Abgewiesen!Einspruch!
Von mir aus könnte sich jeder einen Weihnachtsbaum an den Helm nageln, der nach StVZO auch nicht verboten wäre. WennParagraph 1 schreibt lediglich gegenseitige Rücksicht, ständige Vorsicht vor und daß niemand durch sein Verhalten andere gefährden oder behindern darf.
Paragraph 1 verbietet damit nicht automatisch Leuchten, die kein Prüfzeichen haben. Sofern andere Verkehrsteilnehmer eben nicht beeinträchtigt werden.
Es ist die STVZO, die die Montage ans Rad verbietet.
Nicht jedoch die Montage an einen Helm.
"Wenn so ein Sticker drauf ist" und man sich eine vernünftige Lampe gekauft hat sieht man in der Praxis mehr als mit mit einer Lupine ohne "Sticker", die man so eingestellt hat, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.Wenn so ein Sticker drauf ist, prima. Aber in der Praxis ist das egal.
Laß gut sein, @Waltzing-Matilda ich hab's ja begriffen.
Deine eigentliche Aussage lautet: "Es ist mir egal ob ich andere blende wenn ich dafür gut sehe!
Na danke. Der Rest um dich herum ist Scheißegal...ich fahre das 1 Jahr mit einer Lupine Wilma und bin begeistert.....StVO interessiert mich nicht,es geht um meine Sicherheit .
Mein Auto hat das nicht, mein Rad auch nicht. Übrigens hat kein Auto vorn getönte Scheiben, zumindest kein legales in D-Land.wenn mir jetzt einer kommt und sagt das blendet aber....sollte auch bedenken das eigentlich alle Autos heutzutage getönte Scheiben haben,und wenn ich unterwegs bin