..."300" na komm jetzt verrate auch was für ein "tolles" Auto / Motorrad (?) du fährst.Ja, das ist mein Vorschlag. Für lange Strecken fährt man sowieso Autobahn, da fahre ich selbst auch mal 300, aber auf kleinen Landstraßen Limit 50 ist kaum eine zeitliche Einschränkung
https://amp.focus.de/auto/autobahn-...etzt-ermitteln-die-behoerden_id_40745712.html..."300" na komm jetzt verrate auch was für ein "tolles" Auto / Motorrad (?) du fährst.
Nebenbei....300 auf der Autobahn..da gefährdest du zwar keine Radfahrer - es sei denn du fährst die in Südamerika - aber dafür andere Verkehrsteilnehmer.
Ich bis für 130 auf den Autobahnen, fährt ja dann eh jeder 150...dort nerven mich nämlich Drängler un Raser.
..."300" na komm jetzt verrate auch was für ein "tolles" Auto / Motorrad (?) du fährst.
Nebenbei....300 auf der Autobahn..da gefährdest du zwar keine Radfahrer - es sei denn du fährst die in Südamerika - aber dafür andere Verkehrsteilnehmer.
Ich bin für 130 auf den Autobahnen, fährt ja dann eh jeder 150...dort nerven mich nämlich Drängler und Raser.
Wer sagt denn, dass der nicht auch ohne Lappen Auto fährt? So uneinsichtig, wie so jemand sein dürfte, ist der Führerschein- ohne gleichzeitigen "Autoentzug" in meinen Augen eine reichlich stumpfe Waffe. Was da für Idioten unterwegs sind, konnte ich am Sonntag erleben. Beim Einrollen fuhr ich gegen die Sonne in eine Seitenstraße, als unmittelbar vor mir eine/r mit so einer Benz CLA-Kiste rückwärts entgegen meiner Fahrtrichtung so rausfuhr, dass er/sie immer noch quer vor mir stand. Mein verständnisloses Kopfschütteln ob dieses Fahrmanövers wurde dann obendrein noch mit einem wütenden Gehupe quittiert. Bis ich meine Pfeife im Mund hatte, war die/der natürlich schon außer Hörweite weggebraust. Dafür wird die/der am nächsten Morgen große Augen gemacht habenwenn der Fettsack jetzt ohne Lappen mal Fahrrad fahren muss, weiß er vielleicht, was er da getan hat
Hast ne Banane in den Auspuff gesteckt?Wer sagt denn, dass der nicht auch ohne Lappen Auto fährt? So uneinsichtig, wie so jemand sein dürfte, ist der Führerschein- ohne gleichzeitigen "Autoentzug" in meinen Augen eine reichlich stumpfe Waffe. Was da für Idioten unterwegs sind, konnte ich am Sonntag erleben. Beim Einrollen fuhr ich gegen die Sonne in eine Seitenstraße, als unmittelbar vor mir eine/r mit so einer Benz CLA-Kiste rückwärts entgegen meiner Fahrtrichtung so rausfuhr, dass er/sie immer noch quer vor mir stand. Mein verständnisloses Kopfschütteln ob dieses Fahrmanövers wurde dann obendrein noch mit einem wütenden Gehupe quittiert. Bis ich meine Pfeife im Mund hatte, war die/der natürlich schon außer Hörweite weggebraust. Dafür wird die/der am nächsten Morgen große Augen gemacht haben...
Bin ich mir nicht ganz sicher. Es gibt einen Passus, dass man sein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle haben muss. Ob das bei 400 km/h noch gewährleistet ist, kann man in Frage stellen und muss wohl ein Gericht entscheiden.Mit dem Bugatti ist einfach Schwachsinn. Wir haben eben kein Tempolimit, dann kann man auch nicht ermitteln. Dumm. Hoffentlich kommen die damit nicht durch.
Wir brauchen weder Tempolimit, noch mehr Regeln. Einfach härter überwachen und höhere Bußgelder, auch für Radler die den Radweg missachten, auf Gehwegen fahren.
Nö, es gilt auch auf unbegrenzten Strecken eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h, dass heißt aber nicht, dass man diese fahren muss.Gibt es denn eine Grenze für Geschwindigkeit?
Das Messgerät war nicht richtig geeicht oder falsch aufgestellt oder falsch bedient, oder, oder, oder...Das wird nichts bringen. Was sollte da vorgetragen werden?
Damit würdest Du behaupten, dass das Gericht keine gerechten Strafen verhängt.Leider werden Rechtsanwälte als "gut" dargestellt wenn Sie es schaffen den Beklagten voll order teilweise um die gerechte Strafe herum zu bekommen.
du mußt mal die einzelnen der aufgeführten Merkmale ansehen.Ist das hier nicht das Paradebeispiel für (1), 3.?
Der Paragraph ist wohl nicht unumstritten, aber was, wenn nicht sowas soll damit gemeint sein?
Grundsätzlich gut, aberIst das hier nicht das Paradebeispiel für (1), 3.?
Der Paragraph ist wohl nicht unumstritten, aber was, wenn nicht sowas soll damit gemeint sein?
Das "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen" lässt du einfach unter den Tisch fallen.Alles andere hat bei einer rechtlichen Beurteilung keine Relevanz
Das ich das unter den Tisch fallen lasse ist nicht korrekt. Was du dagegen nicht beachtest sind die drei vorangestellten Merkmale, die je mit einem UND verknüpft sind, also allesamt gleichzeitig gegeben sein müssen. Dies sind nunmal die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die höchstmögliche Geschw. zu erreichen. Darauf bin ich eingegangen.Das "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen" lässt du einfach unter den Tisch fallen.