Danke! Damit gehst gleich zum Anwalt
Gezahlt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, bzw die kaputten Teile und Kleidung. Das Rad muss in den Zustand vor dem Unfall gebracht werden. Ich hab für ein fast 15 Jahre altes Colnago 1300 Euro bekommen, abzüglich 100 Euro Restwert. Hat aber auch nur geklappt weil ich einen Gutachter eingeschaltet habe. Bei Carbon kann man bei so nem Aufprall von Totalschaden ausgehen. Also wird das Rad komplett ersetzt.Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Wenn es zu keinem Prozess kommt, kannst du mit ca. 200-300€ rechnen. Es sei denn du fährst ein S-Works Venge für 12.000€, dass jetzt einen Totalschaden hat.
Der Honk soll sich selber warm anziehen. Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Das wird ne teure Sache für den.Die Haftpflichtversicherung des Gegners schaltet garantiert einen Anwalt ein und der wird dir garantiert das Fell über die Ohren ziehen. Am Ende bist du schuld weil dein Rad keine Speichenreflektoren hat.
Mein Kollege hatte einen Motorradunfall mit kurzzeitigen Koma, weil ihm ein Rentner die Vorfahrt genommen hat. Statt Reue oder Entschuldigung hat er frech behauptet das Motorrad wäre viel zu schnell gefahren. Mein Kollege konnte nur mit Hilfe eines Anwalts eine Mitschuld verhindern. Es gibt mehr assholes als man denkt.Der Honk soll sich selber warm anziehen. Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Das wird ne teure Sache für den.
Nein. Die Versicherung wird keinen kausalen Zusammenhang herstellen können.Am Ende bist du schuld weil dein Rad keine Speichenreflektoren hat.
Aber hier geht es um unerlaubtes entfernen vom Unfallort=Fahrerflucht. Das ist ne Straftat! Die wird von Amtswegen vom Staatsanwalt verfolgt.Mein Kollege hatte einen Motorradunfall mit kurzzeitigen Koma, weil ihm ein Rentner die Vorfahrt genommen hat. Statt Reue oder Entschuldigung hat er frech behauptet das Motorrad wäre viel zu schnell gefahren. Mein Kollege konnte nur mit Hilfe eines Anwalts eine Mitschuld verhindern. Es gibt mehr assholes als man denkt.
Das ist mir schon klar. Als ich sagte, dass das für den Autofahrer teuer wird meinte ich die Strafandrohung wegen Unfallflucht. Da ist auf jeden Fall erst mal der Lappen weg + Geldstrafe oder sogar Haftstrafe. Das der Schadenersatz/Schmerzensgeld damit nichts zu tun hat ist mir klar. Da der Autofahrer den Sachverhalt gegenüber der Polizei aber eingeräumt hat dürfte auch die Regulierung durch die Versicherung kein Problem werden.Hallo Phonosophie, du bringst hier und auch schon oben einiges durcheinander.
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand für den das Verschulden irrelevant ist. Allein die Beteiligung an einem Unfall reicht aus.
Mitverschulden wird für den Schadensersatzanspruch (Zivilrecht) relevant. Damit haben Staatsanwaltschaft und Polizei nur mittelbar etwas zu tun, da sie versuchen den Sachverhalt aufzuklären.