Verzeihung, aber das ist doch wohl in Sachen Corona-Demos mehr als deutlich geworden: Gehirn einschalten, Befehle verweigern, Verfassungswidrige Gesetze nicht umsetzen. Das gilt übrigens auch für Lehrer und alle anderen Schutzbefohlenen, die bei Mißachtung schonmal ins Gefängnis einliefen, vor Corona. Stattdessen muß sich der UN-Sonderbeauftragte für Folter darum kümmern, dessen Ermahnungen ungehört verhallen.Die Polizei hört auf Gesetze und Rechtsprechung, was soll sie sonst tun?
Die Liste der offensichtlich politischen bzw. windschutzscheibengeprägten Urteile ist lang, aber auch in nicht offensichtlichen Fällen hat der Richter seinen Aufgaben ordentlich wahrzunehmen. Wie Kettler sagte, im Grunde beruft sich der Kläger auf Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz. Wenn man das flächendeckend nicht durchsetzen kann, wenn einem bewußt die grundlegenden Rechte aberkannt werden, wohlgemerkt ausschließlich wegen der Art des Antriebes, ist das nichts anderes als Bösartigkeit. Wenn die Täter bei Verwirklichung der Gefahren niemals auch nur erwähnt werden, kann es nicht um Faulheit gehen.Dass die Rechtsprechung und Legislative bzgl. Fahrräder ist, wie sie ist, hat aber nichts mit Boshaftigkeit zu tun, sondern mit Dummheit.
Entweder stimmt das, dann gehören sie wegen vorsätzlicher Mißachtung ihrer Sorgfaltspflichten ins Gefängnis. Oder es stimmt nicht, dann gehören sie wegen vorsätzlicher Gefährdung ins Gefängnis.Verkehrsplaner haben Räder, die schneller als 15 km/h und weiter als 5 km fahren, nicht auf dem Schirm
Ich bitte um Nachsicht, wenn ich mich wiederhole. Du mußtest nicht, du wolltest. Unbenutzbaren und unzumutbaren Ghettos kann und darf man fernbleiben, und sollte es auch. Brichste dir die Ohren, warum auch immer, kannste sämtliche Ansprüche abhaken. Als Anwalt mit meinem geringfügigen Wissen würde ich auf genau diesen Punkt rumreiten: Du konntest nichts oder kaum was sehen, und bist trotzdem …musste ich vom Tempo runter und quasi zurück schleichen mit 20-25 Kmh
Hä???? Bist Du ein Troll?Ich bitte um Nachsicht, wenn ich mich wiederhole. Du mußtest nicht, du wolltest. Unbenutzbaren und unzumutbaren Ghettos kann und darf man fernbleiben, und sollte es auch. Brichste dir die Ohren, warum auch immer, kannste sämtliche Ansprüche abhaken. Als Anwalt mit meinem geringfügigen Wissen würde ich auf genau diesen Punkt rumreiten: Du konntest nichts oder kaum was sehen, und bist trotzdem …
Ich bin selber Fachanwalt für Erbrecht und habe um keinen rechtlichen Hinweis gebeten, nur meine Erfahrung mit den Autoverkehr gestern geschildert. Meine Güte, nix mit Ghetto, gebrochenen Ohren oder was auch immer. Ich bitte Dich, auf meine Beiträge künftig nicht zu antworten.Ich habe dir einen Hinweis gegeben, den du natürlich nicht wahrnehmen mußt. Dann solltest du beim motzen aber in den Spiegel schauen, nicht in meine Richtung.
Das dürfte auch an einer zunehmenden Anzahl von Fahrzeugen mit Fernlichtassistent liegen. Der reagiert bei entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern mit schwächerer Beleuchtung nur unzuverlässig bis garnicht. Und der Autofahrer schnallt nicht, dass der Automat nicht abblendet.... Entgegenkommende Autos schalten für einen einzelnen Radfahrer oft nicht von Fern- auf Abblendlicht um. ...
Dazu eine Frage zur deutschen Rechtslage, bei uns in Österreich gilt anscheinend folgender Wahnsinn:Nö. Wie willste da einen langsameren Radfahrer überholen?
Und vorallem:
Wie kann da der MIV die 1,5m einhalten
Stimmt..hab ich ja selbstAbblendautomatik / Matrix Led-Lichter sind die Pest. Mein subjektiver Eindruck ist, je neuer ein Auto desto mehr blendet es (nicht nur wegen mehr Leuchtkraft).
Verkehrsschauen gibt es wirklich?… Bei einem Ortstermin (Verkehrsschau) war ich …
Dazu eine Frage zur deutschen Rechtslage, bei uns in Österreich gilt anscheinend folgender Wahnsinn:
"Nicht als Überholen gilt das Vorbeibewegen an einem/einer Radfahrer:in auf einem Radfahrstreifen und einem Mehrzweckstreifen. Da sich die Bestimmung des einzuhaltenden bezifferten Mindestabstandes lediglich auf Überholvorgänge bezieht, kann eine Bestrafung wegen Verletzung dieser Bestimmung beim Nebeneinanderfahren oder eben auch das Vorbeibewegen an einem/einer Radfahrer:in auf einem Mehrzweckstreifen oder einem Radfahrstreifen nicht vorgenommen werden."
Wie ist das in Deutschland?
Die Grünen sind im Netz an allem schuld.
Und is ja auch so.
Diese nichtnutziges Pack versaut quasi alles : Energielosigkeits- Aussen-, Bildungs-, Kriegs-, Verkehrs- und Innenpolitik.
Die sind sogar schuld an meiner Nichtsnutzigkeit.
Wie wäre es mit selber engagieren?
Gleiches hatte ich auch mal, nur: anderer Ort. Im Kreisel fahre ich auch mittig, aus gleichem Grund. Der, der mir die Vorfahrt nahm, fuhr aber unbeirrt in den Kreisel rein. Dadurch, dass ich mittig fuhr, konnte ich den Aufprall in das Auto verhindern, indem ich noch weiter nach innen zog. War dann auch vor diesem Ars..... Hab aber direkt angehalten, und den Fahrer sowas von angemault. Meinte der dann doch eiskalt, ich sei zu schnell gefahren.im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen. Aus der Weinböhler Str. fährt ein Transporter vormir einfach in den Kreisverkehr. Ich habe geschrien. Da hat er kurz gebremst und ist dann auf dem Gehweg gefahren.
Das gilt nicht nur für Radfahrer: Gegenverkehr gibt's nicht, also überhaupt keinen Grund reicht's zu fahren und dadurch dass man zum herausfahren zwangsläufig aus der Mitte nach außen muss hilft man einbiegenden zu erkennen wie es weiter geht. Sollte natürlich den Blinker nicht ersetzen, aber hilft trotzdem ungemein.Ja, als Radfahrer sollte man im Kreisverkehr immer in der Fahrbahnmitte fahren.