kmbbf
Fettes Würstle
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AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?
§71 von dem Dingsda missachte ich, folglich zähl ich es dazu. Einfach zwischen 23 und 26km. Außerdem gibts heimwärts auch mal nen kleinen Umweg...
§14 interessiert mich nicht, da ich auf 23mm schmalen Reifen unterwegs bin, weil ich mit dem Rennrad in die Schule fahre.
Laut §71b, Abs. 3 der TrainKontrV ist das Mitzählen von Wegekilometern zu Orten der Erwerbstätigkeit ein generell unzulässiges Vorgehen. Der Übertritt gegen die Regelungen der Verordnung ist möglicherweise sogar doppelt, da jegliche Transferwege, die auf Reifenbreiten >= 32 mm bestritten werden, allenfalls in der gem. §14, Abs. 2 Satz 3 separat zu führenden Listung von Trainingskilometern auf "Muskelkraft-betriebenen zweirädrigen Forbewegungsmitteln mit Eignung für schwach befestigte Wege und offenes Gelände" zu führen sind.
Die Nichteinhaltung dieser Regularien wird übrigensweise mit Höchststrafen von Aberkennung von Jahreskilometer-Trainingsleistungen in Höhe von bis zu 30 Tagessätzen belegt, üblicherweise komme man aber zumindest bei Erstverstoss und einsichtiger Grundhaltung mit glimpflicheren Strafen weg.
§71 von dem Dingsda missachte ich, folglich zähl ich es dazu. Einfach zwischen 23 und 26km. Außerdem gibts heimwärts auch mal nen kleinen Umweg...
§14 interessiert mich nicht, da ich auf 23mm schmalen Reifen unterwegs bin, weil ich mit dem Rennrad in die Schule fahre.