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Hinterbremse schleift

...explizit die vertragliche Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft, nämlich der, dass bis zu 28 mm Reifen verwendbar sind.

Der meine Emails bearbeitende Radon-Mitarbeiter hat nach Ansicht meines Fotos (Post # 18) eine komplette Kehrtwende vollführt und behauptet jetzt, das Modell sei doch nur für Reifen bis 23 mm Breite zugelassen.
Aber selbst wenn das wirklich stimmen sollte (was ich nicht ansatzweise glaube!), wäre der Platz über meinem 23-er zu knapp.
Und dann kenne ich ja auch noch 2 seriengleiche Rahmen in anderen Größen, die locker 28-er Mäntel aufnehmen können...
Ich bleibe dran. Jetzt erst recht...
Timmy
 
Heute gabs auf erneute Nachfrage folgende Auskunft von Radon:

"...sollte mit maximal 28mm breiten Reifen gefahren werden..."

Also eigentlich eine klare Sache!
Leider gewährt Radon nur die vom Gesetz vorgegebene Gewährleistung von 2 Jahren.
(Für "Metall-Rahmen" gibt es eine Erweiterung. Die bezieht sich aber nur auch Bruch...)
Mein Rahmen ist aus der 2012-er Modellreihe.
Ergo: Werde ich wohl damit leben müssen.
Oder?

Gruß,
Timmy
Hallo hier Doc,

hier steht da muss ein 28er Reifen reinpassen. Da passt aber schon der 25er nicht rein. Man sollte Fehlproduktion nicht mit Gewährleistung verwechseln. Das sind 2 ganz verschiedenen Dinge. Der Rahmen ist nicht Produktspeziefisch. Das bedeutet er ist als Schrott zu bezeichnen. Und das kommt von Radon.

Doc
 
Bei mir waren ab Werk 25er montiert (ich glaube Durano), die problemlos gepasst haben. Die 25er Contis bauen wohl etwas höher auf.
 
Hallo hier Doc,

hier steht da muss ein 28er Reifen reinpassen. Da passt aber schon der 25er nicht rein. Man sollte Fehlproduktion nicht mit Gewährleistung verwechseln. Das sind 2 ganz verschiedenen Dinge. Der Rahmen ist nicht Produktspeziefisch. Das bedeutet er ist als Schrott zu bezeichnen. Und das kommt von Radon.

Doc

Leider war diese Angabe nur "gefühltes Wissen" eines Mitarbeiters. Auf der selben Grundlage hat er jetzt auf maximal 23 mm revidiert.

Zitat Radon: "UUUPS, das ist aber wirklich knapp. Allerdings hat das Reifenmaß in eher etwas mit der Breite zu tun. Dennoch ist es in ihrem Fall echt dünn und ich würde hier kein größeres Maß verbauen. Die 2012er Reihe war wohl spezifiziert auf 23er Pellen, Sorry für meine Fehleinschätzung ...."

Etwas verlässliches habe ich bisher leider nicht in der Hand. Ein Katalog oder eine Produktbeschreibung wären hiflreich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat Radon: "UUUPS, das ist aber wirklich knapp. Allerdings hat das Reifenmaß in eher etwas mit der Breite zu tun. Dennoch ist es in ihrem Fall echt dünn und ich würde hier kein größeres Maß verbauen. Die 2012er Reihe war wohl spezifiziert auf 23er Pellen, Sorry für meine Fehleinschätzung ...."

Ohlala, da hat aber jemand was von sich gegeben. Wenn ich für die Konstruktion eines Rennrad-Diagonalreifens den Satz " Allerdings hat das Reifenmaß in eher etwas mit der Breite zu tun." lese, komme ich zu dem Schluss, dass der Radon Mitarbeiter entweder absolut keine Ahnung hat (kann ja mal vorkommen), oder den Kunden in sehr dreister Weise verarschen will. Zu seinem Vorteil möchte ich annehmen, dass der Mitarbeiter keine Ahnung hat.
Und "...war wohl spezifiziert auf 23er Pellen..." ist ja auch absolut keine Aussage, die auf profunde Kenntnisse über das eigene Produkt schließen lässt.
Vielleicht hilft es ja, die Geschäftsleitung von Radon mit den Aussagen und Kehrtwenden des Mitarbeiters im "Kundendienst" zu konfrontieren und über den Weg eine Klärung zu erreichen.
Schwierig bis nahezu unmöglich wird eine Reklamation für den Fall, wo es seitens Radon keine autorisierte Aussage gibt, die die Verwendung von Reifen > 23-622 ausdrücklich freigibt. Für den Fall greift der Einwand #37 vom @Sparkassendirektor.
 
