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freundlich und fair im Strassenverkehr!!!

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mrt

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29 Februar 2012
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Sehr geehrte Damen und Herren!!!

An alle Rambo`s in Radlerhosen!!
Da ich auch sehr sportbegeistert bin und verstehe, dass jeder Sportler jede freie Min. am trainieren ist, bitte ich (gerade die Rennradfans auf öffendlichen Strassen) trotz Begeisterung immer daran zu denken, dass auch Sie sich im öffendlichem Strassenverkehr bewegen und bitte um Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer (teilweise "Die arbeitende Bevöllkerung)!!!

Da Sie sich am Strassenverkehr beteilligen, müssen auch Sie!!!!! sich an die StVo halten und nicht ständig durch ein nebeneinanderfahren den Verkehr behindern. Desweiteren sind provokannte Gesten auch nicht angebracht den Leuten gegenüber die einfach nur Termine wahrnehmen wollen, um Ihren Lebensunterhalt zu verdienen!!

Sie wissen als Radsportfreunde am besten wie Sie sich lt. StVo verhalten dürfen und welche § Ihr Handeln dulden und welch nicht!!!

Mit freundlichen Grüssen
 
Hallo mrt und willkommen im Rennradforum.

Eine Bitte in einem Spezialforum ist eine wirklich interessante Herangehensweise um zu mehr Miteinander im Straßenverkehr aufzurufen. Mir persönlich wäre es niemals in den Sinn gekommen in einem Automobilforum um Verständnis für die Situation der Radfahrer zu bitten, obwohl ich mir den Gespächsverlauf sehr gut vorstellen kann. Spätestens im dritten Beitrag wäre die Phrase "Steuerzahler" gefallen. Dies tut allerdings nichts zur Sache, schließlich richtet sich die Bitte an "uns" sportliche Radfahrer. Für mich gibt es zwei Herangehensweisen an dieses Dilemma, eine gesetzliche und eine etwas tiefschürfendere.

Zunächst einmal gibt es natürlich § 2 Abs. 4: "Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.". Das wirft allerdings ein kleines Problem auf - die Definition des Begriffes Behinderung. Gemäß RAS-Q (RQ 7,5 - 35,5) ist eine deutsche Fahrspurbreite zwischen 2,75 und 3,75 m breit. Sagt auch § 2 Abs. 2 aus, dass "möglichst weit rechts" gefahren werden muss, kann etwa durch das OLG Saarbrücken (AZ. 3 U 186/77) ein Abstand von 1 m zum rechten Fahrbahnrand toleriert werden. Präzisiert wird dies etwa bei Fußgängern (BGH, AZ VI ZR 66/56 - 0,75 bis 0,8 m) oder parkenden Autos (OLG Celle, AZ 5 U 327/86 - bis 1,5 m). Einigen wir uns also darauf, dass ein Abstand zum rechten Fahrbahnrand teilweise sogar vorgeschrieben ist, um sich selbst oder andere nicht zu gefährden und 1 m vollkommen im Toleranzbereich liegt. Zur Breite eines Fahrradlenkers, etwa 0,42 bis 0,8 m kommen außerdem noch die vorgeschriebenen 1,5 m (OLG Hamm, AZ 9 U 66/92) hinzu. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es auf einer genormten deutschen Fahrspur nahezu unmöglich ist einen Radfahrer, welcher nur etwas vom rechten Fahrbahnrand unterwegs ist, legal bei Gegenverkehr oder ohne eine weitere Spur zu überholen. Wohlgemerkt EINEN Radfahrer, sind es ZWEI gilt genau das gleiche - Gegenverkehr oder keine weitere Spur - kein Überholen möglich. Das dies in engen Wohnortstraßen nicht der Fall ist und dort der Minimalplatzanspruch von 1,92 m zum Überholen einen Radfahrers aber nicht für zwei reichen würde, ist unbestritten. Allerdings ist dies nicht der Hauptkontaktort zwischen "Rambos in Radlerhosen" und Autofahrern.

Nun wird es etwas metaphysischer. Was ist Behinderung? Ist es der Zeitverlust von wenigen Sekunden? Haben Sie überhaupt das Recht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit voll auszunutzen? Unterscheiden sich zwei langsame Radfahrer in ihrer Behinderung von einem Traktor/Schwerlasttransporter/Müllwagen/Kutsche? Ist Ihr Vorankommen wichtiger als das der Radfahrer vor Ihnen?
Wenn Sie diese Fragen alle mit "Ja" beantworten konnten und eigentlich kann dies kaum ein Verkehrsrechtler, dann stellen zwei Radfahrer wohl wirklich eine Behinderung für Sie dar.
Hier in Leipzig gibt es eine klar umrissene Innenstadt, begrenzt durch einen vielspurigen Autoring, welcher etwas über 3,5 km lang ist und 10 Ampeln beherbergt. Dieser ist komplett für Radfahrer verboten. Die Fahrradstrecke um die Innenstadt ist 2 km länger und hat 26 Ampeln. Als Kompromiss baut die Stadt derzeit recht dilettantisch einen inneren Radring aus. Eine neun Meter breite "Fahrradstraße" besteht aus etwa 6 m parkenden Autos, welche nicht andere, meist kostenlose Parkmöglichkeiten in geringer Entfernung oder Parkhäuser nutzen, Anwohner gibt es nahezu nicht. Die verbliebenen 3 m teilen sich die Radfahrer mit all den Kraftfahrzeugen, welche nicht den an dieser Stelle 4-spurigen Ring nutzen wollen um ihr Auto möglichst nah am Einkauf- oder Aufenthaltsort abzuwerfen. Ich frage Sie also, wer wird behindert - Sie, der Sie auf einer ausgedehnten Landpartie von mehreren Stunden vielleicht eine volle Minute verlieren oder ich, der ich jeden Tag statt sicher auf dem Ring mit 30 km/h pendeln kann, völlig unnötig auf etwa 15 km/h bei deutlich gesteigerter Unfallwahrscheinlichkeit heruntergebremst werde? Mein täglicher Arbeitsweg von 11 km einfach ist 3 km und 15 min länger, damit meine Unfallwahrscheinlichkeit etwas sinkt. Was gäbe ich darum einzig durch ein paar nebeneinanderfahrenden Radlern behindert zu werden. Hier geht es nicht um meinen "Lebensunterhalt" sondern einzig um meine körperliche Unversehrtheit.

Ich weiß, dass ich etwas abgeschweift bin, zumal Ihre Aufforderung vermeidbare Behinderungen zu unterlassen vollkommen korrekt ist, allerdings ist Ihr Anliegen nur ein winziger Wassertropfen im Vergleich zu dem Haifischbecken, zu dem sich der öffentliche Straßenverkehr jeden Tag entwickeln kann.
 
@Bill Tür ich wünschte ich könnte mich so gut ausdrücken, dann würde ich auch meinen Senf dazugeben. :p
 
Sehr geehrte Damen und Herren!!!

An alle Rambo`s in Radlerhosen!!
Da ich auch sehr sportbegeistert bin und verstehe, dass jeder Sportler jede freie Min. am trainieren ist, bitte ich (gerade die Rennradfans auf öffendlichen Strassen) trotz Begeisterung immer daran zu denken, dass auch Sie sich im öffendlichem Strassenverkehr bewegen und bitte um Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer (teilweise "Die arbeitende Bevöllkerung)!!!

Da Sie sich am Strassenverkehr beteilligen, müssen auch Sie!!!!! sich an die StVo halten und nicht ständig durch ein nebeneinanderfahren den Verkehr behindern. Desweiteren sind provokannte Gesten auch nicht angebracht den Leuten gegenüber die einfach nur Termine wahrnehmen wollen, um Ihren Lebensunterhalt zu verdienen!!

Sie wissen als Radsportfreunde am besten wie Sie sich lt. StVo verhalten dürfen und welche § Ihr Handeln dulden und welch nicht!!!

Mit freundlichen Grüssen
wenn du dich im Strassenverkehr genauso freundlich verhälst, wie dein Ton hier im Beitrag ist, dann sollte es ja keinerlei Probleme geben

aber der Herr mrt ist wahrscheinlich eh nur ein Troll, der sich daran erfreut, dass sich hier im Forum Personen über seinen Beitrag aufregen und sollte eigentlich nicht weiter beachtet werden :p
 
Sehr geehrte/r mrt,

Freundlichkeit und Fairness gelten nicht nur im Straßenverkehr - bitte beachten Sie das, wenn Sie hier im Forum schreiben. Pauschalisierungen, Anschuldigungen und Unterstellungen (Rambo, Erwerbslose mit zu viel Zeit...) sind einer konstruktiven Diskussion sicherlich nicht zuträglich.

Mancher Ärger mag nachvollziehbar sein, da sich nun mal nicht alle VerkehrsteilnehmerInnen mit der gebotenen gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß §1 StVO verhalten. Dies gilt aber für alle Arten von VerkehrsteilnehmerInnen gleichermaßen. Die verschiedenen Nutzergruppen fallen nur je nach Wahl des eigenen Verkehrsmittels mehr oder weniger stark auf.

In Einzelfällen ist es im Übrigen sogar laut §27 StVO erlaubt, dass sich Radfahrer in einer Zweirreihe im Straßenverkehr bewegen. Das ist aber selbst der Polizei in Brandenburg nicht immer geläufig, wie Sie dem angehängten Schriftstück entnehmen können. Ähnlich verhält es sich auch mit der Benutzungspflicht von Radwegen, die in der StVO nicht vorgesehen ist. Lediglich in Ausnahmefällen (Kennzeichnung durch Zeichen 237, 240 oder 241) kann eine Benutzungspflicht angeordnet werden. Diese beiden Hinweise nur, um auf bekannte Hauptstreitpunkte hinzuweisen.

Sie können sich sicher sein, dass grobe Regelmissachtung von anderen Radfahrern hier sehr kritisch betrachtet werden, da das Verhalten dieser 'schwarzen Schafe' auf alle zurückfällt, wie man an Ihrem Beitrag recht deutlich erkennen kann.

Ich wünsche Ihnen eine entspannte Zeit im Straßenverkehr.

§27-StVO.JPG
 
Desweiteren sind provokannte Gesten auch nicht angebracht den Leuten gegenüber die einfach nur Termine
wahrnehmen wollen, um Ihren Lebensunterhalt zu verdienen!!

Sehr geehrter Herr(?),

ich kann Ihnen versichern, daß keinem Radfahrer und auch keinem Rennradfahrer irgendein Interesse daran hat Autofahrer mit Gesten oder gar Worten zu beleidigen. Dennoch kommt das natürlich vor. Warum ist das so?

Als Radfahrer ist man den Gefahren des Straßenverkehrs deutlich direkter ausgesetzt als ein Autofahrer. Will sagen: Ein Autofahrer, der halbwegs vernünftig fährt, riskiert im Stadtverkehr heutzutage meist nur noch Blechschäden. Würde er mit einem Radfahrer kollidieren, wären diese nicht einmal nennenswert - über ein paar Kratzer im Lack geht so etwas für den Autofahrer selten hinaus. Für einen Radfahrer hingegen, steht bei einer Kollision mit einem Auto sofort seine Gesundheit und sein Leben auf dem Spiel. Weil der Radfahrer so gefährdet ist, reagiert er auf Regelverstöße von Autofahrern schnell emotional, schließlich wird gerade sein Leben bedroht.

Wenn SIe also mit "provokanten Gesten" bedacht werden, sollten Sie sich als erstes Fragen ob sie nicht vlt. einen Fehler begangen haben.

- Haben Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m eingehalten, als sie den Radfahrer überhohlt haben?
- Haben Sie, bevor Sie rechts abgebogen sind, mit Schulterblick sichergestellt, daß sie keinen Radfahrer, der Vorfahrtsberechtigt auf dem Radweg rechts von ihnen fährt, gefährden?
- Haben Sie einen Radfahrer angehupt, weil sie glauben er habe einen Regelverstoß begangen? Es steht ihnen rechtlich nicht zu andere Verkehrsteilnehmer zu maßregeln. Das darf alleine die Polizei. Wenn sie das dennoch tun, können Sie wg. Nötigung bestraft werden. Dies ist zunächst einmal unabhängig davon, ob es sich tatsächlich um einen Regelverstoß des Radfahrers gehandelt hat, oder ob Sie sich diesen nur einbilden.

Ich bin sicher, sollten sie die oben genannten Fehler vermeiden, werden Sie deutlich weniger mit "provokanten Gesten" bedacht werden, als bisher.

