So, erst mal vielen Dank fĂĽr die zahlreichen Antworten, Berichte und BesserungswĂĽnsche! Ich habe keine schlimmeren Verletzungen, nur einige Prellungen und SchĂĽrfwunden. Gemessen an euren Unfallberichten und dem Fahrzeugtyp merke ich gerade auch nochmal, was fĂĽr ein GlĂĽck ich dabei hatte.
Nochmal kurz zum Unfallgeschehen: Ja, die Schuldfrage ist eindeutig. Es handelt sich um ein Firmenfahrzeug und ein Zeuge hat das Ganze ebenfalls beobachtet.
Auf das Erstatten einer Anzeige werde ich verzichten, da der Verursacher mir sehr schuldbewusst und sorgvoll gegenĂĽbergetreten ist. Ich denke, wir hatten an dem Tag einfach beide Pech und ihm ging es danach auch sichtlich schlecht.
Nachdem bei mir auch ärztlich abgeklärt ist, dass alles top ist (hatte aufgrund von doch recht ordentlichen Schmerzen im Brustkorb den Verdacht auf einen Rippenbruch) geht es für mich nur um die Frage der Schadensregulierung.
Ob Du direkt eine anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst gilt es abzuwägen.
Zum Thema Anwalt habe ich hier jetzt einige unterschiedliche Meinungen von euch gelesen. Brauche ich den, wenn ich nur den entstandenen Schaden an meinem Rad und der Kleidung einholen will? Nutzungsausfallentschädigung wird vmtl. überflüssig, da ich durch das Studententicket auch kostenlos Öffis fahren kann. Bin ich zwar etwas länger unterwegs, aber den Aufwand mit Kostenerstattung für ein Leihrad und co. möchte ich mir lieber sparen.
Kann ich mir einfach einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einholen, mir diesen Betrag erstatten lassen und das Rad selbst reparieren?
Und wie verhält es sich mit Lackschäden und optischen Mängeln? Um das Rad auf einen unfallfreien Stand zu bringen, müsste es ja eigentlich komplett neu lackiert werden. Darf man diese hypotethischen Kosten dann anfordern und es so belassen? Selbe Frage zum Sattel, der eher optisch in Mitleidenschaft gezogen wurde: Muss dieser ersetzt werden?