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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Wie sieht das umgekehrt aus? Auf dem Weg zu meinem Haus muss ich wegen einer Baustelle einen Umweg fahren. Jetzt sieht es da so aus, das links parkende Autos in gekennzeichneten Flächen stehen, weil die Straße sehr eng ist. Also wenn ich mit dem KFZ komme, quetschen sich die Radfahrer teils noch zwischen mir und den geparkten ( beim Radfahrer in Fahrtrichtung) stehenden Autos vorbei. Abstand zu mir im entgegenkommenden KFZ ohne Hindernis vor mir dann ca. 1m eher weniger. Wenn es da mal knallt, wer hat da Schuld? Der Radfahrer kommt ja in meine Fahrbahn. Eigentlich müsste er ja warten bis ich durch bin, um dann das Hindernis zu passieren oder?
Ja, er müsste warten. Solches Verhalten von Radfahrern finde ich total dämlich - wir wollen doch auch das Autos warten wenn wir schon in so einer Engstelle sind. Stelle mir bei solchen Leuten immer eine unendliche Leere im Hirn vor (egal mit welchem Gefährt die unterwegs sind).
 

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Re: Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr
Solches Verhalten von Radfahrern finde ich total dämlich
Yep, vor allem wirkt es langfristig völlig kontraproduktiv. Viele Autofahrer denken dann, dass es mit dem Sicherheitsabstand ja nicht so wichtig sein kann, wenn sich Radler von sich aus in cm-Lücken quetschen. Dann müsste doch ein halber Meter Abstand das nächste mal auch in Ordnung sein.
 
Das wäre dann beim Vorbeifahren richtig - wenn Vorbeifahren auch die Gegenrichtung meint. Dazu finde ich aber nichts.

Ich finde auch nichts. Aber irgendein Abstand muss er ja einhalten müssen?
Es kann ja nicht sein das man frontal in meiner Spur auf mich zufahren darf?
 
Aber das habe ich gefunden:

https://www.adfc-diepholz.de/seitenabstand-zu-fahrradfahrern/
Finde ich ganz interressant das man Engüberholer direkt bei der Bußgeldstelle anzeigen sollte!

Als Betroffener kann man das ordnungswidrige Handeln grundsätzlich bei der Bussgeldstelle melden.


Es macht aber nur dann Sinn, wenn man auch den/die Fahrer/in beschreiben kann. Auch sollte der Überholabstand gerichtsfest dokumentiert sein. D.h. man muss sein Fahrrad mit allerlei Kameras und Sensorik ausstatten, andernfalls wird die Bußgeldstelle mangels Erfolgsaussichten gar nicht tätig.

Paar Screenshots sollten da ja ausreichen um zu dokumentieren das es zu eng war.
 
Generell gilt bei Gegenverkehr sonst nur §1, kein bestimmter Abstand, in Einbahnstraßen mit Radverkehrsfreigabe in Gegenrichtung z.B.

Wer das Hindernis auf seiner Seite hat, müsste natürlich warten.
 
Das wäre dann beim Vorbeifahren richtig - wenn Vorbeifahren auch die Gegenrichtung meint. Dazu finde ich aber nichts. Hat da mal jemand ein Urteil? Vorstellen kann ichs mir nicht - da ja dann bei jedem Pärchen, welches zu zweit nebeneinander fährt, der Gegenverkehr mal kurz anhalten müsste. Ich denke die 1,50 bzw. 2 m gelten nur in der gleichen Fahrtrichtung.
1) Die "Gültigkeit" des Abstandes wird per Analogie ja auch für das schlichte "Vorbeifahren" ohne formales Überholen (also: [KFZ auf Fahrbahn] vs. [Rad auf Hochbordradweg/Fußgänger auf Bürgersteig/Rad auf Radfahrstreifen]) hergeleitet. Infolgedessen wäre die Übertragung der Forderung auch auf mögliche Konflikte im Gegenverkehr nur konsequent.

2) Sofern diese aber nur durch das Nebeneinanderfahren von mehreren Radlern bedingt wären, läge eine Behinderung des übrigen Verkehrs vor, so dass das Nebeneinanderfahren dann aufgrund der StVO-Vorgabe zum Nebeneinanderfahren (§ 2 Abs. 4 Satz 1) aufgelöst werden müsste, und nicht etwa der Gegenverkehr anhalten/bremsen müsste.

3) Entscheidende Voraussetzung für die rechtsdogmatische Zulässigkeit des Analogieschlusses ist die Frage, ob es plausible Gründe für die Annahme gibt, dass die Vorgaben von konkreten Abständen vom Gesetzgeber in anderen Situationen als beim Überholen von Fahrrädern und Fußgängern durch KFZ bewusst nicht fixiert wurden, oder ob er bloß bislang eine vermeintlich bestehende Gesetzeslücke übersehen und noch nicht geschlossen hat. Nur wenn Letzteres gegeben ist, wäre der Analogieschluss zulässig. In Anbetracht des Umstandes, dass die StVO seit knapp 100 Jahren trotz Abermilliarden von Konflikten noch nicht entsprechend angepasst wurde, lässt eigentlich nur die Schlussfolgerung zu, dass es durchaus Absicht des Gesetzgebers war, dass er keine weiteren Abstandsvorgaben konkretisiert hat.

4) Aus (3) folgt, dass schon die Grundannahme aus (1) falsch war. Weder gilt für das Vorbeifahren an Rad/Fuß außerhalb der Fahrbahn der neuerdings konkretisierte Überholabstand, noch lässt sich die Abstandsregel auf den Gegenverkehr anwenden.

5) Eine bislang regelmäßig übersehene Konsequenz aus der allzu großzügigen Anwendung des Analogieschlusses ist übrigens, dass man die Abstandsforderung dann auch auf das Verhältnis von Radfahrern untereinander -und zwar beim Überholen, im Gegenverkehr und auch beim Nebeneinanderfahren- übertragen müsste. Schließlich ist das wesentliche Argument für die Festlegung von Seitenabständen die schwankende Fahrlinie der pedalgetriebenen einspurigen Zweiräder und die jederzeit bestehende Möglichkeit, dass der Radfahrer wie ein Sack Kartoffeln zur Seite kippen könnte. Diese beiden Aspekte gehen nicht dadurch weg, dass der andere Verkehrsteilnehmer kein KFZ führt, sondern sie potenzieren sich im Gegenteil noch dadurch, dass beide gleichzeitig und unvorhersehbar unter den beschriebenen Phänomenen leiden könnten. Die unbedachte kategorische Anwendung des Analogieschlusses auf alle Abstände zu Radfahrern würde somit dazu führen, dass Radfahrer untereinander eher mehr, mindestens aber genau so viel, Abstand halten müssten, wie für das Überholen mit KFZ vorgeschrieben ist.
 
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So. Ich hab die Faxen dicke. Ich bin gerade eben von hinten an der ampel stehend angefahren worden. Als ich gesagt hab ich ruf jetzt die Polizei, ist der abgehauen und hat mich dabei fast umgerissen.:mad::mad::mad: Ich habe mir den Knöchel umgeknickt und jetzt warte ich auf die Polizei.
 
Das tut mir leid, gibt es sonst Verletzungen, kann man irgendwie helfen? Knöchel ist geschwollen? Kannst Du laufen?
 
Das tut mir leid, gibt es sonst Verletzungen, kann man irgendwie helfen? Knöchel ist geschwollen? Kannst Du laufen?

Eigentlich im. Falschen Thread gelandet.. man sehe es mir nach. Die 2km heim gingen. Ist wohl eher geprellt als umgeknickt. .. ich hatte das Rad rechts in der Hand , ich muss dagegen gestoßen sein beim Straucheln. Es ist bisschen dick und wird grad schon blau.. gut am schlechten.. die Polizei hat das gleich mit aufgenommen. Schlecht am schlechten. Hab das Kennzeichen nicht. War ja damit beschäftigt nicht hinzufallen. 🤮🤮🤮
 
Habs verschoben. Hättest du nicht melden müssen, in so ner Situation völlig egal.

Halt die Ohren steif!
Es ist einfach nur zum kotzen. Beim von hinten drauffahren ist mir übrigens erstmal nix passiert. Außer, dass das Rad unter mir einen Satz gemacht hat.
Beim abhauen hat er mich dann wirklich verletzt.
Ich habe keine große Hoffnung, dass der auffindbar ist.. das melden war hauptsächlich geistige Wundbehandlung.
Da kann/darf ich mich jetzt fast freuen, dass es mal wieder keinen Schaden am Rad gab.🙇‍♀️
 
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