Leider ist unter Autofahrern eine, nicht nur für Radfahrer, gefährliche Unkentniss der Verkehrsregeln weit verbreitet. Da sie ja an Fairness im Miteinander besonders mit Radfahrern interessiert sind, empfehle ich ihnen als Lektüre: "Recht für Radfahrer" von Dietmar Kettler.
(Vlt. findet sich ja noch jemand, der dem freundlichen Autofahrer eine Website mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für Radfahrer verlinken kann. )

Ich wünsche Ihnen eine entspannte Fahrt
 
Jungs, eure Ausführungen in allen Ehren! Aber ist das nicht etwas viel Mühe und Aufmerksamkeit für einen stumpfen Troll?:rolleyes:
 
Jungs, eure Ausführungen in allen Ehren! Aber ist das nicht etwas viel Mühe und Aufmerksamkeit für einen stumpfen Troll?:rolleyes:

Na ja joaquin, er hat sich doch etwas Mühe gegeben; und ganz sooo schlimm hat er sich ja nur wirklich nicht artikuliert. Immerhin lässt sich was machen, solange die Menschen gesprächsbereit sind. Ich finde, es gibt auf "beiden Seiten" schlimme Szenen. Entspannt bleiben ist oberstes Gebot. Aber was rede ich, ich rege mich als betroffener Radfahrer auch schon heftiger auf, immerhin ist es oft eine Reaktion, die auf einer großen Angst um die Gesundheit oder das Leben beruht. Das ist zuweilen schon richtig eng im Straßenverkehr. Ich glaube, so manch ein Autofahrer ist sich im Eifer des Gefechts nicht darüber im klaren, was er da eigentlich anstellt. Und zu 96,3% wieder einmal die aufbrausende Männerwelt. Oh Scheiße....:confused:
 
Antwort BillTur: Sie haben vollkommen Recht und diese Gesetzestexte sind mir bekannt, da man über Sinn und Unsinn von Gesetzen streiten kann gehe ich darauf auch nicht weiter ein aber ich verstehe und respektiere diese!Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll schon gewährleistet sein. Aber ich beziehe mich speziell auf §27 Abs 1 StVo und weis auch das ich als Pkwfahrer auch dann meinen min. Abstand einhalten muss aber es erleichtert doch sehr einen Überholvorgang und das dient doch auch zur Ihrer Sicherheit.
Und ja es ist zwar nur eine Richtgeschwindigkeit auf Landstraßen usw aber ich denke, ich habe das Recht diese voll zu nutzen. Wie man leicht errechnen kann werden Sie feststellen, das wenn ich ewig nur 40kmh fahren kann (bei100kmh) es sich nicht nur um Sek. handelt!!!
Und Ps: ich werde jetzt hier kein Fahrrad mit einem Traktor usw. vergleichen!! (Das werden Sie sicher einsehen)

MfG

Antwort: whs70: Der o.g. Text war keine Aufforderung sondern nur eine Bitte!!! Und Bei Ihnen hat es ja super geklappt mit der Beachtung:daumen: Ps ich bin kein Troll und ich beleidige Sie auch nicht!!!!

MfG

Antwort midge: Pauschalisieren tuhe ich hier garnichts!!! Ich rede hier nur von denen von Ihnen genannten "schwarzen Schafen"!!
Mir ist §27 Abs. 1 vertraut aber ich meine muss es sein, das 2-.... Radfahrrer nebeneinander fahren müssen und teilweise massiv den laufenden Verkehr blockieren??? (bei einer mehrzahl ab ... sage ich ja nichts) Ich denke nicht!!!

MfG

Antwort GerdO: Das verstehe ich sehr gut. Aber Beispiel: Brandenburg 2011 Nach langer Blockierung dreier Rennradfahrer auf einer Landstrasse und dann auch inner Orts fagte ich sie höflich an einer Ampelkreuzung ob sie sich bewusst sind welchen Rückstau sie verursacht haben!! Ihre Antwort war: was will ich denn... will ich auf die Schnauze.... usw...Da dies nicht meinem IQ entspricht beendete ich das Gespräch!! Und wollte den dreien in Ihren bunten T-shirts auch nicht mein Sport nahe bringen den ich jetzt seit fast 16 Jahre mit erfolg betreibe!! (mann sollte schon Resp. anderen gegenüber zeigen den man kennt seinen gegenüber meist nicht!!!)

MfG

Antwort joaguin: Wenn diese Diskussion Ihren IQ übersteigt dann bitte ich Sie es einfach zu lassen!!! Ich beleidige Sie auch nicht!!!

