Phonosophie
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Drei Gerichtsverfahren hat die Gute ja schon verloren. Die wolllte E-Zigaretten unter das Medizinproduktegesetz und das Liquid unter das Arzneimittelgesetz stellen. Ausserdem hat die ständig dubiose Warnungen die wissenschaftlich nicht haltbar waren ausgegeben. Nachvolgenden Behörden wurde die Anweisung gegeben Geschäfte zu schliessen und E-Zigs und Liquid zu beschlagnahmen. Einer Geschäftsfrau in Wuppertal hat man kurzerhand den Laden geschlossen. Die Klage dagegen wurde gewonnen, auch in zweiter Instanz. Das Gericht in Münster hat festgestellt das E-Zigs keine Medizinprodukte und die Liquids keine Arzneimittel sind. Ausserdem darf die gute Babsi nicht mehr vor E-Zigs und Liquid warnen.Das war mir gar nicht bewusst. Habe mal kurz nachgelesen. Die verfassungsrechtliche Prüfung wird bestimmt interessant. Da klagt doch bestimmt einer oder hat schon. Das BVerfG-Urteil, auf das sich bei den Erläuterungen zum Gesetz bezogen wird, hat ja das kategorische Rauchverbot ohne jegliche Ausnahmen gar nicht geprüft, da ging es ja darum, dass manche Ausnahmeregelungen nicht o.k. waren. Das Primat des umfassenden Nichtraucherschutzes wurde darin zwar bestätigt, aber soweit darüber unnötig hinausgegangen wird, ist das wohl schon bedenklich. Raucherclubs oder Ähnliches sollten sich wohl schon so organisieren lassen, dass kein Nichtraucher behelligt wird und kein Kind oder Jugendlicher animiert wird.
In Köln steht noch das Urteil in einem Verfahren aus. Ein Gastwirt klagt gegen das E-Zig Verbot in Gasttstätten.
Das EU Parlament hat ebenfalls die geplante Tabakrichtlinie hinsichtlich der E-Zigarette entschärft. Geplant war dort auch die Einstufung unter das Medizinproduktegesetz bzw. Arzneimittelgesetz. Liquids sollten nur noch max. 1mg/ml Nic enthalten dürfen und hätten ein lanwieriges Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Ausserdem sollten Aromen in Liquids verboten werden. Wie eine E-Zig nach dem Medizinproduktegesetz ausgesehen hätte kann man sich vorstellen. Das wären dann diese Zigarettenähnlichen Teile gewesen die heute schon kein E-Zigarettenbenutzer dampft. Das wäre faktisch einem Verbot der E-Zigarette gleichgekommen. Jetzt bleibt es bei 30mg/ml Nic (vorher 36mg/ml) und Aromen bleiben auch erlaubt. Ausserdem werden bleiben E-Zigs und Liquids frei verkäuflich. Lediglich ein Beipackzettel sol Pflicht werden.
Jetzt muss das ganze noch vor den EU Rat. Bin mal sehr gespannt wie das weitergeht.