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Konfliktsituationen im Verkehr

😅😅 rot is halt doof und grün is halt toll.
Außer man is rot grün blind, dann is alles irgendwie 😉
Ich habe gerade bei Open Bike Sensor auf der Webseite nach Toleranzen der Messung gesucht.
Da habe ich mal ganz wenig gefunden.
Die Anwender im dortigen Forum, welche es mal selber probiert haben, kommen entweder auf sehr gute Genauigkeiten (1-2% Abweichung über den gesamten Bereich) oder haben insbesondere unter 1,5 m Abweichungen bis zu 10 cm bei z.B. einem halben Meter Messabstand (was dann 20% sind).
Gemessen wurde dabei aber zur Probe immer zu einer nicht näher definierten „Wand“ und nicht praxisnah zu Fahrzeugen.

AUA!
 
Na, dann können wir ja wieder zu den anekdotischen Berichten zum eng überholt Werden hier zurück kehren.
Darum geht es ja nicht.
Aber Messwerte anzugeben und auch für plakative Aktionen/Argumentationen weiter zu verwenden, wenn nicht mal sicher ist wie groß deren Abweichung ist, empfinde ich als höchst unseriös.
 
Steht doch in dem Link oben, wie zuverlässig genau das ist.

"Aus Testfahrten wissen wir, dass mehr als 90% der Messwerte sinnvoll sind. Messrauschen kann aber in Einzelfällen zu Fehlmessungen führen. Diese haben aber in der Gesamtschau auf die Daten heraus: Wenn auf einer Straße der q50 (Median) der Überholabstände unter einer Schwelle liegt, kann das prinzipbedingt nicht daran liegen, dass <10% der Messwerte rauschbehaftet sind."
 
Da geht es darum, welcher Anteil der gesamten Messungen verwertbar ist.
Eine Aussage über die Toleranz der einzelnen Messung, der einzelnen Box oder der Boxen untereinander sowie eine Betrachtung der Messobjekte (Kraftfahrzeuge) und deren Einfluss auf die Messung, erfolgt nicht bzw. ich konnte dazu nichts finden.

P.S.
Habe doch noch ein paar Hinweise im dortigen Forum gefunden. Allerdings ist da imho viele persönliche Abschätzung dabei.
Am fundiertesten finde ich den Beitrag „Systematische Fehler der Ultraschallsensoren“. So in der Art hätte ich mir das für die restlichen Themen, welche die Messergebnisse beeinflussen, auch erhofft.
 
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Also du empfindest, dass Niederländer außer in Südlimburg deutlich näher überholen, als Deutsche in ganz Deutschland?

Woher kommen denn dann hier ständig die Berichte von zu eng Überholtwerden?

Die Niederländer mit welchen ich zuweilen dort schon mal rede sagen von sich aus übrigens auch, das die Automobilisten in D zumeist weniger eng überholen. Warum das in NL so ist wurde hier bereits schon mal erklärt. Das soll aber kein allgemeines Bashing gegen die NL sein (prinzipiell radel ich dort gern).
Ich habe aber auch nie geschrieben das Niederländer allgemein zu eng überholen, sondern dass es gefühlt dort häufiger vorkommt.

Wird wohl daran liegen, dass wir hier in enem deutschen Forum sind und der weitaus größte Teil der hier gefahrenden Kilometer eben auch in D gefahren werden.
 
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Um in Sachen Abstandsdiskussion mal noch einen ganz anderen Aspekt reinzubringen und den ich für viel wichtiger halte: werde ich von dem mich überholenden Fahrer als gleichwertiger Verkehrsteilnehmer wahrgenommen?

Ich persönlich empfinde die Diskussionen auf den letzten Seiten primär als Rechthaberei ... und auch der Verweis auf tatsächlich gemessene Seitenabstände ist am Ende doch nur Rechthaberei à la "Du hast Dich nicht an die Vorschrift gehalten" ...

Wenn ich als Radfahrer auf der Straße wahrgenommen werde, dann wird der Autofahrer mich mit dem Abstand überholen, den er für angemessen hält - völlig unabhängig in welchem Land der Autofahrer unterwegs ist. In D versuchen wir gerade über Rechtsnormen, "angemessen" mit Zahlen zu versehen, aber solange wir das Denken in den Köpfen über den Status der Radfahrer nicht ändern, wird der gemessene Abstand erst nach einem Unfall über das Maß der Schuld entscheiden. Dabei sollten wir doch eigentlich versuchen, vor einem etwaigen Unfall Maßnahmen zu ergreifen, damit es erst gar nicht zu einem Unfall kommt.

