Immerhin gibt es ein Gesetz: Fußgänger verhalten sich wie Gase, immer maximal ausbreiten und unkontrolliert umhertingeln. Im Gegensatz zum Fußgänger regt sich das Gas aber nicht auf, wenn es mal angemeckert wird.Das wäre nicht so schlimm, wenn die wenigstens geordnet laufen könnten
Mit solchen Aussagen entlarven sich die Fahrradverbot-Gesinnungen stets selbst.Ich finde es fatal wenn andere radfahrer sich nicht min. stvzo gerecht ausstatten
Das brauche ich mir nicht vorzustellen. Nach eigener ausführlicher Zählung auf einer Landesstraße ist bei ungefähr 20% aller Autos und Lkw die Beleuchtung, Scheinwerfer und Rücklicht, defekt oder nicht eingeschaltet. Ein Bezieher der ADAC-Hauspostille bemerkte dazu, das die um 1/3 oder sowas festgestellt hätten. Nebenbei berücksichtigen diese >20% nicht ihre schlechtere Sichtbarkeit, Punkt 5.Stell dir vor ein auto würde ohne licht fahren...
Kein (normaler) Radfahrer fährt eine so lange Geradeausspur mittig. Ich habe derlei schon reichlich versucht. Auch wenn kein Platz für legales Überholen war, habe ich damit schon richtig viele Menschen zum Überkochen gebracht. Einmal hat mich (als dann frei war) ein Kombi überholt, angehalten, ausgestiegen sind vier riesige Kerle, die aussahen, als kämen sie direkt vom Handballturnier. Ab die Post.... man haben die geflucht.Du fährst im Kreuzungsbereich mittig auf der Geradeausspur...
Dadurch hast du Abstand zu den Rechtsabbieger-Autos und die Geradeaus-Autos können sich nicht mehr neben dich quetschen...
Dein Engagement in Ehren, aber als Radfahrer habe ich wenn ich das lese deutlich weniger Angst davor von einem 100 fahrenden Don Jusi totgefahren zu werden als von jemandem der sich um an einem 80 fahrenden Don Jusi vorbeizukommen zu einen nicht wirklich sicheren Überholvorgang hinreissen lässt. Also entweder ich auf der Gegenspur oder ich verdeckt vom überholten gerade so weit davor dass ich beim (mitunter hektischen, wegen Gegenverkehr) wiedereinschwenken ganz plötzlich um Weg bin.Ich möchte mich kurz outen, dass ich schon lange nicht mehr die vollen 100 auf Landstraßen fahre (und schon gar nicht darüber), sondern eher 70 - 80. Und zwar wegen dem Klimawandel UND dem Schutz von Radfahrern (auch wenn keine sichtbar sind)
Ich finde es nicht fatal, wenn Radfahrer ohne Licht fahren. Ich finde es fatal, wenn sie mir in den Weg torkeln und auch sonst in jeder Hinsicht unberechenbar sind und sich nicht benehmen wollen. Daran ändert Beleuchtung nichts. Wenn du jedoch behauptest, ordentlich fahrende aber unbeleuchtete Radfahrer nicht zu bemerken, dann könnte eine Brille angebracht sein.
Geht mir auch so. Der Streifen sagt den Autofahrern: Der Radfahrer darf da fahren, achte auf ihn. Wenn kein Streifen da ist, denken Autofahrer oftmals, ihnen gehöre die Straße. Daraus resultierte Verärgerung entläd sich dann beim Überholen oder dicht Auffahren. Das passiert mir auf Fahrradstreifen viel seltener. Es ist also weniger eine rechtliche Frage, mehr die Visualisierung was Rechtens ist.Was die Abstände angeht ... ehrlich gesagt fühle ich mich subjektiv auf einem Radfahrstreifen relativ wohl, auch wenn er keine 1,85m breit ist. Vorausgesetzt, ich muss rechts nicht mit sich öffnenden Autotüren rechnen. Und ich rede vom Stadtverkehr. Ich weiß, dass die StVO 1,5m Abstand vorschreibt, was ein Widerspruch ist. Aber auf einem Radfahrstreifen (und auch einem Schutzstreifen) kann ich mich einigermaßen drauf verlassen, dass ich den Platz wirklich für mich habe.
Ich beziehe mich jetzt auf das obige Beispiel von @dilettant
Wo siehst du den zusätzlichen Kreuzungspunkt?
