Eigentlich bin ich nicht so der Fan von „immer gleich Anwalt einschalten“, aber aufgrund dessen, da man es am anderen Ende mit einer Versicherung zu tun hat, diese gern mal mindern oder sonstwie rumzicken, würde ich dazu raten. Wenn die Schuldfrage recht eindeutig ist, ist es auch recht klar, dass die Gegenseite dessen Kosten zu übernehmen hat.
Wenn der andere Schuld hat, steht Dir grundsätzlich alles Mögliche zu, Mietrad/Nutzungsausfall während der Reparatur, und auch eine Wiederherstellung des Rades, das können natürlich auch zu lackierende Kratzer sein. Du gehst jetzt von Deinem Studentenrad aus, sicher muss man den Wert des Rades im Hinterkopf haben, aber warum sollte ein Specialized SL7 – Fahrer einen Kratzer an seinem 15.000-Euro-Rad hinnehmen. Hab auch grad was am Laufen, zerkratzter DI2-STI, warum soll ich das wegstecken? Jeder Autofahrer lässt sich jeden Mini-Kratzer für 2.000 Euro selbst am Stoßfänger(!) weglackieren. Da darf man sich manchmal auch fragen, warum man sich als Radelnder anders behandeln lassen soll.
Bring Dein Rad auf jeden Fall zeitnah schonmal zum Händler und lass Dir nen KV machen. Wenn’s die Gegenseite nicht glaubt, sollen die nen Gutachter einschalten, deren Sache. Dir steht übrigens auch einer zu, würde ich aber noch nicht gleich im ersten Schritt machen, da der auch erstmal Geld will.