So tragisch bspw. der Tod von Natenom ist - bei dem Unfall war es völlig egal, welcher Zahlenwert in der StVO über den einzuhaltenden Abstand drinsteht.

Um den Gedanken des "angemessen" von oben fortzuführen: solange ich von dem Autofahrer wahrgenommen werde, wird er entscheiden, in welchem Abstand er mich überholt. Werde ich dabei als lästiges Verkehrshindernis wahrgenommen, dann wird er unter Umständen mich recht knapp überholen. Werde ich aber als Mensch mit Gefühlen und Empfindungen wahrgenommen, dann wird er mich als Menschen behandeln.

Um da dann noch einen draufzusetzen - und das Denkmuster erkenne ich durchaus bei mir selber: solange Dinge ungeregelt sind, entscheide ich, wie ich sie handhabe und habe dabei einen Ermessensspielraum. Sobald Dinge fest geregelt sind, entscheide ich nur noch darüber, ob ich mich an die Regeln halte oder nicht. Und wenn ich persönlich die Regeln doof finde, dann wird das zu anderen, für das Gegenüber schlechteren, Ergebnissen führen als wenn ich einen Ermessensspielraum habe.

Und das Ergebnis dieser Grundüberlegungen führt bei mir dazu, dass ich mich in Paris im Feierabendverkehr (ich bin tatsächlich im Feierabendverkehr von La Defense zum Gare de l'Est auf dem Champs-Élysée geradelt) auf dem Rad deutlich sicherer fühle wie hier im nächsten Mittelzentrum. Meine persönlichen Erfahrungswerte gehen dahin, dass im Straßenverkehr in F man gedanklich nicht den Renault überholt, sondern einen Menschen. Hier im örtlichen Mittelzentrum bin ich das Verkehrshindernis auf dem Weg in den Feierabend ...

Und genau da müssten wir ansetzen: es ist nicht der Golffahrer, sondern vielleicht der Lagerarbeiter A im Kaufhaus X, der uns gerade knapp überholt hat ... und genauso ist es nicht der Radfahrer, sondern vielleicht der Meyer-Schulze aus B, der gerade ein paar Besorgungen zu machen hat ...

Von daher ist das Pochen auf den korrekten Abstand beim Überholen eine Bekämpfung eines Symptoms, aber nicht der Ursache.
 
Die Niederländer mit welchen ich zuweilen dort schon mal rede sagen von sich aus übrigens auch, das die Automobilisten in D zumeist weniger eng überholen. Warum das in NL so ist wurde hier bereits schon mal erklärt. Das soll aber kein allgemeines Bashing gegen die NL sein (prinzipiell radel ich dort gern).
Ich habe aber auch nie geschrieben das Niederländer allgemein zu eng überholen, sondern dass es gefühlt dort häufiger vorkommt.

Wird wohl daran liegen, dass wir hier in enem deutschen Forum sind und der weitaus größte Teil der hier gefahrenden Kilometer eben auch in D gefahren werden.

Motorisierte Niederländer können mit Radverkehr auf gleicher Fläche NICHT umgehen - leider einige Erfahrungen in dt. Mittelgebirgen gesammelt.
 
Na da hab ich ja was losgetreten.
Und ich möchte meine Ausführung weder als Rechtfertigung, noch sonst was wissen sondern einfach als "in Erinnerung rufen", wie schnell es gehen kann.


Ein bisschen was kann ich wohl ganz gut aufklären:

Der Radweg ist noch nicht offiziell ausgeschildert, aber schon fertig im Sinne von (sehr) gut befahrbar.
Eigene Erfahrung.
Natürlich "muss" ihn niemand benutzen, die Frage ist nur, ob es immer clever ist sich auf "aber ich muss nicht" zu verlassen.

Natürlich habt ihr alle Recht, dass man lt Gesetz so fahren müsste, dass man jederzeit wegen allem anhalten könnte. Tatsache ist, dass das niemand von sich behaupten kann (zumindest glaube ich es nicht).
Das gilt weder für das Auto, noch das Rad.

Woran ich die Frau erkannt habe - ich bin dann quasi neben ihr hergefahren.
Reflektoren waren an dem Rad keine (mehr) vorhanden.

Und natürlich sind heutige Scheinwerfer sehr hell, gerade die Blendung über Kuppen aus dem Gegenverkehr führt in dem Fall aber dazu, dass es im peripheren Sichtfeld relativ finster wird.

