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Mit dem Rennrad in den Supermarkt

Andersrum wird ein Schuh draus: Gerade weil Du kein Jurist bist, solltest Du Dir nicht zu sicher sein, dass das was Du meinst, stimmen könnte.
Also wenn wir uns jetzt schon auf dem Niveau bewegen....Aha? Das halte ich aber für gefährlich, denn wenn ich mir nicht mal zu solchen Aussagen als Laie eine Meinung bilden soll, laufe ich dann nicht Gefahr gegen das Recht zu verstoßen?
Der Supermarkt-Mitarbeiter hat Hausrecht und damit Schluss. Du machst, was er sagt, so lange Du in seinem Laden bist. Das sind die Tatsachen. Was Du ihm an Belehrungen angedeihen lassen möchtest hat überhaupt keine Relevanz. Nicht für ihn, nicht für den Rest der Welt.
Man stelle sich mal vor der Besitzer würde mir das Verlassen des Ladens verbieten, oder mich dazu auffordern einen anderen Kunden zu verprügeln!

/BTT (also back to Thread-Entgleisung ersten Grades)
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=03.11.1993&Aktenzeichen=VIII ZR 106/93
 
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Das stimmt einfach nicht. Grundsätzlich kann der Inhaber sich aussuchen, wen er in seinen Laden lässt und mit wem er Geschäfte macht. Es genügt, wenn ihm die Nase nicht passt, um "nein" zu sagen. Die (einzigen) Gründe aus denen er nicht sortieren darf, sind oben in #93 genannt.

Ich habe mir das nicht einfach so ausgedacht ;). Dass jeder Ladenbesitzer Leute nicht reinlassen kann, weil ihm die Nase nicht passt, war früher so, ist es aber heute nicht mehr; jedenfalls nicht, wenn es ein öffentlich zugänglicher Laden ohne Zugangskontrollen ist. Für schlechtes Wetter: ein BGH Urteil zur (Nicht-)Rechtfertigung eines Hausverbots bei verweigerter Taschenkontrolle: http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&dok_id=143.
 
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Ja, Kaugirl. Du hast Recht. Nichtsdestotrotz kann Dich jeder Ladenbesitzer seines Ladens verweisen und Du mußt gehen! Wenn nicht ist dies Hausfriedensbruch und er kann Dich entfernen lassen durch die Polizei (die das auch tun wird). Deine Ansprüche auf das "betreten dürfen" mußt Du im Nachhinein auf dem Justizweg einfordern. Auf diesem Weg kannst Du einen Titel erstreiten. Diesen müsste dann der Unterlegene anerkennen und Dich einlassen. So läufts nun mal in einenm Rechtsstaat wenn man Recht haben will.
 
Einen Teufel würde ich tun, mich um sowas streiten. Lieber gehe ich woanders einkaufen. Ich hatte mich da nur mal mit beschäftigt, als es mir vor vielen Jahren in einem Supermarkt wiederholt passiert ist, dass ein Ladendetektiv an der Kasse in meine Handtasche gucken wollten. Beim ersten Mal habe ich es über mich ergehen lassen, bei zweiten Mal auch, beim dritten Mal habe ich mich geweigert, weil ich es einfach nicht einsehe, dass fremde Leute in aller Öffentlichkeit in meinen sehr privaten Sachen rumwühlen, obwohl ich nie was geklaut habe oder das auch nur vorgehabt hätte. Voll erniedrigend ist das, weil natürlich alle anderen Kunden gucken und einen für einen miesen, kleinen Ladendieb halten.

@netfischer: Sorry, hatte ich übersehen, die Aktenzeichen kenne ich nicht auswendig :)
 
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Der BGH hat in diesem Urteil aber nur den speziell gelagerten Einzelfall entschieden, dass der Kunde lediglich gebeten wurde, das Personal in seine Tasche schauen zu lassen, und, dass die Ablehnung dieser unverbindlichen Bitte dann nicht mit einem Hausverbot sanktioniert werden darf. Es wurde aber offen gelassen, (siehe II. 4.), ob das bei einer klaren Anordnung, von deren Beachtung der Zutritt abhängig gemacht wird ("Mit dem Betreten des Geschäfts erklären Sie sich damit einverstanden, auf Verlangen unserem Personal den Inhalt mitgeführter Taschen vorzuzeigen"), ebenso gelten würde.

Und der BGH hat einleitend klar gestellt, dass das Hausrecht sehr wohl gestattet, den Zutritt an Bedingungen zu knüpfen oder davon abhängig zu machen oder einzuschränken (siehe II.1., insbesondere letzter Halbsatz). Es ging in der entschiedenen Sache eben nicht darum, dass der Zugang mit Tasche verweigert worden wäre, was der BGH wohl als zulässig akzeptiert hätte (siehe II. 1.), sondern, dass die Nichtbeachtung einer bloß unverbindlichen Bitte sanktioniert wurde. Und letzendlich hat der BGH nicht einmal entschieden, dass kein Hausverbot verhängt werden durfte, sondern nur, dass das in der konkreten Konstellation nicht mit der Verweigerung der Taschendurchsuchung begründet werden durfte.
 
