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Das gilt für Autos.. Weil die ein erhebliches! Betriebsrisiko mit sich bringen. Nicht umsonst krepieren jedes Jahr 4000 Leute in Deutschland durch KFZ direkt, und wohl nochmal 50-10mal so viele an den "Nebenwirkungen" wie Folgeschäden mangelnder Bewegung und Luftverschmutzung..Da kann auch der eineschaltete Anwalt nichts dran rütteln.Nach dem Motto-wärst du dort nicht gewesen,wäre auch nichts passiert
So ist es mir mal mit dem Auto gegangen,inwieweit das auf Fahrräder anwendbar ist weiss ich nicht aber nurmal so als Beispiel wies so zugehen kann...
Das gilt für Autos.. Weil die ein erhebliches! Betriebsrisiko mit sich bringen. Nicht umsonst krepieren jedes Jahr 4000 Leute in Deutschland durch KFZ direkt, und wohl nochmal 50-10mal so viele an den "Nebenwirkungen" wie Folgeschäden mangelnder Bewegung und Luftverschmutzung.
Selbst die 4000 wären schon mehr als alle Terroristen in den letzen 150 Jahren in Deutschland getötet haben.
Fahrräder sind doch "etwas" ungefährlicher. Da gibts so eine grundsätzliche Haftung nicht.
auch falsch....
Es geht aber noch absurder.Wenn man zb.wirklich nachgewiesene echte 100% unschuldig an dem Unfall ist,kann einem uU.die gegn.Versicherung das Betriebsrisiko des Rades mit 20% Mitschuld anrechnen und das je nach Auslegung der Rechtssprechung im jeweiligen Bundesland völlig legal....
Radweg war nicht für beide Seiten freigegeben. Dennoch muss man bei Verlassen eine Privatgeländes dem öffentlichen Verkehr generell erst mal Vorrang gewähren, egal ob von rechts oder links kommend. Wenn Teilschuld, dann sicherlich nur gering, weil - wie schon gesagt wurde - ja auch jemand anderes berechtigterweise hätte kommen können (Jogger, Kind auf Rad oder Roller oder ähnliches). Ein normaler Fußgänger hätte evtl. noch rechtzeitig anhalten können.
...worauf es ja aber wenigstens bei der Halterhaftung des § 7 StVG auch nicht ankommt:...Dass der PKW-Lenker hätte gucken müssen, kommt dazu, aber ganz unschuldig bist Du nicht.
Wehe, es wäre anders herum und der PKW als 'Geisterfahrer' unterwegs
Denn auch PKW werden regelmäßig per Blaulolli zum Geisterfahren verpflichtet, damit PKW freie Fahrt haben und ansonsten mit allerlei Aggression aufwarten. Wait, what?
Genau deshalb ist es auch so eine verdammt schlechte Idee, schwarz geisterzuradeln. Als ob blau nicht schon schlimm genug wäre...
Da glaubst du doch nicht, das ein "Achtung, Radverkehr in beide Richtungen" etwas am Verhalten des PKW-Fahrers geändert hätte, der aus dem Grundstück kommt?
Geisterradeln ist aus gutem Grund gefährlich und verboten.
War ein Firmenauto, hab den schon ermitteln können.