silenz
Aktives Mitglied
Es gibt halt Fahrbahnen (vor allem in Einbahnstraßen), bei denen die Gesamtbreite nicht ausreichend ist, um mit 1,5m Abstand zu passieren.... Infolgedessen wäre die Übertragung der Forderung auch auf mögliche Konflikte im Gegenverkehr nur konsequent.
Im Parallelverkehr ist das egal, da fährt man dann halt hintereinander. Bei Gegenverkehr könnte es dann allerdings zu regelmäßigen Patt-Situationen kommen, wenn keiner oder beide Hindernisse auf ihrer Seite haben.