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Hilfe bei Wertermittlung nach Unfall

eisenbiker

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Ist zwar nach 1990, aber hier kann mir noch am ehesten jemand helfen:

Ich wurde unfreiwillig von einem etwas betagterem Autofahrer ein Stück auf der Motorhaube mitgenommen und nun ist der Rahmen meines Rennrades verbogen, einige Teile sind zerschrammt und das Hinterrad hat eine 8. Mir ist zum Glück nichts passiert weil wir beide nur mit max. 20km/h unterwegs waren. Er sagt, die Sonne hätte ihn geblendet...

Nun will seine Versicherung von mir den damaligen Neuwert des Rades wissen. Ich weiss das aber nicht mehr, da es ich es vor ca. 15 Jahren nach meinen Anforderungen und Vorstellungen selbst aufgebaut habe und die Komponenten einzeln gekauft hatte. Die Rechnungen habe ich natürlich nicht mehr und ich kann mich auch nicht an ungefähre Preise erinnern.
Vielleicht kennt ja hier jemand die damaligen Neupreise der Teile?

Folgendes ist verbaut:
  • komplette Ultegra 6500er- Gruppe (3fach Kurbel, Schaltwerk, Umwerfer, Bremsen, STI, Naben, Kassette, Kette, Steuerlager, Innenlager)
  • Pedale Dura Ace (Modell weiß ich nicht - siehe Foto)
  • Lenker und Vorbau Modolo Q-Even
  • Sattelstütze Selcof
  • Sattel Fizik Arione (nachgerüstet)
  • Reifen Bontrager Race Lite (nachgerüstet)
Der Rahmen ist von Kinesis. Direkt bei Kinesis konnte man als Privatkunde nicht bestellen. Da ich damals auf der Euro-Bike beruflich mit Specialized zu tun hatte, habe ich mich vermessen lassen. Weil ich recht lange Arme habe, hatte ich schon immer Probleme, ein passendes Rad zu finden. Ein Mitarbeiter von Specialized hat mir einen Gefallen getan und ist mit mir dann zum Kinesis Stand gegangen und hat einen passenden Rahmen bestellt.

Bezahlt habe ich damals um 300...400 DM. Gabel war glaub ich extra. Genau weiß ich das auch nicht mehr und ich kann auch nicht sagen, ob das ein normaler Preis für einen auf meine Körperproportionen passenden Rahmen ist.
Den Rahmen habe ich dann pulvern lassen; was das gekostet hat, weiss ich auch nicht mehr.
Vielleicht kann ja jemand einschätzen was ein vergleichbarer Rahmen und Pulverung damals gekostet haben?

Die Laufräder habe ich entsprechend Vorstellungen passend für mein Gewicht zusammengestellt und einspeichen lassen (DP 18 Felgen 36loch, DD-Speichen, Ultegra Naben). Den Preis weiss ich natürlich auch nicht mehr, nur daß es etwa das Gleiche wie der Rahmen war.

Dann kommt noch dazu:
  • Steuerlager habe ich von einem Radladen einpressen lassen. Was hat das damals gekostet?
  • Was muss ich ungefähr für sonstige Kleinteile ansetzen (Züge, Zuganschläge, Schläuche, Felgenband, Lenkerband...)
  • Die von mir selbst durchgeführten Montage der ganzen Teile sowie die Kleinteile. Wieviel kann man dafür ansetzen?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Die Versicherung (ÖSA) ist jedenfalls nicht sehr kooperativ und ich will wenigtens den Rahmen ersetzt haben. Nun ein paar Fotos:
 

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Leg denen eine horrende Summe auf den Tisch,dann schicken die schon einen Sachverständigen wenn der nix ahnung hat schick ihn in einen guten Radladen da kann er sich schlau machen
sind deine erinnerungen erst seit dem Unfall futsch:eek: ?
 
hier schonmal ein Richtwert für die Ultegra ausm 1999 Brügelmann Katalog...

SAM_7325.JPG
 
Die Frage ist ja auch der Wiederbeschaffungspreis. Da könntest du natürlich argumentieren, dass eine Maßanfertigung locker 1500-2000 € kostet, also nur der Rahmen. