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netfischer
Also wenn wir uns jetzt schon auf dem Niveau bewegen....Aha? Das halte ich aber für gefährlich, denn wenn ich mir nicht mal zu solchen Aussagen als Laie eine Meinung bilden soll, laufe ich dann nicht Gefahr gegen das Recht zu verstoßen?Andersrum wird ein Schuh draus: Gerade weil Du kein Jurist bist, solltest Du Dir nicht zu sicher sein, dass das was Du meinst, stimmen könnte.
Man stelle sich mal vor der Besitzer würde mir das Verlassen des Ladens verbieten, oder mich dazu auffordern einen anderen Kunden zu verprügeln!Der Supermarkt-Mitarbeiter hat Hausrecht und damit Schluss. Du machst, was er sagt, so lange Du in seinem Laden bist. Das sind die Tatsachen. Was Du ihm an Belehrungen angedeihen lassen möchtest hat überhaupt keine Relevanz. Nicht für ihn, nicht für den Rest der Welt.
/BTT (also back to Thread-Entgleisung ersten Grades)
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=03.11.1993&Aktenzeichen=VIII ZR 106/93
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