Aber ja, in dem Fall hätte ich wohl die Schuld tragen müssen, einigen von euch kann das offensichtlich nicht passieren (zumindest kann man das aus den Kommentaren schließen) - ihr Glücklichen.

Heute Morgen hatte ich die gleiche Begegnung wieder, allerdings ohne Bus, dafür auch komplett ohne Beleuchtung.
Natürlich sieht man sie - clever finde ich das Verhalten trotzdem nicht.

Und ja, ich war auch schon schlecht beleuchtet unterwegs - halte mich dann aber so gut es geht vom Verkehr fern.
 
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Um in Sachen Abstandsdiskussion mal noch einen ganz anderen Aspekt reinzubringen und den ich für viel wichtiger halte: werde ich von dem mich überholenden Fahrer als gleichwertiger Verkehrsteilnehmer wahrgenommen?

Ich persönlich empfinde die Diskussionen auf den letzten Seiten primär als Rechthaberei ... und auch der Verweis auf tatsächlich gemessene Seitenabstände ist am Ende doch nur Rechthaberei à la "Du hast Dich nicht an die Vorschrift gehalten" ...

Wenn ich als Radfahrer auf der Straße wahrgenommen werde, dann wird der Autofahrer mich mit dem Abstand überholen, den er für angemessen hält - völlig unabhängig in welchem Land der Autofahrer unterwegs ist. In D versuchen wir gerade über Rechtsnormen, "angemessen" mit Zahlen zu versehen, aber solange wir das Denken in den Köpfen über den Status der Radfahrer nicht ändern, wird der gemessene Abstand erst nach einem Unfall über das Maß der Schuld entscheiden. Dabei sollten wir doch eigentlich versuchen, vor einem etwaigen Unfall Maßnahmen zu ergreifen, damit es erst gar nicht zu einem Unfall kommt.

So tragisch bspw. der Tod von Natenom ist - bei dem Unfall war es völlig egal, welcher Zahlenwert in der StVO über den einzuhaltenden Abstand drinsteht.

Um den Gedanken des "angemessen" von oben fortzuführen: solange ich von dem Autofahrer wahrgenommen werde, wird er entscheiden, in welchem Abstand er mich überholt. Werde ich dabei als lästiges Verkehrshindernis wahrgenommen, dann wird er unter Umständen mich recht knapp überholen. Werde ich aber als Mensch mit Gefühlen und Empfindungen wahrgenommen, dann wird er mich als Menschen behandeln.

Um da dann noch einen draufzusetzen - und das Denkmuster erkenne ich durchaus bei mir selber: solange Dinge ungeregelt sind, entscheide ich, wie ich sie handhabe und habe dabei einen Ermessensspielraum. Sobald Dinge fest geregelt sind, entscheide ich nur noch darüber, ob ich mich an die Regeln halte oder nicht. Und wenn ich persönlich die Regeln doof finde, dann wird das zu anderen, für das Gegenüber schlechteren, Ergebnissen führen als wenn ich einen Ermessensspielraum habe.

Und das Ergebnis dieser Grundüberlegungen führt bei mir dazu, dass ich mich in Paris im Feierabendverkehr (ich bin tatsächlich im Feierabendverkehr von La Defense zum Gare de l'Est auf dem Champs-Élysée geradelt) auf dem Rad deutlich sicherer fühle wie hier im nächsten Mittelzentrum. Meine persönlichen Erfahrungswerte gehen dahin, dass im Straßenverkehr in F man gedanklich nicht den Renault überholt, sondern einen Menschen. Hier im örtlichen Mittelzentrum bin ich das Verkehrshindernis auf dem Weg in den Feierabend ...

Und genau da müssten wir ansetzen: es ist nicht der Golffahrer, sondern vielleicht der Lagerarbeiter A im Kaufhaus X, der uns gerade knapp überholt hat ... und genauso ist es nicht der Radfahrer, sondern vielleicht der Meyer-Schulze aus B, der gerade ein paar Besorgungen zu machen hat ...

Von daher ist das Pochen auf den korrekten Abstand beim Überholen eine Bekämpfung eines Symptoms, aber nicht der Ursache.

Es fängt bei der Sprache an, solange Presse und Polizei schreiben „PKW hat … und Radfahrer sich selbst verletzt …“ o. ä. werden beide Seiten nicht als Vater, Mutter, Kind, Mensch wahrgenommen.
 
Ich kann @Nomen Nescio hier nur zustimmen. Würden alle Verkehrtsteilnehmer umsichtiger miteinander umgehen und sich auch in die Lage des Anderen hinein versetzen, dann wären wir alle besser dran.
Leider funktioniert das noch nicht so wirklich. Ich hatte gestern erst wieder einen Transporterfahrer, der mich eindeutig wahrgenommen hat und trotzdem meinte, an der Engstelle mit 30cm Abstand überholen zu müssen. (Der war natürlich mit dem Firmentransporter unterwegs, also konnte ich ihm noch eine Mail schreiben und mich für sein Manöver bedanken. Daraufhin kam dann jedenfalls mal eine Entschuldigung zurück.)

Die bestehende Regel von 1,5m innerorts ist ja teilweise auch einfach utopisch. Vor allen Dingen wenn mal wieder ein Schutzstreifen an die rechte Spur geklebt wird und bei höherem Verkehrsaufkommen, jedes Auto die Spur wechseln müsste um zu überholen. Aus diesem Grund rege ich mich in solchen Situationen nicht auf (obwohl es schon mies ist, wenn es die werten Kollegen der Bundespolizei noch nicht mal hinbekommen).
Ich bin auch dafür, nicht jedes Mal rechthaberisch auf die 1,5m zu bestehen und jede Situation individuell zu bewerten. Nichtsdestotrotz braucht es eben konkrete Regelungen und Gesetze. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich dessen bewusst sein und eben auch damit rechenen, dass er/sie bestraft oder eben belehrt wird wenn gegen sie verstoßen wird.
 
Ein Rennradfahrer allerdings muss innerorts mit seiner teuren Ausrüstung und seiner renntauglichen Fitness auf dem Radweg fahren und bei den anderen Radfahrern mitschwimmen. Innerorts!

Wenn dir dabei ein Zacken aus der Krone bricht, gehe in Deutschland radfahren. Das soll ein besonders radfahrerfreundliches Land sein.
Gehts auch mit etwas weniger Emozione? Ganz neutral gesehen, finde ich es durchaus wichtig, auch innerorts zügig unterwegs sein zu können - nicht nur mit dem Rennrad. In Deutschen Ballungsräumen hat man halt mitunter große Strecken zurückzulegen, die möchten viele nicht mit 15-20km/h vmax fahren. Bei 20km+ einfach, die ich ich mein halbes Leben als Weg zur WIrkungsstätte hatte (aktuell 24) ist das dann irgendwann nicht mehr realistisch. Bei Radwegezwang würde ich aufs Auto umsteigen, notgedrungen.

Daher sind für mich die Verhältnisse in Amsterdam und Kopenhagen die ich so sehe eine Horrorvorstellung und kein Wunschziel. Sicherer Radverkehr geht auch anders. Allerdings meiner Meinung nach nicht einfach dadurch, dass man Radwege abschafft und sonst nix tut. Das passt dann nur für manche, wie die heutige Murks-Infrastruktur auch, die ebenfalls manche gut finden.
 
@Nomen Nescio: sehr guter Text, ja, das wäre wünschenswert.

Das mit der 1,5m Regel sehe ich jedoch etwas weiter gefasst: natürlich ist das erstmal nur eine schnöde Zahl, durchaus hoch angesetzt.
Aber ich glaube, dass viele Autofahrer wirklich bisher dachten, dass 50cm Abstand völlig ausreichend sind. Ich könnte mir vorstellen, dass diese durch die Vorgabe "es müssen aber 1,5m sein!" verstehen könnten, dass das eben nicht gut war, wie sie es bisher gehandhabt haben.
Wenn das nur bei ein paar Leuten ankommt, ist auch was gewonnen.
Und wenn es dann nicht die 1,5m sind, sondern "nur" 80cm, der Radfahrer dafür aber als Verkehrsteilnehmer wahr genommen wurde, dann freue ich mich.

Das ist kein Kontrapunkt zu deinem Text, im Gegenteil.
 
Das mit der 1,5m Regel sehe ich jedoch etwas weiter gefasst: natürlich ist das erstmal nur eine schnöde Zahl, durchaus hoch angesetzt.
Wie hoch, erkennt man gut im internationalen Vergleich: 26 der 50 US-Bundesstaaten haben mittlerweile die 3-Fuß-Regel in ihre lokale "StVO" übernommen (das sind nur 90cm!), auch in Australien gelten schon 1m innerorts/1,5m außerorts als hinreichend verkehrssicher.

