sich jemand von der Beschuldigung so verunsichern lässt, dass er einen Anwalt befragen muss (zumindest Kosten). Oder allein schon wegen dem Schreiben (paar schlaflose Nächte). Abgebrühte Psychopathen mit Aggressionspotential wohl eher nicht, aber durch was lassen die sich schon einschüchtern?
Selbst wenn es nichts bringt (außer Zeitverschwendung für dich), ist es IMO immer noch besser, als sich hin zu setzen und zu jammern "Bringt ja eh nix". Weil es eh in jedem Einzelfall am bearbeitenden Staatsanwalt liegt. Und sich darüber hinaus sicher nichts ändert, wenn alle nichts sagen.
BTW: Ich weiß nicht, ob dein LKW-Fahrer mit der Angabe, dass er nicht gefahren wäre, durchkommen würde, weil i.d.R. LKW=Firmenfahrzeug. Vermutlich mit irgendeiner Dokumentation wer wann gefahren ist.