andreas s
bewegt ein(en) Ti-ger
- Registriert
- 27 Dezember 2008
- Beiträge
- 5.492
- Reaktionspunkte
- 3.535
Wo er Recht hat...die Sportgeräte (MTBs & Rennräder) nicht der StVO entsprechen
Aber wenn der Gute so genau wusste, dass die RR-Reifen die Mindestreifenbreite um ein Vielfaches unterschreiten, hätte ich doch mal nach der genauen Mindestreifenbreite für StVO-konforme Fahrräder gefragt. Ich hätte mir den Spass gemacht, so einen Kauz an seinen eigenen widersprüchlichen Aussagen aufzuhängen. Dann hätte ich ihm noch erklärt, dass mein Rad zwar eindeutig nicht der StVO entspricht, ich dafür aber pauschal und im Voraus jährlich eine Bußgeldpauschale in Höhe von 120 € an die Stadt überwiese und damit den Einsatz des Sportgerätes auf der öffentlichen Straße legalisiere. Wie es denn käme, dass jemand der sich so gut auskennt, über solche Selbstverständlichkeiten nicht Bescheid wüsste?