Ist das nicht auch ohne roten Streifen so, wenn eine Spur geradeaus führt und eine rechts abgeht? Wenn du geradeaus radeln willst, fahren dir die Autos rechts und links um die Ohren. Ich wüsste jetzt aber keine Option, die das verhindern würde. Außer die beliebte Methode Hochbordradweg, der nach einer Verschwenkung die Rechtsabbiegerspur kreuzt zum Geradeausfahren. Ich dachte, wir seien uns einig, dass wir genau das nicht wollen.
Das sehe ich anders, siehe oben.
Ganz genau, wie ich geschrieben habe, habe ich das zu "keine Infrastruktur", also auf der Straße fahren, verglichen.Es kommt vermutlich darauf an, was man als Vergleich wählt.
Genau soDu fährst im Kreuzungsbereich mittig auf der Geradeausspur...
Dadurch hast du Abstand zu den Rechtsabbieger-Autos und die Geradeaus-Autos können sich nicht mehr neben dich quetschen...
Daran ändert Beleuchtung nichts. Wenn du jedoch behauptest, ordentlich fahrende aber unbeleuchtete Radfahrer nicht zu bemerken, dann könnte eine Brille angebracht sein.
Sorry, aber das ist (bis auf teilweise Punkt 1 & 4) grober Unfug. Weiss gar nicht, wo man da anfangen soll. Lies Dich mal ein bisschen ins Thema ein, es gibt >30 Jahre Forschung dazu. Das Überschätzen der eigenen Sichtbarkeit bei Fahrradfahrern ist ein Roter Faden in der Unfallforschung.Immerhin gibt es ein Gesetz: Fußgänger verhalten sich wie Gase, immer maximal ausbreiten und unkontrolliert umhertingeln. Im Gegensatz zum Fußgänger regt sich das Gas aber nicht auf, wenn es mal angemeckert wird.
Die Moral von der Geschicht’, wer neben Gehwegen fährt, braucht aufzuregen sich nicht.
Mit solchen Aussagen entlarven sich die Fahrradverbot-Gesinnungen stets selbst.
1: Diese Verordnung schreibt auch offensichtlich sinnlosen Kram vor, sie verhinderte lange Zeit ordentliche Beleuchtung.
2: Vorschriften sind nicht als Argument geeignet, wenn man Ursache und Wirkung behandeln will.
3: Innerstädtisch werden Radfahrer ohne Licht selten unsichtbar, Straßenbeleuchtung.
4: Radfahrer werden innerstädtisch oft, draußen immer, in Randbereiche verwiesen, wo sie erst recht außer Sicht sind.
5: Radfahrer ohne Licht berücksichtigen die schlechtere Sichtbarkeit.
6: Wenn die Unfallursache „Keine ausreichende Beleuchtung“ relevant wäre, hätte sie bei der Aufnahme und in den Statistiken eine eigene Rubrik.
Kleiner Tip: Wenn man schon allein den Radfahrer verpflichten will, sollte man das Auto außen vor lassen, denn dieses stellt, im Gegensatz zum Radfahrer, tatsächlich eine erhebliche Gefahr für andere dar, auch bei ordnungsgemäßer Nutzung.
Wenn du fair wärest, müßtest du im gleichen Atemzug nach einer Höchstgeschwindigkeit von 10km/h für Kfz verlangen. Doch wäre dann die Licht-Geschichte ja entlarvt als das was sie ist.
Das brauche ich mir nicht vorzustellen. Nach eigener ausführlicher Zählung auf einer Landesstraße ist bei ungefähr 20% aller Autos und Lkw die Beleuchtung, Scheinwerfer und Rücklicht, defekt oder nicht eingeschaltet. Ein Bezieher der ADAC-Hauspostille bemerkte dazu, das die um 1/3 oder sowas festgestellt hätten. Nebenbei berücksichtigen diese >20% nicht ihre schlechtere Sichtbarkeit, Punkt 5.
Selbstverständlich muß man zum Draufhauen an Radfahrer stets erheblich höhere Ansprüche stellen als an Autofahrer.
Ich finde es nicht fatal, wenn Radfahrer ohne Licht fahren. Ich finde es fatal, wenn sie mir in den Weg torkeln und auch sonst in jeder Hinsicht unberechenbar sind und sich nicht benehmen wollen. Daran ändert Beleuchtung nichts. Wenn du jedoch behauptest, ordentlich fahrende aber unbeleuchtete Radfahrer nicht zu bemerken, dann könnte eine Brille angebracht sein. Wenn dein Problem auf dem vorkommt, was man so „Radweg“ nennt, solltest du da das Problem suchen, etwa bei außerörtlichen 1,2 Meter Beidrichtung-240er-Buckelpisten. Ich weiß schon, warum ich Radwege meide.
Natürlich ist es so, daß nahezu alle Radfahrer ordentliches Licht hätten, wenn sie außerhalb ihrer Käfighaltung Fahrbahnen benutzen müßten — und sich dann auch zu benehmen wüßten.
Das Auge muss den Radfahrer sehen können. Das klappt nur, wenn der Radfahrer überhaupt als solcher sichtbar ist, dunkle Kleidung ohne Licht erschwert es den Augen ungemein, weil sie soviele andere Dinge sehen müssen.Unsinnige Aussage. Ich sehe hier leider viele Radfahrer die bei Dunkelheit auf der Straße kein Licht fahren. Selbst ich, im Moment als stehender Fußgänger, habe da Schwierigkeiten den Radfahrer zu erkennen. Als bewegender Autofahrer noch viel Schwieriger. Beleuchtung in der Dunkelheit ist immer ein hilfreiches Identifizierungsmittel. Oder lebst Du etwa gänzlich ohne Licht in der Dunkelheit?
Wenn das zum Unfall führt, bekommst Du mindestens eine Mitschuld und die Haftpflicht dürfte nicht zahlen, weil das absichtliche Zurückblenden zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen dürfte (vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln). Verunfallt der andere schwer, wird die Staansanwaltschaft auch ein Verfahren einleiten wegen fahrlässiger/vorsätzlicher Körperverletzung und prüfen, ob der Unfall auf dem Zurückblenden beruht. Geblendet zu werden ist unschön, Zurückblenden nachvollziehbar, aber ebenso gefährlich wie dumm.Genauso schlimm wie ohne Licht sind aber auch die Spezialisten, die ihr Licht total falsch eingestellt haben (Radfahrer UND Autos. Die bekommen von mir dann halt als "Belohnung" immer das volle Programm ab, Fernlicht und Nebelscheinwerfer.
Die meisten real existierenden "Schutzstreifen" führen Radfahrer viel zu nah an den rechten Fahrbahnrand heran (parkende Autos, Fußgänger etc. "Dooring" ist in der Stadt ein Top 3 Unfallgrund).Geht mir auch so. Der Streifen sagt den Autofahrern: Der Radfahrer darf da fahren, achte auf ihn. Wenn kein Streifen da ist, denken Autofahrer oftmals, ihnen gehöre die Straße. Daraus resultierte Verärgerung entläd sich dann beim Überholen oder dicht Auffahren. Das passiert mir auf Fahrradstreifen viel seltener. Es ist also weniger eine rechtliche Frage, mehr die Visualisierung was Rechtens ist.
Sorry, aber 1. ist 100 kein Muss sondern 90, 80 ebenso zulässig (45 eher nicht - als Auto, aber als Mofa sehr wohl). 2. Fahren LKW (sollten sie zumindest) nur 60, was einen viel höheren Überholzwang erzeugt.Dein Engagement in Ehren, aber als Radfahrer habe ich wenn ich das lese deutlich weniger Angst davor von einem 100 fahrenden Don Jusi totgefahren zu werden als von jemandem der sich um an einem 80 fahrenden Don Jusi vorbeizukommen zu einen nicht wirklich sicheren Überholvorgang hinreissen lässt. Also entweder ich auf der Gegenspur oder ich verdeckt vom überholten gerade so weit davor dass ich beim (mitunter hektischen, wegen Gegenverkehr) wiedereinschwenken ganz plötzlich um Weg bin.
Ich denke, auch Du hast es schon mal erlebt, als Radfahrer gerade so noch ganz knapp bei auftauchendem Gegenverkehr überholt zu werden. Meiner (Land-/Bundesstraßen-)Erfahrung nach steigt dieses Risiko mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Ist 100, möchte man viel weniger bremsen "wegen so einem Radfahrer", der da mit 10 - 50 vor ihm fährt, als wenn man nur 70 fährt. Da geht man mglw. nur kurz vom Gas oder gibt (da man ja noch Puffer nach oben hat) extra Stoff. Nicht aber wenn man am Limit ist. Da haben sich schon viele verschätzt und mir mehrmals fast nen Herzkasper erzeugt. 2x war ich auch im Acker, weil der (sich verschätzende) LKW-Fahrer "die Tür zumachte". Keine Chance.Und falls jemand so schlecht gucken können sollte (ich gehe jetzt aber nicht davon aus dass dies bei dir der Fall ist?) dass er glaubt bei 100 gefährlich leicht Radfahrer zu übersehen dann sind auch 80 zu schnell, dann ist jedes Tempo zu hoch um dieser Person die Betriebsgefahr eines Kfz anzuvertrauen.
Wieso das?2. Fahren LKW (sollten sie zumindest) nur 60