Ja, das wollte ich auch nie bestritten haben, dass der Ladenbesitzer Bedingungen festlegen kann. Nur müssen die dann eben für alle Kunden gelten. Es gibt noch ein Urteil vom OLG in Hamburg, bei dem es um Testkäufe ging und dessen Tenor ist, dass dann ein Hausverbot erteilt werden kann, wenn sich der Testkäufer nicht wie ein normaler Kunde verhält (der Testkäufer hatte in diesem Fall Fotos gemacht und sich damit nicht mehr im Rahmen des generellen Verzichts auf das Hausrecht des Hausrechtsinhabers bewegt).
 
Es bleibt dir unbenommen, das dämlich zu finden, es ist lediglich die Wiedergabe der geltenden Rechtslage, insofern musst du dich nach Berlin an den Bundestag wenden, wenn es dir nicht passt.
ich habe keinen Grund mich an den Bundestag zu wenden. Ich find es vollkommen in Ordnung, dass Fahrräder draußen bleiben und Rollstuhl rein darf. Kann da keine Diskriminierung erkennen.................
 
Der BGH hat in diesem Urteil aber nur den speziell gelagerten Einzelfall entschieden, dass der Kunde lediglich gebeten wurde, das Personal in seine Tasche schauen zu lassen, und, dass die Ablehnung dieser unverbindlichen Bitte dann nicht mit einem Hausverbot sanktioniert werden darf. Es wurde aber offen gelassen, (siehe II. 4.), ob das bei einer klaren Anordnung, von deren Beachtung der Zutritt abhängig gemacht wird ("Mit dem Betreten des Geschäfts erklären Sie sich damit einverstanden, auf Verlangen unserem Personal den Inhalt mitgeführter Taschen vorzuzeigen"), ebenso gelten würde.

Und der BGH hat einleitend klar gestellt, dass das Hausrecht sehr wohl gestattet, den Zutritt an Bedingungen zu knüpfen oder davon abhängig zu machen oder einzuschränken (siehe II.1., insbesondere letzter Halbsatz). Es ging in der entschiedenen Sache eben nicht darum, dass der Zugang mit Tasche verweigert worden wäre, was der BGH wohl als zulässig akzeptiert hätte (siehe II. 1.), sondern, dass die Nichtbeachtung einer bloß unverbindlichen Bitte sanktioniert wurde. Und letzendlich hat der BGH nicht einmal entschieden, dass kein Hausverbot verhängt werden durfte, sondern nur, dass das in der konkreten Konstellation nicht mit der Verweigerung der Taschendurchsuchung begründet werden durfte.

Das trifft es sehr genau. Ich fürchte nur, daß bei den meisten hier Anwesenden die Fachkenntnisse nicht ausreichen werden,
diese Argumentation nachzuvollziehen. Was ich hier zur Ausübung des Hausrechts lese, ist zum größten Teil ganz einfach Unsinn.
 
Ja, das wollte ich auch nie bestritten haben, dass der Ladenbesitzer Bedingungen festlegen kann. Nur müssen die dann eben für alle Kunden gelten. Es gibt noch ein Urteil vom OLG in Hamburg, bei dem es um Testkäufe ging und dessen Tenor ist, dass dann ein Hausverbot erteilt werden kann, wenn sich der Testkäufer nicht wie ein normaler Kunde verhält (der Testkäufer hatte in diesem Fall Fotos gemacht und sich damit nicht mehr im Rahmen des generellen Verzichts auf das Hausrecht des Hausrechtsinhabers bewegt).

.....und ich behaupte immer noch, ein Ladenbesitzer darf völlig willkürlich, also wenn ihm etwa Deine Nase nicht gefällt, ein Hausverbot aussprechen. Und dieses ist dann auch rechtswirksam. Er darf beim Aussprechen des Hausverbotes nur keine diskriminierenden Äusserungen machen, also sagen Du hättest eine hässliche Nase und Du deshalb nicht reinkommst. Das könnte dann natürlich auf Anzeige geahndet werden.
 
liebe Leut,

bei allem Eifer; kommen wir hier nicht langsam in das Jura-Forum?

Ich denke immer an die armen Leute, die über die Suchfunktion hier landen und sich dann durch die vielen Seiten lesen müssen.
 
