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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Was für eine Einmündung war das?
Der untere Strich einer T-Kreuzung?
Denn das:
Ich habe vom einen Fußgängerweg zum gegenüberliegenden Fußgängerweg Vorrang.
gilt mMn nur gegenüber abbiegenden Autos.

(Was ja zu der albernen Situation führt, dass man bei mehreren Autos einerseits warten muss, andererseits Vorrang hat).
 

dann gilt Beispiel 3 dieser Seite: https://www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/01/27/muss-ich-den-fußgänger-durchlassen-oder-nicht/
Kein Vorrang für dich ;)

Aber das sind alles Situationen, die oft zu Konflikten führen. Kaum ein abbiegender Autofahrer lässt noch Fußgänger durch. Und wie oben beschrieben: oft gibt es den Fall, in dem gleichzeitig ein Auto abbiegt und eins an die Kreuzung heran fährt. Und dann?

Anderer Fall: wärst du auf einem straßenbegleitenden Radweg mit dem Rad gefahren, hättest du Vorfahrt gehabt. Wer soll da noch immer durchblicken?
 
dann gilt Beispiel 3 dieser Seite: https://www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/01/27/muss-ich-den-fußgänger-durchlassen-oder-nicht/
Kein Vorrang für dich ;)

Aber das sind alles Situationen, die oft zu Konflikten führen. Kaum ein abbiegender Autofahrer lässt noch Fußgänger durch. Und wie oben beschrieben: oft gibt es den Fall, in dem gleichzeitig ein Auto abbiegt und eins an die Kreuzung heran fährt. Und dann?

Anderer Fall: wärst du auf einem straßenbegleitenden Radweg mit dem Rad gefahren, hättest du Vorfahrt gehabt. Wer soll da noch immer durchblicken?
Ok, das überrascht mich jetzt. Ich bin es auch gewohnt und mache es selbst auch so, wenn ich mal Auto fahre, dass der Fußgänger dann immer rüber gelassen wird.
Nach meinen Moralvorstellungen sollte das auch in jeder Situation so sein. Aber gut, wen interessieren...

Gut, dass ich mich wegen diesem Missverständnis, meinerseits jetzt nicht prügeln musste. ?:bier:
 
Anderer Fall: wärst du auf einem straßenbegleitenden Radweg mit dem Rad gefahren, hättest du Vorfahrt gehabt. Wer soll da noch immer durchblicken?
Erst recht, wenn es ein kombinierter Rad-Fußweg ist.

Was fast keiner weiß, die Regel im Link gilt auch für abbiegende Vorfahrsstraßen (Schild),
dh, Fußgänger will vor der Kurve Straße überqueren, Pkw hat Vorrang, Fußgänger will gleich nach der Kurve Straße überqueren, Fußgänger hat Vorrang. Da die Straße aber idR zwei Fahrrichtungen hat, hat der Fußgänger dann wieder gegenüber einer Fahrbahn Vorrang und gegenüber der anderen nicht.

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Zuletzt bearbeitet:
Sogar ein Zeuge, da braucht ihr euch nicht zu wundern, wenn es so weitergeht. Und ja kostet Lebenszeit eine Anzeige, nochmal ja dauert bis sich was ändert und vielleicht kommt unsere Generation nicht mehr in den Genuss der Änderung.
Anzeigen hab ich mittlerweile aufgegeben. Die landet beim Staatsanwalt in der Ablage P (wie Papierkorb). Solange nix passiert machen die auch auch nix. Da sind mir meine Zeit und Nerven zu schade. Auf der Strasse wo mich beinahe der Linienbuss rasiert hat gibt es dazu noch nen benutzungspflichtigen Radweg. Das würde mir mit Sicherheit vorgehalten.
 
Nur, wenn der Weg auch zumutbar ist ;D :D
Aber du hast gelassen reagiert.. musste fast lachen, wie fix du auf dem Fußweg warst, als der Bus entgegen kam. Hat mich kurz an Benny Hill erinnert, da hatte ich direkt die olle Melodie im Kopf. :D
 
Nur, wenn der Weg auch zumutbar ist ;D :D
Aber du hast gelassen reagiert.. musste fast lachen, wie fix du auf dem Fußweg warst, als der Bus entgegen kam. Hat mich kurz an Benny Hill erinnert, da hatte ich direkt die olle Melodie im Kopf. :D
Ich meinte die Situation mit dem Linienbus der mir fast hinten drauf gefahren wäre. Da ist leider ein benutzungspflichtiger Radweg. Auf der Strasse mit dem entgegen kommenden Buss gibts keinen Radweg.
 
Ja, den meine ich auch. Wenn da alles voll Blätter liegt oder DHL parkt, ist es z. B. nicht zumutbar ;D War ja nur leider nicht der Fall..
 
Ich hatte gestern ne brandgefährliche Situation. Ein Linienbus ist mir, laut meinem hinter mir fahrenden Mitfahrer, bis auf nen knappen Meter aufgefahren und hat mich dann eben so knapp überholt. Anzeige erspare ich mir. Ich weis mittlerweile was bei so was raus kommt, nämlich nichts.

Vielleicht hat er deine Beiträge hier gelesen? o_O Scherz beiseite: man kann aber beim Nahverkehr Beschwere einreichen, das hat hier auch mal jemand bei einem sehr unfreundlichen Fahrer gemacht, der Fahrer wurde bis heute nicht mehr am Steuer gesehen.
 
