Wieder so ein dummes Vorurteil.Apropos Anwalt: der rechnet (für sich selbst) nach Schadenstabelle ab. Zu deutsch: geringer Schaden - wenig Honorar, ohne Gerichtsverhandlung bleibt sein Honorar noch übersichtlicher. Der hat also irgendwann wenig Motivation, noch etwas für einen zu tun.
War das zufällig ein kleiner weißer Neusser Mini? Den hatte ich als Autofahrer auch 2x als einen "auf der Linksabbiegerspur-den-Geradeausverkehr-links-Überholer" - einmal hat er es geschafft, das zweite Mal bin ich "leider" schneller angefahren als er und er musste vollbremsen, um nicht gegen den Sperrpfosten zu fahren, der den Linksabbiegerverkehr am geradeausfahren hindert. War mit einem zeitlichen Abstand von einem Jahr 2x derselbe PKW und Fahrer, selbe Gegend. Keine Ahnung, was das sollte.Meine persönliche Sache mit genommener Vorfahrt hatte ich heute.
Ich steuere bei Grün als Geradeausfahrer auf eine Kreuzung zu. Im Gegenverkehr stehen wartend zwei Linksabbieger. Der hintere hat keine Lust zu warten, fährt rechts an dem vorderen vorbei und biegt vor mir links ab.
Ich war allerdings mit dem Auto unterwegs, mit zulässigen 70km/h.
Ich musste voll in die Eisen gehen.
Ach ja, parallel zur Fahrbahn verläuft hinter Buschwerk ein benutzungspflichtiger Radweg. Wenn dort ein Radfahrer gefahren wäre und dieser an der grünen Ampel die Kreuzung gequert hätte, dann hätte der Linksabbieger den Radfahrer zwangsläufig erwischt.
Mitte 30, Milchbart und eine Haarsträhne recht markant über die Stirn gekämmt.vielleicht hat er inzwischen den Fahrzeugtyp gewechselt, oder es ist in NE wirklich so üblich
mal von Deiner Wortwahl abgesehen ... welches meiner Argumente passt Dir nicht? Dass ein Anwalt idR nachWieder so ein dummes Vorurteil.
Das mag im Einzelfall so sein, ist aber nicht allgemeingültig.
Transporter fahren?Ratet mal, was ich beruflich mache...
grundsätzlich uninteressant was Du macht solange solche Formulierungen ohne Fakten kommen. Mit schon klar wie Du Deine Brötchen verdienst, das habe ich von älteren Posts in Kopf.Ratet mal, was ich beruflich mache...
Ratet mal, was ich beruflich mache...
doch, er drängt den Mandanten zur Abrechnung nach Aufwand und erzählt ihm, dass er die erhobenen Gebühren eh selbst zahlen mussDann wirst du wirtschaftlich keinen <1 TEUR RR-Schaden übernehmen, da komplett komplett defizitär.
Das würde ich nicht so allgemein stehen lassen.apropos Schmerzensgeld: ohne stationäre Aufnahme kommt da idR nicht viel rüber, und dann auch nur mit der Abtretung künftiger Folgekomplikationen. Das ist Amiland anderster: da gibts eine Mille for free wg einem Kratzer (sagt man). Für ein vertauchts Sprungegelenk (zwei Wochen Einschränkungen & ein paar Kratzer) hat der Anwalt 150EUR rausgehandelt, nach ich ihn bedrängt habe.
Rippenprellung = etwas mehr als 3000€ SGDas würde ich nicht so allgemein stehen lassen.
Mein Radunfall hatte auch keine so gravierenden Folgen, als das ich hätte im Krankenhaus bleiben müssen. Aber ein Schleudertrauma und ein gebrochener Augenhöhlenboden haben für einen dicken 5stelligen Betrag an Schmerzensgeld scheinbar ausgereicht. Das musste nicht vor Gericht. Die gegnerischen Versicherung hat anstandslos die Anwaltsforderung beglichen.
Schmerzensgeld ist in D sehr uneinheitlich: Hatte kürzlich Gerichtstermin: Gehirnerschütterung mit retrograder Amnesie, Schambeinfraktur, Bandabriss kleiner Finger rechts, Sehnenabriss Hamstrings, BWS-Stauchung, Rippenprellung. 10000 gefordert, 5000 geurteilt.Rippenprellung = etwas mehr als 3000€ SG