Mir fällt dazu nur eins ein: Wer durch so einen Engpass fährt ( egal ob 15km/h oder schneller), der muss damit rechnen, das was zu Bruch geht.
Das bestreitet der TE ja auch gar nicht, er will nur nicht für Schäden zahlen, die er nicht verursacht hat. Wenn es nur um den Spiegel geht, hätte er wohl gezahlt, so lese ich das. Jetzt, wo es um eine ganz andere Summe geht, fragt er eben, was er machen kann und wie es mit der (Teil-)Mitschuld aussieht. Kann ich verstehen.
Bei 200-300 € für den Spiegel - die er ja offen zugibt - stellt sich direkt auch die Frage, wie es mit dem Gutachten ist. Als Unfallverursacher muss er das zahlen, aber es gibt hier auch eine Bagatellgrenze, und wenn er nur den Spiegel zerstört hat sind wir davon weit entfernt.
Noch ein Tipp: http://adfc-berlin.de/service/rechtsberatung.html
"Die ADFC-Mitgliedschaft können Nichtmitglieder unmittelbar vor der Beratung beim ADFC Berlin abschließen."
Der TE kann aber leider nicht beweisen, das er nicht auch für die Kratzer verantwortlich ist.
Selbst wenn: sagt das wenig bis nix über seinen Fall aus. Es bleibt bei: Geh zum Anwalt oder zahl. Alles mühsam und bringt nix (außer 5 Seiten UnterhaltungHat jemand vielleicht Erfahrung mit Unfällen, bei denen dann hinterher Kosten ins Feld geführt werden, die gar nicht vom Unfall stammen?
Da hilft dann nur, selbst einen RA zu beauftragen und ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Oder ohne eigene Rechtschutz- und/oder Haftpflichtversicherung zähneknirschend zahlen.Jetzt bekomme ich einen Brief vom Rechtsanwalt. Kosten, dich zahlen soll sind etwas über 1000€.
In der Anlage befindet sich ein Gutachten, und angeblich sei die Tür auch beschädigt wurden...Materialkosten, Lackierungskosten und Arbeitszeit...
Tja eine Haftpflichtversicherung habe ich bis jetzt noch nicht...
ist er nicht, wurde bereits auf Seite 1 geschriebenNein, ich bin zu alt und lebe auch alleine.
Ja denke ich muss mich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.
Ist mir unverständlich, warum der TE da nicht geschoben hat
Der TE kann aber leider nicht beweisen, das er nicht auch für die Kratzer verantwortlich ist. .
Hast du den Thread nicht gelesen? Der TE bestreitet nicht, dass er das abgestellte Fahrzeug touchiert hat, und dass dabei der Spiegel zu Bruch ging. Der Geschädigte hat das Fahrzeug begutachten lassen, und dabei wurden Schäden festgestellt, die die (teure) Lackierung der Tür erforderlich machen.In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Da muss der Geschädigte beweisen, dass der Schaden vom Verursacher kommt und nicht anders herum.
Hast du den Thread nicht gelesen? Der TE bestreitet nicht, dass er das abgestellte Fahrzeug touchiert hat, und dass dabei der Spiegel zu Bruch ging. Der Geschädigte hat das Fahrzeug begutachten lassen, und dabei wurden Schäden festgestellt, die die (teure) Lackierung der Tür erforderlich machen.
Solche Gutachten werden durch vereidigte Sachverständige erstellt, und man kann davon halten was man will, beizukommen ist so einem Gutachten nur durch ein Gegengutachten.
(Mich hat letztes Jahr ein Pkw-Fahrer in einem Kreisverkehr touchiert. Der Fahrer hat seine Schuld eingeräumt, sich bei mir entschuldigt, etc. Mir ist zum Glück außer Herz in der Hose und leichten Prellungen nichts passiert. Bei meinem Rad war nach Sichtkontrolle der Lenker minimal verbogen und am rechten STI war die Verchromung an einer Ecke abgeplatzt. Vorsichtshalber habe ich das Rad in einer Fachwerkstatt durchsehen und einen Kostenvoranschlag für die Versicherung erstellen lassen (Der Meister in dem Laden ist auch vereidigter Sachverständiger.). Raus gekommen ist ein Schaden von ca. 450.- Euro, der von der gegnerischen Versicherung nach Reparatur und Einreichung der Rechnung sofort beglichen worden ist:
Vorbau, Lenker und beide STIs getauscht, Gabel auf Schäden geprüft, Lenkerband, Kleinteile, Arbeitszeit.