Was fast keiner weiß, die Regel im Link gilt auch für abbiegende Vorfahrsstraßen (Schild),
dh, Fußgänger will vor der Kurve Straße überqueren, Pkw hat Vorrang, Fußgänger will gleich nach der Kurve Straße überqueren, Fußgänger hat Vorrang. Da die Straße aber idR zwei Fahrrichtungen hat, hat der Fußgänger dann wieder gegenüber einer Fahrbahn Vorrang und gegenüber der anderen nicht.

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Heißt er (der Fußgänger) darf eigentlich nur die Straße passieren, wenn von links nichts kommt (vor der Kurve)? (Von rechts hätte er Vorrang)
 
Ups, ich hab die falsche Situation gezeichnet.
Was ist wenn der Fußgänger hier nach rechts geht?
Dann hat er vor dem von links kommenden Fahrzeug Vorrang (dieser muss warten), steht dann aber mitten auf der Straße und muss von rechts kommende vorbei lassen.
 
Und du siehst da kein Problem?
Nicht jede Straße ist zu breit, dass man einfach in der Mitte stehen bleiben kann und Pkw und Lkw an einem gefahrlos vorbeifahren können.
Nein, es ist mir schlicht und ergreifend egal. Bin ich Fußgänger, muss ich beim überqueren vorher schauen - das lernt man schon im Kindesalter. :daumen: Dein Hinweis das Autofahrer anhalten müssen war mir neu, danke dafür. In der Praxis weiß es jedoch niemand und wird nicht anhalten (ich auch nicht). (ohweh, jetzt bricht sicher gleich wieder eine Grundsatzdiskussion aus weil ich mich gleichgültig geäußert habe...)

Was mir in den letzten Tagen immerwieder passiert ist: im morgendlichen Stress vergessen viele Autofahrer das Blinken, und ziehen urplötzlich ihr Gefährt in eine Parkbucht um die Kinder in Schule und Kita zu bringen. Blöd nur wenn der halbe Autohintern noch auf der Fahrbahn steht. Mittlerweile halte ich großen Abstand und bin Ausweichbereit. Wer da träumt, fährt auf. Ich schiebe es auf Dunkelheit und schlechte Sicht durch verschiedene Störlichtquellen. Oft werden wir Radfahrer im Rückspiegel garnicht wahrgenommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was mir in den letzten Tagen immerwieder passiert ist: im morgendlichen Stress vergessen viele Autofahrer das Blinken...
Blinken ist in den letzten Jahren immer uncooler geworden. Ich hatte zwischenzeitlich schon den Verdacht, dass Blinker aus der Serienausstattung rausgeflogen und aufpreispflichtig sind. Dem ist aber nicht so. :oops:
 
Blinken ist in den letzten Jahren immer uncooler geworden. Ich hatte zwischenzeitlich schon den Verdacht, dass Blinker aus der Serienausstattung rausgeflogen und aufpreispflichtig sind. Dem ist aber nicht so. :oops:

Ich freue mich auf autonomes Fahren... kommt sicherlich in 100 Jahren, wenn der BER fertig und das 5G Netz flächendeckend ist. ?
Es kontrolliert (leider) auch niemand solche "Kleinigkeiten". Anstatt Knöllchen zu schreiben, könnte man sich einen Vormittag lang an eine Kreuzung stellen und Beweise sammeln - ruckzuck sind die Stadtkassen voll.
 
Was für eine Einmündung war das?
Der untere Strich einer T-Kreuzung?
Denn das:

gilt mMn nur gegenüber abbiegenden Autos.

(Was ja zu der albernen Situation führt, dass man bei mehreren Autos einerseits warten muss, andererseits Vorrang hat).
:oops: wieder was gelernt. Aber steht das so auch in der StVO?
Für mich war ebenfalls immer klar, wenn ich mich auf der "Hauptsraße" befinde, kann ich durchlaufen und der Vekehr aus den Seitenstraßen hat zu warten.
 
:oops: wieder was gelernt. Aber steht das so auch in der StVO?
Für mich war ebenfalls immer klar, wenn ich mich auf der "Hauptsraße" befinde, kann ich durchlaufen und der Verkehr aus den Seitenstraßen hat zu warten.
Dem ist aber nicht so. Vorfahrtstraße gibt Fußgängern keinen Vorrang. Die fahren ja nicht.
StVO §25: Fußgänger schrieb:
(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.
Demgegenüber steht
StVO §9: Abbiegen schrieb:
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Es gab bei einer der letzten Änderungen der StVO einen Antrag aus dem Bundesrat, Vorfahrt auch Fußgängern zu geben. Also die Vorfahrtregeln auch auf Fußgänger anzuwenden. Wurde aber - aus meiner Sicht zurecht - abgelehnt. Man müßte dann schon den Kleinsten die Vorfahrtregeln beibringen. Jetzt müssen die halt einfach nach links und rechts gucken und warten bis frei ist. Dank des §9 aber nicht zusätzlich nach vorne und hinten. Wäre wahrscheinlich auch nicht konform mit dem Wiener Abkommen (ohne das ich da jetzt reingesehen hätte)
 
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