Man sollte Fehlproduktion nicht mit Gewährleistung verwechseln. Das sind 2 ganz verschiedenen Dinge.
Da wir so schön beim klugscheissern sind, genau das sind eben keine 2 ganz verschiedenen Dinge.
Die Gewährleistung ist die Verjährungsfrist für Fehlproduktionen (richtiger, Mängel, die beim Verkauf, d.h. nach der Produktion bereits vorhanden waren), nichts anderes.
D.h. wenn Du Dir Müll verkaufen lässt, ist das für den Verkäufer nach 2 Jahren verjährt, und er kann den Gewinn bzw. die Gewährleistungsrückstellung versaufen ;)
Kundenfreundlich an diesem Fall ist, daß der Nachweis von Käuferseite leicht zu führen sein sollte, daß dieser Mangel bereits beim Kauf vorlag, d.h. die Beweislastumkehr nach 6 Monaten juckt nicht.
Der Streitpunkt kann einfach nur sein, was denn dem kleinen Timmy verkauft wurde. Ein Rahmen, der 28mm Reifen aufnehmen kann? Oder einer, für den bei 23mm Ende ist?
Die Radon Dokumentation http://www.radon-bikes.de/fileadmin/2015/Docs/Radon_Specs_2012.pdf beschreibt zumindest für das Komplettrad für alle Renner 23mm Reifen.
Jetzt fängt der Spaß an. So wie verkauft, funktioniert es. Ist der Austauschbarkeit des Serienreifens gegen einen anderen (dickeren) eine, nach Stand der Technik zu erwartende Eigenschaft eines solchen Rades, oder wäre das ein besonderes Feature, das besonders bestätigt werden müsste? (Ist ja im Gravelracer/EWMS-Crosserbereich gerade durchaus mehr und mehr üblich).

Ich befürchte, daß das auf die "Serien" bzw. Auslieferungskonfiguration hinausläuft, wie schon von Sparkassendirektor vermutet.
Daß hier im Forum und auch in der Fachpresse 2012 schon die Loblieder auf Breitreifen gesungen wurden hilft nicht. Mancherorts ist ja Oldschool und Retro sogar was tolles.
 
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Schwierig bis nahezu unmöglich wird eine Reklamation für den Fall, wo es seitens Radon keine autorisierte Aussage gibt, die die Verwendung von Reifen > 23-622 ausdrücklich freigibt. Für den Fall greift der Einwand #37 vom @Sparkassendirektor.

Genau. Und die Freigabe für Reifen > 23 mm muß zu dem Zeitpunkt vorgelegen haben, an dem der
Kaufvertrag geschlossen wurde. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend.
Wenn darüber ansonsten keine Angaben zu finden sind (etwa in der Bedienungsanleitung), müßte man den Sachverhalt auslegen.
Dann wirds schwierig. Man wird wohl nicht ohne weiteres davon ausgehen dürfen, daß breitere Reifen passen.
----> Kulanz
Ich würde von einem heute verkauften Rad erwarten, daß wenigstens 25 mm Reifen gefahren werden können.
 
Ich würde von einem heute verkauften Rad erwarten, daß wenigstens 25 mm Reifen gefahren werden können.
Oh oooooh, obacht, Du würdest wollen, daß er das kann. Daß der Verkäufer das tatsächlich implizit (also ohne ausdrückliche Spec einer Reifenfreiheit bis xxx) einklagbar zusichert, auch wenn er das Rad in der Serie mit 18er Dackelschneidern ausliefert ist damit nicht gesagt (siehe Deine eigene Bemerkung oben).
Aber weil Du das Thema kennst, würdest Du das beim Kauf zusichern lassen, bzw., besser, vor Kauf prüfen.
Ich nehme an, genauso meinst Du es, oder ist Deine Erwartung eine rechtlich relevante Darstellung einer für ein heutiges Rennrad üblichen Eigenschaft? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie verkauft, funktioniert es.