MfG

Antwort freiradler: sehr nett!!

MfG

Antwort Debakelo: Ihnen kann ich nur Recht geben und muss echt sagen es war zwar nicht die längste aber die (für mich) intelligenteste Antwort!

MfG

Antwort Steff123: Deutsche Sprache schwere Sprache!
Für mich sind Foren nur eine schnelle Niederschrift von Gedanken und kein formelles Anschreiben, daher lese ich mich auch nichts zweimal durch oder korrigiere Tippfehler!! Aber ich werde an mir arbeiten!!

Ps: meine Antwort war jetzt etwas länger ist Ihr Kaffee noch drin?????:D

MfG
 
Hallo mrt,

Ich hätte ehrlich gesagt nicht mit einer Antwort gerechnet. Sie beweisen Ausdauer.

Antwort GerdO: Das verstehe ich sehr gut. Aber Beispiel: Brandenburg 2011 Nach langer Blockierung dreier Rennradfahrer auf einer Landstrasse und dann auch inner Orts fagte ich sie höflich an einer Ampelkreuzung ob sie sich bewusst sind welchen Rückstau sie verursacht haben!! Ihre Antwort war: was will ich denn... will ich auf die Schnauze.... usw...Da dies nicht meinem IQ entspricht beendete ich das Gespräch!! Und wollte den dreien in Ihren bunten T-shirts auch nicht mein Sport nahe bringen den ich jetzt seit fast 16 Jahre mit erfolg betreibe!! (mann sollte schon Resp. anderen gegenüber zeigen den man kennt seinen gegenüber meist nicht!!!)

MfG

Das wirft natürlich eine etwas andere Sicht auf Ihre Bitte. Andersherum hat hier wahrscheinlich fast jeder so eine Situation erleben müssen (Fehlverhalten und anschließend an der Ampel auch noch beschimpft). Daher sehe ich Ihre Ausführungen nur als Bitte zur Einhaltung der Regeln und gegenseitigen Rücksichtnahme und werde nicht auf die übliche Polemik ("...aber die anderen...") verfallen. Ich weiß nicht, in welcher Region Sie unterwegs sind, aber hier sind nebeneinanderfahrende, behindernde Rennradler glücklicherweise eher die Ausnahme.

Einen schönen Abend noch.
 
Einen wunderschönen Guten Morgen!

Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll schon gewährleistet sein. Aber ich beziehe mich speziell auf §27 Abs 1 StVo und weis auch das ich als Pkwfahrer auch dann meinen min. Abstand einhalten muss aber es erleichtert doch sehr einen Überholvorgang und das dient doch auch zur Ihrer Sicherheit.

Mir ist §27 Abs. 1 vertraut aber ich meine muss es sein, das 2-.... Radfahrrer nebeneinander fahren müssen und teilweise massiv den laufenden Verkehr blockieren??? (bei einer mehrzahl ab ... sage ich ja nichts) Ich denke nicht!!!

Ausgehend von den Ausführungen von BillTür werden Sie einsehen, dass Sie immer mit Ihrem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn ausweichen werden müssen. Ganz egal ob es sich um einen einzelnen Radfahrer oder um eine Gruppe in Zweierreihe handelt.

Auch wenn es die StVO so nicht vorsieht/erlaubt ergeben auch weniger als 16 FahrerInnen in Zweierreihe ein kürzeres Hindernis. Der Überholvorgang kann schneller abgeschlossen werden und die Sicherheit ist gesteigert.

Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel und ob man nun zu zweit nebeneinander fahren muss... Im Übrigen haben wir in größeren Gruppen gute Erfahrungen damit gemacht, den wartenden Automobilisten per Handzeichen anzuzeigen, ob ein Überholvorgang gefahrlos möglich ist oder nicht.

Und ja es ist zwar nur eine Richtgeschwindigkeit auf Landstraßen usw aber ich denke, ich habe das Recht diese voll zu nutzen. Wie man leicht errechnen kann werden Sie feststellen, das wenn ich ewig nur 40kmh fahren kann (bei100kmh) es sich nicht nur um Sek. handelt!!!

