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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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die Sportgeräte (MTBs & Rennräder) nicht der StVO entsprechen
Wo er Recht hat...
Aber wenn der Gute so genau wusste, dass die RR-Reifen die Mindestreifenbreite um ein Vielfaches unterschreiten, hätte ich doch mal nach der genauen Mindestreifenbreite für StVO-konforme Fahrräder gefragt. Ich hätte mir den Spass gemacht, so einen Kauz an seinen eigenen widersprüchlichen Aussagen aufzuhängen. Dann hätte ich ihm noch erklärt, dass mein Rad zwar eindeutig nicht der StVO entspricht, ich dafür aber pauschal und im Voraus jährlich eine Bußgeldpauschale in Höhe von 120 € an die Stadt überwiese und damit den Einsatz des Sportgerätes auf der öffentlichen Straße legalisiere. Wie es denn käme, dass jemand der sich so gut auskennt, über solche Selbstverständlichkeiten nicht Bescheid wüsste?
;)
 
Klar hat er recht, aber es liegt ja garnicht an der Reifenbreite.
Und der Grossteil der Käufer ist informiert, das diese Räder nicht der StVO entsprechen, bzw. werden von einem (guten) Verkäufer darauf hingewiesen.
Da brauch ich keinen selbsternannten Aufklärer, den ich nicht kenne und mir aus dem nix und ohne jeglichen Bedarf eine Standpauke hält, die zudem noch grottenfalsch ist, und mir versucht zu unterstellen ich wüsste das nicht und sei in seinen Augen doof und müsste "aufgeklärt" werden.... *grmpf*

Wie gesagt, ich war in Eile und hatte auch keine gesteigerte Lust, mich mit ihm in der von dir beschriebenen Art und Weise auseinanderzusetzen. Normalerweise, wenn ich Zeit und Lust (die hab ich bei sowas zu 99% immer) gehabt hätte, dann wäre ich gleich mal drauf eingestiegen, denn solche besserwisserischen, neunmalklugen, ach-so-schlauen, die einem ihr Nicht-Wissen und die absolut zu 100000% korrekten Erklärungen (ihrer Meinung nach) für aber auch alles _ungefragt_ unter die Nase reiben auch wenn man 52551478 mal sagt es interessiert einem nicht....die hab ich gefressen... :rolleyes::rolleyes:
 
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Jou...hätte ich Zeit gehabt, hätte ich ihn gefragt.. ;)
 
mit der Breite wird's nichts zu tun haben aber mit der vorgeschriebenen Profiltiefe werden einige ihre Probleme haben zumindest am Rennrad wenn sie als "Fahrzeuge" Gleichbehandlung im Verkehr wollen;)
 
Na, wenn dann bitte richtig:

"Ey Altaaah...Hastu was gesagt gegen mein Versch-e-leissanzeige, du Opfaaaah ???"

:D
 
Na, wenn dann bitte richtig:

"Ey Altaaah...Hastu was gesagt gegen mein Versch-e-leissanzeige, du Opfaaaah ???"

:D
Hehe, das “du Opfer“ hatte ich tatsächlich schon getippt, es war mir dann aber doch zu scharf, unter anderem weil es zu sehr von der Verschleißanzeige abgelenkt hätte. Schön, dass es trotzdem zwischen den Zeilen herauszulesen war :)
 
mit der Breite wird's nichts zu tun haben aber mit der vorgeschriebenen Profiltiefe werden einige ihre Probleme haben zumindest am Rennrad wenn sie als "Fahrzeuge" Gleichbehandlung im Verkehr wollen;)

Hauptsache der Fahrer hat Profil! :D

Falls du dich allerdings als Hilfsmotor definierst reicht 1mm, eine Mindestprofiltiefe gibt es nämlich nur für Kraftfahrzeuge. ;)
 
die meisten die irgendwas mit "du opppffa" in die Umwelt lassen merken nicht mehr das sie Opfer ihrer eigenen Intelligenz geworden sind und das beste an ihren Leben schon hinter sich haben.
 
Das wäre, bei der zunehmenden Anzahl grob rücksichtsloser Kfz-Lenker, wohl die einzig sinnvolle Konsequenz. Aber dann möchte ich nicht wissen, wie schnell man da als "Querulant" abgestempelt wird, denn ich gehe davon aus dass die weitaus große Mehrzahl solcher Vorfälle kaum beweisbar ist oder die Verfolgung nicht im öffentlichen Interesse (über dieses Konzept brauchen wir nicht diskutieren, es öffnet Willkür Tür und Tor) liegt, oder sich gar Gegenanzeigen wegen falscher Verdächtigung ausgesetzt sieht.
Das mag in einem Fahrradforum provokant sein, aber den Anfangsverdacht ein Querulant zu sein ergibt sich schon aus der Tatsache, dass du ueberhaupt irgendwen informiert hast, weil du mit 70 ueberholt wurdest. Musste die Polizei nicht schmunzeln, als du den Anfang der Geschichte erzaehlt hast?
 
Das mag in einem Fahrradforum provokant sein, aber den Anfangsverdacht ein Querulant zu sein ergibt sich schon aus der Tatsache, dass du ueberhaupt irgendwen informiert hast, weil du mit 70 ueberholt wurdest. Musste die Polizei nicht schmunzeln, als du den Anfang der Geschichte erzaehlt hast?