[Wenn es mich ohne Fremdverschulden hingelegt hätte, hätte ich den Lenker im Wert von ca. 45.- Euro selbst getauscht, und den STI mit dem Lackstift geschönt.])
Abgesehen davon, daß der Begriff "Unschuldsvermutung" ja wohl eher in die Abteilung "Strafrecht" gehört und mit der DurchsetzungMuss er auch gar nicht.
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Da muss der Geschädigte beweisen, dass der Schaden vom Verursacher kommt und nicht anders herum. ...
Wenn du vor allem günstig aus der Sache rauskommen willst, schaust du dich in deinem Familien- und Bekanntenkreis nach einem netten Menschen mit anwaltlicher Berufsrerfahrung um, der dir kostenfrei eine erste Einschätzung liefern kann.
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Da muss der Geschädigte beweisen, dass der Schaden vom Verursacher kommt und nicht anders herum.
Sonst gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.
ich zahle sicher nicht einfach so 1200€, wenn ich weiß, dass ich nur gegen den Spiegel beschädigt hab. Das Duckmäusertum ist ja peinlich.
Sachbeschädigung müsste man dann beweisen.
Genauso gut ist es dann seitens des Gegners gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr..
Ich geh zum RA und gut ist. Die Spekulationen hier sind ja hanebüchen.
Nee, wenn der RA raffgierig ist, versucht er es in diese Richtung zu drücken. Dann bekommt er nämlich bei einem Gegenstandswert von 1.200,00 € zusätzlich zu der sowieso schon fällig werdenden Vergütung in Höhe von 201,71 € (169,50 € plus Umsatzsteuer) noch eine Einigungsgebühr in Höhe von 205,30 € (172,50 € plus Umsatzsteuer). Da muss dann schon ein sehr ordentlicher Nachlass auf die Ausgangsforderung ausgehandelt werden, bevor sich das für den selbst zahlenden Mandanten unter dem Strich anfängt zu lohnen. Mit dieser Vergütungsregelung hat der Staat für die Anwälte einen massiven Anreiz geschaffen, Sachen außergerichtlich zu regeln und damit die Gerichte von Arbeit zu verschonen. Den seriösen Anwalt erkennt man daran, dass er trotz des Nachteils für seine eigene Kasse nicht auf Teufel komm' raus darauf aus ist, alles außergerichtlich zu "befrieden"....wenn der RA ehrlich ist, versucht der ne außergerichtliche Einigung für weniger als die 1.200 Euro, mgl. noch als Ratenzahlung, da geringes Einkommen etc....
Also ich sehe da nicht einen einzigen Stein den man auf beiden Bildern sehen kann. Wie du da solche Schlussfolgerungen ziehen kannst ist mir ein Rätsel.Nein, schau Dir die Pflasterung an. Auf dem ersten Bild sind noch zwei oder drei Reihen Steine rechts vom Fahrzeug, auf dem zweiten Bild steht das linke Hinterrad auf der dritten und vierten Pflasterreihe von rechts. Das sieht auch nicht aus wie ein Radweg, sondern eher wie ein Gehweg. Als Radweg müsste es mindestens 1,50m breit sein, als kombinierter Rad- und Gehweg sogar mindestens 2,50m.
Was letztendlich keine Rolle spielt, da das zählt was die Schilder anzeigen.Wenn ich mir beide Bilder so ansehe und davon ausgehe, dass das Fahrzeug nicht umgefahren wurde (und davon gehe ich aus) würde ich auch behaupten das wir auf 2,5 Meter breite kommen.