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Schadenersatz / Schmerzensgeld nach Unfall

pw1111

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5 Juni 2007
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Mönchengladbach
Hallo,
hatte vor ca. 2 Wochen leider eine unliebsame Begegnung mit einem PKW, diesmal konnte ich nicht wie die hundert Male zuvor noch bremsen/ausweichen. RTW und 12 Tage Krankenhaus, diverse Prellungen, Zahn abgebrochen, Rippenserienfraktur ....Krankschreibung sicher 3 Wochen minimum. Rad denke ich ist nicht mehr zu gebrauchen, ev paar Anbauteile noch.
Werde die Tage einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren, aber ich frage mich halt ob die sich wirklich mit den Besonderheiten beim Fahrrad so auskennen. Beim PKW wird ein Gutachter herangezogen , um den Schaden zu ermitteln. Wie geht das denn beim Fahrrad? Jemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht ? Gebe ich der gegnerischen Versicherung an, was ICH meine was das Rad noch wert war ? Wie geht man mit Helm , Kleidung usw um ? Da ist ein Zeitwert ja eher nicht so möglich sondern eher doch Neuwert ? Ich würde keinen gebrauchten Helm kaufen als Ersatz.
Ganz anderes Thema ist sicher Schmerzensgeld, da wird in diesem Land wohl eh nicht viel zu erwarten sein. Wochenlang Schmerzen, ev.bleibende Beeinträchtigung, entgangene Lebensfreude, keine Rennen, Form im Eimer, das ist unbezahlbar finde ich, jedenfalls nicht mit 1k und auch nicht mit 10k gutzumachen finde ich.
Der Unfallgegner ist übrigens kooperativ und einsichtig, Situation ist klar, Vorfahrt genommen, darum sehe ich von einer Strafanzeige wohl ab, die bringt mir selber ja auch nichts. Soweit ich weiss, ist das ja
auch unabhängig von dem Schadenersatz/Schmerzensgeld-Thema.
Freue mich über Erfahrungen und Tips.
Danke und Gruss, (werfe erstmal wieder ne Schmerzpille ein, ohne ist es noch nicht auszuhalten)
 
Also erstmal Gute Besserung.
Allein auf der ersten Seite in diesem Unterforum geht es um mehrere Unfälle. Jeder stellt dort die gleichen Fragen und es kommen immer die gleichen Antworten. Hast ja jetzt etwas Zeit zum Lesen.

edit:
ok, die Freds haben sich doch auf den Seiten verteilt.
Kurze Zusammenfassung: der Anwalt weiß was er tut. Er ist der richtige Ansprechpartner und nicht das Forumsorakel. Auch für Fahrräder gibt es Gutachten (Fahrradwerkstatt). Der Anwalt wird die Schadensumme auflisten. Wieviel Schmerzensgeld es gibt kann dir keiner sagen, das ist ganz individuell..
 
1. Anwalt kontaktieren, der erledigt den ganzen Kram mit der Gegnerischen Versicherung.
2. Gute Fotos vom Rad und den beschädigten Teilen machen.
3. Rad zum Händler Deines Vertrauens bringen. Der erstellt einen Kostenvoranschlag bzw. bescheinigt den Totalschaden.
4. Kostenvoranschlag, Fotos und Rechnungen, auch von der Kleidung, Helm ect. (sofern vorhanden) Deinem Anwalt übergeben.
Der stellt die Forderungen. Du setzt dich mit der Versicherung nicht auseinander.

5. Auch alle Rechnungen für Heilmittel oder Fahrtkosten werden angerechnet. Deshalb auch diese Rechnungen aufbewahren.

Es kann sein das der Versicherung der Kostenvoranschlag nicht reicht und die ein Sachverständigengutachten fordern. Das muss dann allerdings, wie alle anderen
Kosten auch, die Versicherung zahlen.

Ich bin letztes Jahr von nem PKW angefahren worden. Ist glücklicherweise mit ner Schramme glimpflich ausgegangen. Am Rad war aber für ca. 800 Euro Schaden.
Den hab ich in voller Höhe ersetzt bekommen. Ich sehe also gute Chancen das Du Rad und Kleidung, Helm ect. auch voll ersetzt bekommst.
 
Nur so nebenbei: Unfall mit Personenschaden -> RTW -> i.d.R. wird da die Polizei mit informiert -> Polizei startet automatisch OWI-Verfahren oder Strafverfahren
 
Hallo und Danke erstmal, werde mal weiter im Forum stöbern paralle zum Gang zum Anwalts.Polizei war natürlich auch vor Ort, ich muss da nun auch ein Formular ausfüllen zum Unfallhergang. Dort kann ich dann auch ankreuzen ob ich Strafantrag stelle oder nicht oder mir das noch vorbehalte. Ev. gibt es dann auch potentiell 2 Kläger, einmal ich und dann der Staat ? Das zivilrechtliche (Schadensersatz und Schmerzensgeld) läuft separat. Also Anwalt fragen ...Material ist eher Wurst, Hauptsache die Knochen heilen so wie vorher ...
 
Hallo und Danke erstmal, werde mal weiter im Forum stöbern paralle zum Gang zum Anwalts.Polizei war natürlich auch vor Ort, ich muss da nun auch ein Formular ausfüllen zum Unfallhergang. Dort kann ich dann auch ankreuzen ob ich Strafantrag stelle oder nicht oder mir das noch vorbehalte. Ev. gibt es dann auch potentiell 2 Kläger, einmal ich und dann der Staat ? Das zivilrechtliche (Schadensersatz und Schmerzensgeld) läuft separat. Also Anwalt fragen ...Material ist eher Wurst, Hauptsache die Knochen heilen so wie vorher ...
Wenn Du richtig sauer auf den Autofahrer bist kannst Du den natürlich anzeigen. Einfluss auf Schadenersatz und Schmerzensgeld hat das aber nicht.

Ich wünsch Dir das die Knochen schnell heilen und Du noch den Sommer geniessen kannst.
 
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