Ein Abstand, den 100% aller Überholer in 100% aller Überholvorgänge einhalten würden, ist sehr eindeutig vollkommen überdimensioniert. Rein logisch macht eine Vorgabe, die als "Sicherheitsabstand" gelabelt ist, keinen Sinn, wenn der als Reserve vorgesehene Bereich nicht wenigstens hin und wieder in Anspruch genommen wird. Wir sollten uns hüten, die Abstände sklavisch als Naturkonstante zu betrachten. Das ist aus mehrerlei Gründen unsinnig:
  1. Kein Überholer hat Nostradamus-Fähigkeiten. Niemand kann vorhersehen, was der Überholte während der Parallelfahrt so alles treiben wird. Abgesehen vom kategorischen Verzicht auf jegliches Überholen bleibt daher nur die Prognose der künftigen Fahrlinie des Rades anhand der Beobachtung der Fahrweise des Radfahrers lange vor dem Ausscheren: wie stark schwankt er, kurbelt er gleichmäßig, schaut er sich um oder gibt es sonst einen Anlass für die Annahme, dass er gleich einen Spurwechsel machen könnte?
  2. Parallel zu dieser Analyse gilt es für den Überholer, auch den Gegen- und Querverkehr zu beobachten, sowie sich durch doppelten Schulterblick und Rückspiegelschau nach hinten zu vergewissern, dass er nicht seinerseits überholt wird.
  3. Gleichzeitig muss er die Geschwindigkeitsvektoren seines Fahrzeuges und des Fahrrades fehlerfrei verrechnen, um das Timing fürs rechtzeitige Aus- und Einscheren festzulegen.
  4. Kein Auto hat ein digitales Distanz-o-Meter im Armaturenbrett, das vor und während der Nebeneinanderfahrt live und zentimetergenau den Abstand zum überholten Objekt angibt. Während der Parallelfahrt wie das Kaninchen auf die Schlange nach rechts zu gucken, um das Verhalten des Radfahrers fortwährend zu verfolgen, ist ebenfalls sinn- und nutzlos. Einerseits, weil ein mehrspuriges KFZ sowieso nicht so flexibel seitlich auslenken kann wie das Fahrrad und zweitens, weil man tunlichst auch nach vorne, links und hinten schaut, wo der übrige Verkehr ja auch noch Aufmerksamkeit fordert.
Risiken beim Überholvorgang, die den vorgewählten Abstand teilweise aufbrauchen könnten können sich aus folgenden Ursachen ergeben:
  • plötzliche erratische Schwankungen des Fahrrades (Überholter)
  • unangekündigte überraschende Spurwechsel oder Abbiegemanöver des Fahrrades (Überholter)
  • Fehleinschätzung beim Timing zum Ausscheren (Überholer)
  • Fehleinschätzung beim Timing zum Einscheren (Überholer)
  • Fehleinschätzung bei der eigenen Fahrzeugbreite (Überholer)
  • Fehleinschätzung bei der Breite des Fahrrades (Überholer)
  • unzureichende Beobachtung des übrigen Verkehrs, die ein Ausweichen in Richtung des Überholten bedingt (Überholer)
Quintessenz: den Seitenabstand kann der Überholer prinzipiell nur vor dem eigentlichen Manöver einplanen. Sobald es einmal läuft, hilft quasi nur noch Beten. Gerade wegen der unzähligen Möglichkeiten, die zu einer seitlichen Annäherung führen könnten, wurde der Abstand so üppig gewählt. Er ist damit gerade kein Wert, auf dessen jederzeitige Einhaltung der Überholte nachträglich einen einklagbaren Rechtsanspruch hätte - das gilt schon allein deswegen, weil er selbst ja jederzeit mühelos jede Anstrengung seines Hintermannes zur Makulatur werden lassen kann.

Zu guter Letzt: Schwere Unfälle durch von-hinten-in-die-Hacken-Fahren resultieren nicht aus vorsätzlich oder schlampig zu niedrig gewähltem Seitenabstand, sondern aus vollständigem Nicht-Wahrnehmen des vorausfahrenden langsamen Objektes durch Ablenkung, Alkohol, Übermüdung, Sichtverhältnisse.
Der ganze Bohei um die Seitenabstände ist sicherheitstechnisch müßig. Wäre dem anders, müsste es erstens wesentlich mehr leichte Auffahr-/Streifunfälle geben, als das tatsächlich der Fall ist, und die Auffahr-/Streifunfälle müssten sich dort häufen, wo viele Radfahrer auf viele Autofahrer treffen (also innerorts und tagsüber). Es ist aber im Gegenteil so, dass es erstens -wenn es denn selten mal knallt- gleich sehr böse endet, und zweitens die Auffahrunfälle typischerweise da auftreten wo und wann nix los ist (außerorts, einsame Kreisstraßen, wenn auf größeren Bundes-/Landesstraßen, dann nachts oder sonst bei Verkehrsstille).
 
