enasnI
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Sorry, aber ich sehe das anders.
Angenommen du schmeißt dich auf einer Abfahrt wegen eines Deffektes am Forderrad in den Graben. Kommst nach 10Tagen aus dem Krankenhaus, deine Familie hat die Maschine abgeholt und in den Schuppen geschmissen und du schaust dir die Trümmer an. Reifen Kaputt, Schlauch geplatzt und die Felge zerstört vieleicht sogar die Gabel gebrochen. ...und jetzt willst du den Hersteller in die Plicht nehmen. Welchen den? Reifen? Schlauch? Felge?Gabel? Nabe welche blockiert hat, oder vieleicht war es ein Fahrfehler???
Ich glaube, da kannst du es genausogut bei einem Kinesen versuchen. Der Erfolg ist der gleiche.
Lenkerbruch. Beweise du mal ,das dein Rad nie umgefallen ist. Kannst du nicht, also bist du Zweiter.
Wenn ich nicht so faul währe könnte ich dir Beispiele aus meiner Branche nennen.
Aber heute ist Sonntag!
Rawuza
Du hast nicht verstanden, worauf ich hinaus möchte. Wenn ein nahmhafter Hersteller eine fehlerhafte Baureihe bei sich feststellt, wird diese in der Regel zurückgerufen. Er hält also damit nicht hinter dem Berg. Demzufolge ist auch bekannt, WAS das Problem mit dem Bauteil ist und daher auch in der Regel bei deinem Schadensbild nachweisbar, ob es dadurch passiert ist. Oder noch einfacher, deine bspw. Gabel hat eine eindeutige Seriennummer und kann einer Charge von Produkten zugeordnet werden, die eventuell schadhaft sind.
Das alles schließt natürlich derartige Grauzonenfälle, wie von dir beschrieben, nicht aus. Aber es besteht in jedem Fall in vielen Abläufen ein sehr großer Unterschied zwischen günstigem Importgut zu Artiklen von bekannten Markensherstellern. Da machst du es dir zu einfach.