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Unfall und die Folgen...

AW: Unfall und die Folgen...

Was mich besonders ärgert, als Geschädigter muss man wirklich sehr viel in Vorleistung treten, gerade wenn es um Gutachter geht kann das richtig ins Geld gehen.
Der Schädiger selbst ist davon mehr oder weniger "befreit". Er muss natürlich mit Erhöhung seiner Prämien rechnen, aber irgendwo muss sein Fehlverhalten auch spürbare Konsequenzen haben.
Nicht hinnehmbar ist für mich jedenfalls, das Unfallopfer die Kosten zunächst zu 100% angelastet werden um zu ihrem Schadenersatz zu kommen.
 
AW: Unfall und die Folgen...

Wiedermal leider nur für Österreich, ...
Und darum schwer vergleichbar. Andere Länder, andere Sitten. In Österreich gibt es angeblich weniger Schmerzensgeld wie in Deutschland, in der Schweiz gibt es für solche Verletzungen gar nichts. Ein echter Indianer kennt eben keinen Schmerz. :D
 
AW: Unfall und die Folgen...

In Deutschland gilt leider, dass man in der Regel als geschädigter Geld zu haben hat!:spinner: Ist halt so.
Es wird aber auch schon mal vorab ein Vorschuss gezahlt.

Zur beschädigten Bekleidung kann ich nur soviel sagen: In der Regel gehört die Fahrradbekleidung incl. Helm, Schuhe und Handschuhe zur Schutzkleidung des Fahrers. Diese ist normal wie bei Motorradbekleidung auch immer zum Neuwert zu entschädigen. Es ist mehr als ungewöhnlich und rechtlich fragwürdig, wenn ein Versicherer hierbei Abzüge vornimmt. Wenn das ein Anwalt hinnimmt, ist er diesbezüglich wahrscheinlich nicht so Zweiradfachkompetent. Sind Schutzlkleidungsteile nicht mehr am Handel, so ist das Nachfolgemodell vom Preis her heranzuziehen.(Stichwort Helm/Schuhe)

Beim Fahrrad legt der Sachverständige den Wiederbeschaffungs- und Restwert im Gutachten fest! UND NICHT DIE VERSICHERUNG!!!!!!:aetsch:

Bei der Ermittlung des Restwertes wird der Sachverständige in der Regel im örtlichen Radhandel Angebote einholen.

Sollte ein Laufradsatz trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens des Bikes noch in Ordnung sein, so ist der LRS in der Regel Bestandteil des Restwertes.
Wenn ein Händler das Rad für den angegebenen Restwert im Gutachten von dir abnimmt weil er darauf geboten hat, wird der Käufer den LRS sicher verlangen, da der ihm zusteht.
Oder der Sachverständige hat bei der Einholung des Restwertes bei den Händlern explizit darauf hingewiesen, dass der LRS nicht mit berücksichtigt ist. Das würde ich aber der Versicherung nicht auf die Nase binden.

Also: gescheiter Anwalt und Gutachter ist das A und O :daumen:


Na dann mal gute Besserung.(Hab'sch glatt vergessen)
Und in meine Signatur schauen und lernen!:duck:
 
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