Falsch! Sie haben nicht das Recht die Richtgeschwindigkeit voll auszureizen. Ihr Recht wird in dem Moment beschnitten, in dem es die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer tangiert. Da Fahrräder vom Gesetztgeber als Fahrzeuge betrachtet werden und somit auf die Fahrbahn gehören (von wenigen Ausnahmen abgesehen), sind Radfahrer ganz normaler Verkehr. Hier bitte ich Sie darum, sich an §1 der StVO zu erinnern.

Viele Grüße von einem, der einfach nur gerne und unambitioniert Rennrad fährt
 
@mrt

Eigentlich ist zu Ihrem Thema alles geschrieben, aber ich gebe dennoch meine Meinung dazu ab.
Zunächst dachte ich, bei mrt würde es sich um einen KFZ-Lenker handeln, der sich selbst vorbildlich an die Regeln der StVO hält und diese Einhaltung der Regeln, wenn auch etwas verallgemeinernd und provozierend ("Rambo"), auch von den Radfahrern einfordert.
Hätten Sie es dabei belassen, dann wäre das Bild von Ihnen weniger beschädigt.

Und ja es ist zwar nur eine Richtgeschwindigkeit auf Landstraßen usw aber ich denke, ich habe das Recht diese voll zu nutzen. Wie man leicht errechnen kann werden Sie feststellen, das wenn ich ewig nur 40kmh fahren kann (bei100kmh) es sich nicht nur um Sek. handelt!!!

Die Zitierte Bemerkung aus Ihren zweiten Eintrag zeigt allerdings, dass Sie offensichtlich ein stark gestörtes Verhältnis zum §1 der StVO und eine vermutlich lückenhafte Kenntnis der Regeln haben und es mit der von Ihnen bei den Radfahrern eingeforderten Fairness selbst nicht so genau nehmen.

Denken Sie einfach einmal kritisch über Ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr nach und bedenken Sie dabei das Bedrohungspotenzial, das von einem KFZ gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern ausgeht.
 
Antwort mrt: mach dir mal keine Sorgen um meinen IQ. Diskussionen, die gleich im ersten Satz

mit einem Deppenapostroph beginnen, fühle ich mich intellektuell gerade noch gewachsen.

Off:
Da der Thread insgesamt ein annehmbares Niveau hat, wäre es schon toll, wenn wir die Diskussion über unsere Intelligenz mal außen vor lassen.
Man macht sich im Allgemeinen eher lächerlich, wenn man auf seine bisherigen Errungenschaften oder (selbsternannte) hohe Intelligenz aufmerksam macht. Besonders, wenn wir vom IQ reden.


Back to topic. :)
 
Da der Thread insgesamt ein annehmbares Niveau hat...

Nun ja, es gäbe da einen Diskussionsteilnehmer, der in #1 und noch deutlicher in #12 das von Dir als annehmbar bezeichnete Niveau unterschreitet und darüberhinaus das intellektuelle Leistungsvermögen der Diskutanten anzweifelt.

Aber ich sehe das genauso, dass man sich auf ein solches Niveau nicht unnötig begeben sollte.

Was soll's (Apostroph richtig gesetzt!), nach meiner Einschätzung ist vom TE sowiso kein besonders wertvoller Beitrag mehr zu erwarten.
 
Sehr geehrte Damen und Herren!!!

An alle Rambo`s in Radlerhosen!!
Da ich auch sehr sportbegeistert bin und verstehe, dass jeder Sportler jede freie Min. am trainieren ist, bitte ich (gerade die Rennradfans auf öffendlichen Strassen) trotz Begeisterung immer daran zu denken, dass auch Sie sich im öffendlichem Strassenverkehr bewegen und bitte um Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer (teilweise "Die arbeitende Bevöllkerung)!!!

Da Sie sich am Strassenverkehr beteilligen, müssen auch Sie!!!!! sich an die StVo halten und nicht ständig durch ein nebeneinanderfahren den Verkehr behindern. Desweiteren sind provokannte Gesten auch nicht angebracht den Leuten gegenüber die einfach nur Termine wahrnehmen wollen, um Ihren Lebensunterhalt zu verdienen!!

Sie wissen als Radsportfreunde am besten wie Sie sich lt. StVo verhalten dürfen und welche § Ihr Handeln dulden und welch nicht!!!

Mit freundlichen Grüssen

Jedes Jahr im Frühjahr diese Wichtigtuer, in die Ablage unterm Tisch damit.
 
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