Nur bedingt. Wenn die Strasse trocken und sauber ist, gehts. Wirds feucht und sandig, gibts auch mal schleifende Geräusche. Mit 23-er Mänteln wohlgemerkt.
Der kleine Timmy hat seinen 60-er Rahmen übrigens blanko erworben. Also nicht als Komplettrad. Eine "Auslieferungskonfiguration" gibts in dem Fall also gar nicht...
Timmy
 
Nur bedingt. Wenn die Strasse trocken und sauber ist, gehts. Wirds feucht und sandig, gibts auch mal schleifende Geräusche. Mit 23-er Mänteln wohlgemerkt.
Der kleine Timmy hat seinen 60-er Rahmen übrigens blanko erworben. Also nicht als Komplettrad. Eine "Auslieferungskonfiguration" gibts in dem Fall also gar nicht...
Timmy
Erster es sollte es einfacher machen, das Teil zu bemängeln, ich erinnere dunkel, es gäbe sogar irgendwo eine Norm, wieviel Luft bei Nennreifenbreite vorhanden sein sollte.
Vielleicht weiß Sparkassendirektor als Gelernter was dazu ;)
Zweiteres hilft eher nicht, es sei denn, Du würdest irgendwo eine Spec zu dem Rahmen finden. Ansonsten gibts maximal die Argumentation über "bestimmungsgemäßen Gebrauch", da müssten dann aber die Jurastudenten ran, was sich damit holen lässt.
 
Okidoki, da war was:D
https://law.resource.org/pub/bg/ibr/bds.en.14781.2005.pdf 4.10.2 nennt eine minimale Luft von 4mm zu jedem Teil von Gabel/Rahmen oder Schutzblech.
Die Bremse ist nicht genannt, ich würde es erstmal behaupten.
Ist doch manchmal schick, die Regulierungswut ;)
Btw.: wenn die 4mm für 23er erfüllt wären, würde auch ein 25er passen, ohne allzuoft zu schleifen. Ist natürlich dann nicht mehr normkonform.
 
Schnelles Vorweihnachtsupdate...

Von Radon bekam ich jetzt folgende Nachricht:

"... da ich seit einigen Jahren im Betrieb arbeite kann ich aus Erfahrung sagen, dass ein 28er Reifen bei der R1-Reihe im Rahmen Platz hat. Wir haben in der Abteilung das Bild besprochen .....
http://fotos.rennrad-news.de/p/338127
....mit dem Ergebnis, dass es sehr hilfreich wäre Ihren Fall telefonisch zu besprechen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf..."

Warum das wohl nur telefonisch zu klären ist?

Beste Grüße,
Timmy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob das Telefonat eine Klärung bringt, wage ich zu bezweifeln.
Bereite Dich gut vor. Auf Nachfrage musst Du mit belegbaren Fakten zum Problem und auch zu der bisher unbefriedigenden Problembehandlung seitens Radon antworten können. Auf der technischen Seite könntest du beispielsweise den genauen radialen Abstand zwischen Bremse und Reifen, den Reifentyp, die Reifengröße und den Verschleissgrad abrufbar haben. Den bisherigen Reklamationsverlauf solltest Du idealerweise mit Kalenderdaten und Kontaktpersonen belegen können. Schuldzuweisungen, persönliche Angriffe und nicht belegbare Vorwürfe sind in jedem Fall kontraproduktiv, also immer ruhig aber bestimmt bleiben.
Ich würde es als Erfolg für Dich ansehen, wenn in dem Gespräch ein Fahrplan zur Reklamationsabwicklung vereinbart würde. Letzten Endes halte ich eine Reklamation für eindeutig berechtigt, wenn Radon für diesen Rahmen Reifen > 23-622 ausdrücklich zulässt.
 
Kurzes Update:

Nach einem recht unspektakulärem Telefonat mit Radon soll ich den Rahmen jetzt einschicken.
Bin gespannt, wie die Sache ausgeht..

Timmy
 
Wenn die schon so weit sind wirst Du einen neuen Rahmen bekommen, aber wenn dann Tretlager, Sattelstütze oder Gabel nicht passen, weil es dein Modell nicht mehr gibt, dann hast Du Pech. Klingt hart und mistig, ist aber tatsächlich so.
 
Wenn die schon so weit sind wirst Du einen neuen Rahmen bekommen, aber wenn dann Tretlager, Sattelstütze oder Gabel nicht passen, weil es dein Modell nicht mehr gibt, dann hast Du Pech. Klingt hart und mistig, ist aber tatsächlich so.

Das habe ich auf dem Schirm!
Tretlager und Sattelstütze wären nicht das Problem. Da gleichen sich altes und neues Modell. Aber bei Gabel und Steuersatz wirds kritisch. Meine feine Time-Gabel hat noch 1 1/8 Zoll durchgehend. Die aktuellen Rahmen sind natürlich alle für tapered ausgelegt.
Mir wurde aber gesagt, dass sich sicher eine Lösung finden würde...
Wie gesagt: Ich bin gespannt.

Gruss,
Timmy
 
Es gibt ja Reduziersteuersätze, mit denen Du 1 1/8 Gabeln in tapered Steuerrohre montiert bekommst. Allerdings passt der Anschluss Steuerrohr unten zu Gabel in der Regel optisch nicht mehr.
 
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