Zuletzt bearbeitet:
Quintessenz: den Seitenabstand kann der Überholer prinzipiell nur vor dem eigentlichen Manöver einplanen.
Richtig, nur wenn man zu viel relativiert und erklärt, wird die Vorschrift praktisch sinnfrei.

Der Radfahrer kann selten den Abstand beweisen. Der Autofahrer wird oft sagen, ey was war denn, ist doch nichts passiert. Falls jemand den Abstand per Messung oder Straßenbreite beweisen kann, hat die Rechtsprechung auf die 2 bzw. 1,5 m abzustellen. Dabei wird sicherlich eine Mess- und eine Wackel-Schlenker-Toleranz berücksichtigt.

Die Aufklärung der Verkehrsteilnehmer muss also, falls man sie jemals beginnen sollte, auf die 2 m und die 1,5 m hinarbeiten. ("80 cm geht ja noch", darf man dabei nicht erwähnen, keine anderen Zahlenwerte. Sonst definiert jeder den ungefährlichen Abstand für sich selbst.)
  • 2 m heißt i.d.R., beide Autospuren links der Mittelline, andernfalls Überholverbot!
  • 1,5 m heißt Gegenfahrbahn oder 2. Richtungsspur, andernfalls dahinter bleiben. Denn 1,5 m sind so weit, wie 2 ausgestreckte Menschenarme.
  • 1,5 m gilt auch bei Radfahrstreifen, "Schutz"-streifen und Tiefbordgehwegen.
Niemand fährt mit Zollstock herum. Schätzen ist zu schwer.
 
Wie hoch, erkennt man gut im internationalen Vergleich: 26 der 50 US-Bundesstaaten haben mittlerweile die 3-Fuß-Regel in ihre lokale "StVO" übernommen (das sind nur 90cm!), auch in Australien gelten schon 1m innerorts/1,5m außerorts als hinreichend verkehrssicher.

Ein Abstand, den 100% aller Überholer in 100% aller Überholvorgänge einhalten würden, ist sehr eindeutig vollkommen überdimensioniert.
Vielleicht sind 1,5 oder gar 2m in Einzelfällen überdimensioniert. Aber wie Du schon selbst schreibst, können viele Autofahrer Abstände nicht gut einschätzen, und Radfahrer bewegen sich auch während des Überholvorgangs. Drum sind die Abstände so wie sie sind gut, denn da ist noch Luft für Fehler. Und die Abstände haben sich seit Jahrzehnten als gängige Rechtsprechung etabliert. Früher stand nur "ausreichender Abstand" in der StVO und das hat offenbar nicht gereicht.

Ich denke, wenn man messen würde, würden Umstände berücksichtigt werden und es macht auch einen Unterschied, ob man mit 1,4m oder 0,4m überholt.
 
Die Aufklärung der Verkehrsteilnehmer muss also, falls man sie jemals beginnen sollte, auf die 2 m und die 1,5 m hinarbeiten. ("80 cm geht ja noch", darf man dabei nicht erwähnen, keine anderen Zahlenwerte. Sonst definiert jeder den ungefährlichen Abstand für sich selbst.)
  • 2 m heißt i.d.R., beide Autospuren links der Mittelline, andernfalls Überholverbot!
  • 1,5 m heißt Gegenfahrbahn oder 2. Richtungsspur, andernfalls dahinter bleiben. Denn 1,5 m sind so weit, wie 2 ausgestreckte Menschenarme.
  • 1,5 m gilt auch bei Radfahrstreifen, "Schutz"-streifen und Tiefbordgehwegen.
Niemand fährt mit Zollstock herum. Schätzen ist zu schwer.
Im Prinzip müsste die öffentlichkeitswirksame Kommunikation weg von Meterangaben und hin zu den von Dir gemachten Beschreibungen nach den Zahlenwerten.
Das Ganze dann noch damit verbunden, dass im Straßenverkehr nicht Androiden, sondern Menschen aus Fleisch und Blut mit Empfindungen unterwegs sind könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein ...
 
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