Das halte ich aber für gefährlich, denn wenn ich mir nicht mal zu solchen Aussagen als Laie eine Meinung bilden soll, laufe ich dann nicht Gefahr gegen das Recht zu verstoßen?
Du kannst Dir Meinungen bilden, bis der Arzt kommt - das ist sogar sehr wünschenswert, da wir ja in einer Demokratie leben. Aber Du darfst nicht überrascht sein, wenn Deine Meinung nicht mit geltenden Gesetzen übereinstimmt, weil Dir die passende Bildung (Jura-Studium) fehlt. Die Foren sind voll von Laien, die dazu neigen einen Paragraphen nachzugoogeln und das dann als quasi-juristische Auskunft zu propagieren - egal wie falsch das ist, was sie da schreiben. Insofern wollte ich nur raten, sowas nicht zu unterschätzen. Aber das scheint Dir ja nicht so wichtig zu sein. Dir genügt es anscheinend Deine Aussagen mit ein paar gegoogelten Links zu "untermauern", nach dem Motto "man muss es nur lange genug wiederholen, dann wird es schon stimmen". Das lohnt sich nicht, da weiterzudiskutieren, am besten Du machst da einfach selbst Deine Erfahrungen.

Ansonsten kann ich mich nur dem anschließen:

Was ich hier zur Ausübung des Hausrechts lese, ist zum größten Teil ganz einfach Unsinn.
 
Einfach vorher Fragen. Kost nix und wenn man sagt, man trainiert auf ein Rennen, hat deshalb so wenig wie nötig gewicht dabei und man will nur schnell was zu trinken o.ä. dann hab ich meistens damit erfolg.. ;)

Frage aber aucher an Tankstellen oder mal in einem kleinen, feinen Cafe. Die Café's die ich auf meinen Touren ansteuere die haben meistens eine kleine Terasse oder ein paar Stehtischchen...da erübrigt sich dann die Frage ob ich mein RR mit reinnehmen darf: Ordern an der Tür...die nette Bäckereifachverkäuferin bringts dann raus. RR steht hinter mir, am Stuhl angelehnt.

Und generell geh ich nicht mit dem RR einkaufen
 
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Einfach vorher Fragen. Kost nix und wenn man sagt, man trainiert auf ein Rennen, hat deshalb so wenig wie nötig gewicht dabei und man will nur schnell was zu trinken o.ä. dann hab ich meistens damit erfolg.. ;)

Hat Dich da noch nie einer drauf aufmerksam gemacht, dass zusätzliches Gewicht beim Training positive Auswirkungen haben kann :) ?
 
Du kannst Dir Meinungen bilden, bis der Arzt kommt - das ist sogar sehr wünschenswert, da wir ja in einer Demokratie leben. Aber Du darfst nicht überrascht sein, wenn Deine Meinung nicht mit geltenden Gesetzen übereinstimmt, weil Dir die passende Bildung (Jura-Studium) fehlt. Die Foren sind voll von Laien, die dazu neigen einen Paragraphen nachzugoogeln und das dann als quasi-juristische Auskunft zu propagieren - egal wie falsch das ist, was sie da schreiben. Insofern wollte ich nur raten, sowas nicht zu unterschätzen. Aber das scheint Dir ja nicht so wichtig zu sein. Dir genügt es anscheinend Deine Aussagen mit ein paar gegoogelten Links zu "untermauern", nach dem Motto "man muss es nur lange genug wiederholen, dann wird es schon stimmen". Das lohnt sich nicht, da weiterzudiskutieren, am besten Du machst da einfach selbst Deine Erfahrungen.

Wer diskutiert? Wir beide jedenfalls nicht, da war kein sachlicher Austausch. Es keine Art ist sich an eine Diskussion mit vermeintlich Unwissenden zu beteiligen und dann deren Aussagen mit Berufung auf fehlende akademische Qualifikation von vornerein als höchstwahrscheinlich falsch zu bezeichnen und nicht darauf einzugehen. Ich kann mir zwar den Grund denken, wieso du nichts konkretes schreiben möchtest, aber dann halt dich doch ganz raus.

Ich bin sicher nicht der Meinung dass mir gegenüber einem Juristen keine Qualifikationen fehlen. Hat aber wenig damit zu tun ob ich mir zutraue etwas richtig zu beurteilen. Ich bin mir zum Beispiel extrem sicher das es unrechtmäßig ist jemanden mit einem Messer die Kehle aufzuschneiden weil es Spaß macht.

Wenn du mal tatsächlich gelesen hättest was ich schrieb wüsstest du dass ich nichts propagiert habe sondern sehr vorsichtige Aussagen gemacht habe. Und das BHG Gerichtsurteil habe ich zwar in der Tat gegoogelt, allerdings auch gelesen. Es entspricht meiner Auffassung dass, in einem öffentlichen Ladengeschäft ohne Einlasskontrolle und wenn nicht vorher durch eine Hausordnung oder Ähnliches geregelt, nicht jeder willkürliche Grund (wie zum Beispiel im entsprechenden Fall Verweigerung der Taschenkontrolle) ein Hausverbot rechtfertigt. Nicht mehr und nicht weniger.... Wenn dies tatsächlich so falsch ist wäre es nett wenn du wenigstens mal einen Wink mit dem Zaunpfahl erteilst, wieso....

Vergiss das flapsige "das stimmt so nicht" auf einen Ursprungspost mal. Das war nur weil der so reißerisch klang.
 
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