Ich muss mich auf meinem Arbeitsweg oft genug über Volldeppen ärgern, die ihre Autos mit Bulldozern verwechseln. In einem solchen Fall, einem Firmenfahrzeug, sollte es in der Regel wohl auch im Interesse des Unternehmens sein, daß seine Fahrzeuge, schon aufgrund der damit verbundenen negativen Werbung, nicht derart auffallen. In meinen Augen sind solche Autofahrer auch keine Leute, die hier lässige Ordnungswidrigkeiten begehen sondern potentielle Mörder, die für ihren kleinen 3 Sekunden Vorteil das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Nenn mich Querulant, aber da hört für mich der Spaß und jedes Verständnis auf.
 
mit der Breite wird's nichts zu tun haben aber mit der vorgeschriebenen Profiltiefe werden einige ihre Probleme haben zumindest am Rennrad wenn sie als "Fahrzeuge" Gleichbehandlung im Verkehr wollen;)
Mal abgesehen davon, dass diese Regelung nur für Kraftfahrzeuge gilt: Bei Rennradreifen sind, falls überhaupt vorhanden, die Profile nur zur Zierde drauf. Um überhaupt in die Nähe von Aquaplaning zu kommen, müsstest du ganz schön strampeln, bzw. einen ordentlich steilen Berg abfahren. Und bei der nötigen Geschwindigkeit gehen den meisten wahrscheinlich die Eier vor dem Grip aus ;)

Ob Rennräder nicht StVO-konform sind, da bin ich mir nicht ganz sicher. Ich meine mich an eine Regelung zu erinnern, dass eine Beleuchtung nicht unbedingt notwendig ist, da es sich um ein Sportgerät handelt, welches in der Regel nur bei gutem Wetter und guter Sicht gefahren wird. Die Interpretation der Sichtverhältnisse wird dann ggf. vom Beamten übernommen. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
 
Ob Rennräder nicht StVO-konform sind, da bin ich mir nicht ganz sicher. Ich meine mich an eine Regelung zu erinnern, dass eine Beleuchtung nicht unbedingt notwendig ist, da es sich um ein Sportgerät handelt, welches in der Regel nur bei gutem Wetter und guter Sicht gefahren wird. Die Interpretation der Sichtverhältnisse wird dann ggf. vom Beamten übernommen. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Profiltiefe und Reifenbreite sind nicht relevant soweit ich weiß. Zugelassene Leuchten müssen in D auch tagsüber mitgeführt werden, zugelassene Reflektoren (vorn, hinten, Speichen/Reflexstreifen, Pedal) müssen dran sein, Klingel ebenso. Dann ist auch ein RR StVO-konform.
Obiges gilt z.B. in der Schweiz (Licht muss nur dann dabei - und natürlich an - sein, wenn die Bedingungen es erzwingen). Die ollen Reflektoren müssen da aber trotzdem dran sein, ausser die am Pedal - soweit ich weiß... Schade dass es in D nicht ähnliche Regelungen gibt...
 
Zugelassene Leuchten müssen in D auch tagsüber mitgeführt werden, zugelassene Reflektoren (vorn, hinten, Speichen/Reflexstreifen, Pedal) müssen dran sein, Klingel ebenso. Dann ist auch ein RR StVO-konform.
Obiges gilt z.B. in der Schweiz (Licht muss nur dann dabei - und natürlich an - sein, wenn die Bedingungen es erzwingen). Die ollen Reflektoren müssen da aber trotzdem dran sein, ausser die am Pedal - soweit ich weiß... Schade dass es in D nicht ähnliche Regelungen gibt...
aber nur wenn es ein Renn- oder Sicherheitspedal ist und Glocke braucht man nur wenn das Rad schwerer als 11 kg ist
1 An Fahrrädern müssen mindestens ein nach vorn und ein nach hinten gerichteter Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 10 cm2 fest angebracht sein. Die Rückstrahler müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m im Scheine eines Motorfahrzeug-Fernlichts sichtbar werden
2...
3...
4 Die Pedale müssen vorn und hinten Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen.

5 Anstelle der Rückstrahler können andere retroreflektierende Vorrichtungen verwendet werden, wenn sie in der Wirkung den Anforderungen an Rückstrahler nach Absatz 1 entsprechen.

Fahrräder, ausgenommen Fahrräder mit einem Leergewicht ohne Führer oder Führerin von höchstens 11 kg, müssen eine gut hörbare Glocke aufweisen; andere Warnvorrichtungen sind untersagt.
 
Heute mit dem Stadtrad auf dem Weg Richtung Studio gewesen. Fahre "ganz ordnungsgemäß" auf dem Radweg, welcher neben der Autospur entlang führt. In 50 m voraus eine mir bekannte Kreuzung mit Einfahrt nach rechts. Zwei Autos ein paar Meter vor mir wollten beide rechts abbiegen. Während der erste Fahrer noch keine Probleme damit hatte, dachte sich der zweite wahrscheinlich, wenn der abbiegt, muss ich sicherlich nicht nach hinten oder in den Seitenspiegel schauen. ARSCHLOCH! Jaja, 'ne Vollbremsung war nötig, sonst hätte es gekracht. Das Auto blieb hinter der Einfahrt stehen und sank gerade das Seitenfenster hinab, während ich dahinter vorbeifuhr. Irgendwas hat der Typ dann auch noch gebrabbelt, hab mich mit einem einfachen "SPAST!" bedankt.
 
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