In der Schweiz gilt seit kurzem folgendes bei Raserdelikten:
Raserdelikte (Definition)
Als "Raser" gilt von Gesetzes wegen, wer die zulässige Geschwindigkeit wie folgt überschreitet:
- um mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
- um mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
- um mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
- um mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.
Ebenso gilt als "Raser", wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
Der Führerschein wird für mindestens zwei Jahre entzogen; im Wiederholungsfall für immer, mindestens aber für zehn Jahre. Die Strafandrohung für diese Delikte ist Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren.