Zusammenfassend …
…ist festzustellen, dass auf der Basis einer nicht genehmigten Straßensondernutzung ein vermutlich nicht ausreichend qualifizierter Trainer seine Aufsichtspflicht grob fahrlässig missachtet hat, indem er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Er hat normal übliche und im Sport bekannte Sicherheitsregeln grob fahrlässig missachtet. Er hat zugelassen, dass ein erkrankter 15-jähriger Schützling mit viel zu hoher Geschwindigkeit (70-80 km/h) und mangelhafter Schutzausrüstung eine gefährliche Abfahrt vom Mont Ventoux unbeaufsichtigt hinab fährt und dabei andere Trainingsteilnehmer in Kurven überholt.
Der Unfall war vorhersehbar!
Bei einem Trainer, der beruflich als Polizeibeamter tätig ist, sind höchste Maßstäbe für die Beurteilung von Sicherheitsstandards, Fürsorge- und Aufsichtspflicht anzusetzen.
Bei der Abfahrt hätte er mit seinem Pkw vor weg fahren müssen; die geschlossene Gruppe mit max. 30 km/h hinterher. (das wäre möglicherweise auch eine der Auflagen gewesen, wenn eine Genehmigung zur Straßensondernutzung erteilt worden wäre)
Der Niedersächsische Radsportverband hätte dieses Trainingslager erst gar nicht genehmigen dürfen, da gemäß der Rechtsabteilung des ADAC auch in Frankreich eine verkehrsbehördliche Anordnung/Genehmigung mit entsprechenden Auflagen erforderlich gewesen wäre. Unter http://www.defensivedriving.de/maxi-bock-sportunfall-mont-ventoux/
finden Sie weitere Informationen!
Radsportverband Niedersachsen und BDR, Herr Scharping personlich schweigen dazu. Man nennt das wohl auch "aussitzen"!
Gez. Wilfried Bock