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Regressansprüche an DB/Hermes wegen Versandschaden

Nein. Kauf war von Privat an Privat. Ich hab also keinen Beleg. Ich hätte es für 350€ - 400€ verkaufen können.
 
Für so gut wie alle Versandunternehmen gibt es im Internet Fundstellen mit Berichten unterschiedlicher Fallentscheidungen; mal wurde die Erstattung ohne Aufheben gewährt, mal blieb sie schlichtweg aus, womit jeweils gegen die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wurde. Eine Anleitung zum Erfolg wird es wohl nicht geben, stattdessen scheint der Antragsteller auf das Wohlwollen des jeweiligen Entscheiders angewiesen zu sein.

Jedoch wird die maximale Kompensation auf den nachweisbaren Schaden, also den Kaufpreis zuzüglich Versandkosten, beschränkt bleiben; die Durchsetzung eines, diesen tatsächlich bezahlten Betrag überschreitenden Wertes (Beispiel: Rad für 10 Euro gekauft, dieses ist aber 4.000 Euro wert), ist auch mit anwaltlicher Unterstützung eher fraglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hab von Hermes damals bei einem Ebay-Schnäppchen bei dem die erst nur den "lächerlichen" Ebay-Preis bezahlen wollten nach kurzer Diskussion den Wiederbeschaffungswert bekommen.
 
Nein. Ich hab es privat bei jemanden abgeholt. Nicht alles läuft über Ebay.

Zur Erklärung: Ich hab es selbst von der Verwandtschaft an mich versendet.

Nein. Kauf war von Privat an Privat. Ich hab also keinen Beleg. Ich hätte es für 350€ - 400€ verkaufen können.

Ich versuche hier nichts zu melken...

So lasse Dir doch vom Verkäufer einen Beleg über den Kaufpreis, also in Deinem Fall 350 bis - 400 Euro, zusenden; diesen reichst Du dann bei Deinem Versandunternehmen ein.
 
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