• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Auf jeden fall Anwalt
Reich ihnen den kleinen Finger und die reißen dir den Kopf ab.
Und niemals nur andeuten das du so was schon kommen sehen hast oder ähnliches
 
.Da kann auch der eineschaltete Anwalt nichts dran rütteln.Nach dem Motto-wärst du dort nicht gewesen,wäre auch nichts passiert
So ist es mir mal mit dem Auto gegangen,inwieweit das auf Fahrräder anwendbar ist weiss ich nicht aber nurmal so als Beispiel wies so zugehen kann...
Das gilt für Autos.. Weil die ein erhebliches! Betriebsrisiko mit sich bringen. Nicht umsonst krepieren jedes Jahr 4000 Leute in Deutschland durch KFZ direkt, und wohl nochmal 50-10mal so viele an den "Nebenwirkungen" wie Folgeschäden mangelnder Bewegung und Luftverschmutzung.
Selbst die 4000 wären schon mehr als alle Terroristen in den letzen 150 Jahren in Deutschland getötet haben.

Fahrräder sind doch "etwas" ungefährlicher. Da gibts so eine grundsätzliche Haftung nicht.
 
Das gilt für Autos.. Weil die ein erhebliches! Betriebsrisiko mit sich bringen. Nicht umsonst krepieren jedes Jahr 4000 Leute in Deutschland durch KFZ direkt, und wohl nochmal 50-10mal so viele an den "Nebenwirkungen" wie Folgeschäden mangelnder Bewegung und Luftverschmutzung.
Selbst die 4000 wären schon mehr als alle Terroristen in den letzen 150 Jahren in Deutschland getötet haben.

Fahrräder sind doch "etwas" ungefährlicher. Da gibts so eine grundsätzliche Haftung nicht.

Das ist insoweit richtig. Eine grundsätzliche - verschuldensunabhängige ! - Haftung,
wie sie etwa das Straßenverkehrsgesetz für Kfz vorschreibt, gibt es für Fahrräder nicht.
Deren Betriebsgefahr ist ungleich geringer.
Deshalb ist das hier
...
Es geht aber noch absurder.Wenn man zb.wirklich nachgewiesene echte 100% unschuldig an dem Unfall ist,kann einem uU.die gegn.Versicherung das Betriebsrisiko des Rades mit 20% Mitschuld anrechnen und das je nach Auslegung der Rechtssprechung im jeweiligen Bundesland völlig legal....
auch falsch.
Zum einen gelten die gesetzlichen Regeln im gesamten Bundesgebiet gleichermaßen und sind nicht länderabhängig;
und zum anderen kommt es auf ein Verschulden - jedenfalls bei den Haftungstatbeständen der Betriebsgefahr - gar nicht an:
Der Kfz-Halter haftet allein aufgrund der Betriebsgefahr !
https://www.haufe.de/recht/weitere-...-was-sind-ihre-haftungsfolgen_212_116758.html
 
Radweg war nicht für beide Seiten freigegeben. Dennoch muss man bei Verlassen eine Privatgeländes dem öffentlichen Verkehr generell erst mal Vorrang gewähren, egal ob von rechts oder links kommend. Wenn Teilschuld, dann sicherlich nur gering, weil - wie schon gesagt wurde - ja auch jemand anderes berechtigterweise hätte kommen können (Jogger, Kind auf Rad oder Roller oder ähnliches). Ein normaler Fußgänger hätte evtl. noch rechtzeitig anhalten können.

Wehe, es wäre anders herum und der PKW als 'Geisterfahrer' unterwegs... da wäre Zeter und Mordio geschrien worden, dass der ja zu 100% Schuld haben müsse, weil er da ja gar nicht hingehört etc. pp.... Fakt ist erst einmal, Du hättest da in der Richtung nicht fahren dürfen. Punkt. Dass der PKW-Lenker hätte gucken müssen, kommt dazu, aber ganz unschuldig bist Du nicht.
 
Denn auch PKW werden regelmäßig per Blaulolli zum Geisterfahren verpflichtet, damit PKW freie Fahrt haben und ansonsten mit allerlei Aggression aufwarten. Wait, what?

In zivilisierten Gegenden (ich weiss, leider selten) gehen Geisterlollis allerdings auch mit konsequenter “Achtung, hier Radfahrer von beiden Seiten“-Beschilderung an den empfingen einer. Genau deshalb ist es auch so eine verdammt schlechte Idee, schwarz geisterzuradeln. Als ob blau nicht schon schlimm genug wäre...
 
Genau deshalb ist es auch so eine verdammt schlechte Idee, schwarz geisterzuradeln. Als ob blau nicht schon schlimm genug wäre...

Es ist erfahrungsgemäß im Regelfall eine schlechte Idee, in Fahrtrichtung links der Fahrbahn zu fahren, unabhängig der Blaulollisituation.
Nebenwirkungen des Separationsgedankens oder pure Unzumutbarkeit, in verschiedene Richtungen zu gucken, wenn man einbiegt?

(Ändert aber nichts am schlechten Eingangsvergleich, auch wenn der scheinbar nur polemischer Natur war.)
 
Ähm, es ist pupsegal was für Schilder da am Straßenrand stehen. Die Leute halten sich doch nicht mal an das runde Schild mit ner 30 drauf.
Wurde auch schon von der "Fahrbahn" geschriehen..auf ner "Spielstraße" (Verkehrsberuhigter Bereich), weil ich ja den Verkehr aufhalte o_O

Autofahrer nehmen Radwegschilder nur wahr, wenn sie einen Radfahrer sehen der nicht darauf fährt. Mehr wird garnicht registriert.. Geil war letzte Woche.. Fahr auf der Fahrbahn (2 spurig, aber sogut wie leer). Jeder hupt mich an, einige schreien "RADWEG!". Obwohl man hervorragend sehen konnte, das der Radweg 50m weiter über mehrere Meter aufgerissen ist, wegen Arbeiten an der Wasserleitung.
Viele denken halt nur von 12 bis Mittag.. Aber erstmal rumschreien.
Da glaubst du doch nicht, das ein "Achtung, Radverkehr in beide Richtungen" etwas am Verhalten des PKW-Fahrers geändert hätte, der aus dem Grundstück kommt?
 
Das mit dem Geisterfahren ist so ein Beispiel wo von 0% bis 100% Schuld alles raus kommen kann. Zumindest finden sich Beispielfälle wo es beide Extremwerte gibt. Damit ist es auch nicht vorhersagbar was da nun raus kommen wird.

Es gab für die rechte Seite mal ein Urteil, wo eine Richterin der Meinung war eine Benutzungspflicht würde so lange gelten, bis diese aufgehoben wird, auch ohne Wiederholung des Blauschildes. Wenn man nun davon ausgeht wären viele Geisterfahrer plötzlich gar keine mehr, weil es irgendwo auf der Strecke mal links eine Benutzungspflicht gab und diese nie aufgehoben wurde. Das Problem liegt dabei nicht mal bei Radfahrern, sondern bei den Verwaltungen, die uneindeutige Situationen schaffen. Eigentlich müsste es so sein, wenn eine Situation uneindeutig ist, dann sollten die Verwaltungen dafür Bußgelder bekommen und wenn ein Unfall passiert weil Regelwerke ignoriert wurden, dann sollten Verwaltungen eine Teilschuld bei Unfällen bekommen können.
 
Da glaubst du doch nicht, das ein "Achtung, Radverkehr in beide Richtungen" etwas am Verhalten des PKW-Fahrers geändert hätte, der aus dem Grundstück kommt?

Warum denn nicht? Klar, es gibt immer Einzelfälle (es gibt sich Einzelfälle wo Leute ungebremst über rote Ampel oder in Eiscafes brettern), aber ein Vorfahrt achten mit Zweirichtungshinweis wird durchaus wahrgenommen, ansonsten wären linksseitige noch gefährlicher. All das altbekannte, beschissene egal-ob-da-ein-Radweg-ist-oder-nicht gebrülle ist doch in erster Linie triebhaftes Revierverhalten und als solches völlig losgelöst vom sonstigen Verhalten im Straßenverkehr. An einer Ampel z.B. warten die gleichen Leute lammfromm.
 
Ehrlich gesagt, auf das ganze Anwalt-Hickhack habe ich absolut keine Lust.
Ich habe genug andere Sachen um die Ohren, die für mich prioritär sind.
Sollte mir also die Versicherung eine Summe anbieten, die meinen Materialschaden einigermaßen abdeckt - und das ist ja nicht viel (ca. 400 €), dann werde ich mich damit zufrieden geben. Ich denke das ist auch durchaus realistisch, denn bei so kleinen Summen machen die Versicherer meistens kein Fass auf.
Wenn die gar nichts zahlen wollen, dann werde ich mir das mit dem Anwalt noch überlegen.
Ich bin froh, wenn die Sache erledigt ist und ich mich wieder auf wichtigeres konzentrieren kann.
Zum Glück ist mir selbst ja nicht viel passiert. Die Prellungen sind so gut wie verheilt und mein Sprunggelenk fühlt sich auch von Tag zu Tag besser an. Also alles halb so wild.
 
Geisterradeln ist aus gutem Grund gefährlich und verboten.
Aber an jedem 2. Radwegelchen mit 80cm Baubreite ist das Schild an der falschen Straßenseite befestigt.
Auf der einen Seite wird man dazu GEZWUNGEN linksseitige, illegal angeordnete "Radwege" zu nutzen, 50m weiter, bei breiterem Weg, ist es auf einmal unter Strafe verboten?
Was soll der Rotz?
 
Geisterradeln ist aus gutem Grund gefährlich und verboten.


Mag sein.
Wenn in meiner Situation ein Kind mit Rad, ein Jogger oder sich sonst wie etwas schneller als ein normaler Fußgänger bewegender Mensch da vorbeigekommen wäre, hätte es genauso geknallt.
Von daher war mein Geisterradeln höchstens minimal mitverantwortlich für den Unfall.
Die hauptsächliche Ursache liegt definitiv im Verhalten des Autofahrers.
Das können auch die Zeugen bestätigen. Auch die Polizei hat das Geisterradeln nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Der Autofahrer hat mir und der Polizei gegenüber eingestanden, nur in eine Richtung den Querverkehr kontrolliert zu haben.
Nach rechts hat nach eigenen Angaben nicht geschaut. Und Vorfahrt gewähren muss er so oder so, wenn er von einem Privatgrundstück kommt.
Die Frage ist halt nur, wie die Versicherung das sieht. Wahrscheinlich anders um nicht zahlen zu müssen.
Vielleicht bieten die mir aber auch einen Vergleich an, mit dem ich leben kann. I hope so!
Mal abwarten! Nur kein Stress.
 
In der aktuellen Tour ist ein kleiner Bericht über einen ähnlich gelagerten Unfall: ein Fahrradkurier ist, ebenfalls auf der falschen Seite (allerdings auf einem Gehweg ohne Radweg) von einem aus einer Tiefgarage kommenden PKW angefahren worden. Das Hamburger Gericht wies ihm 100% der Schuld zu und sämtliche Ansprüche seinerseits gegenüber dem Autofahrer ab. Sein gravierendes Fehlverhalten hob nach Ansicht des Gerichts sogar die gängige Betriebsgefahr des PKW komplett auf. Ich würde mir einen Anwalt nehmen...

Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk
 
@Dodger79 : Da würde ich in die nächste Instanz gehen..
Bei einem anderen Fall wurde dem Radfahrer 25% Teilschuld zugesprochen, weil er den Radweg nicht genutzt hat. Der Autofahrer hat ihn im Kreisverkehr beim überholen einfach überfahren. Naja, vor Gericht und auf hoher See..
 
Bei einem mir bekannten sehr ähnlichen Fall, bei dem auch ein Autofahrer beim Herunterfahren vom Tankstellengelände einen auf der falschen Seite fahrenden Radfahrer umgenietet hat, wurde dem Autofahrer zu 100% die Schuld gegeben, weil die Vorfahrt nur durch die Benutzung der falschen Seite nicht aufgehoben wird.
Das macht anscheinend jedes Gericht, wie es will.
 
Jetzt hab ich etwas Futter für euch.
Heute begegnete mir so ein Psychopa...

Auf der Landstraße unterwegs, allerdings eine die wenig befahren wird.
Daneben durch einen Grünstreifen führt ein alter Radweg, allerdings nicht Benutzungspflichtig und etwas über 1m breit.

Von hinten plötzliches Dauerhupen, ich schau zur Seite und neben mir taucht ein Sprinter auf.
Fenster offen und der Opa schreit irgendwas von einer Anzeige.

Egal...denk ich mir.

Nun, er zieht aber hupend zu mir rüber bis ich aufs Grüne wechsel.

Hab dann angehalten, muss zugeben das der Herr dann nicht aussteigen wollte und weiter mit den Telefon fuchtelte.
War vielleicht besser das er nicht ausstieg.

Bin dann weitergefahren, er hinderte mich allerdings weiter daran wieder auf die Straße zu wechseln und fuhr neben mir und brüllte rum.

War ein Firmenauto, hab den schon ermitteln können.
Kurzzeitig dachte ich an eine Anzeige, denn das war schon etwas mehr als dicht vorbeifahren..nur bringen wird es wohl nix.
Ist auch das erste mal das mir sowas passiert.
 
Hui... auf Grünstreifen drängen???
Schade eigentlich! Hättest du ihn mal dazu ermutigt, dass er die Polizei ruft :)
Ist doch immer schön, wenn sowas einvernehmlich geschieht und derjenige dann auch brav auf die Ordnungshüter wartet :p

Trotzdem gut, dass du so cool geblieben bist. Ich hätte mich spätestens beim Abdrängen an seinem Blech vergangen.... mit der Hand natürlich!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten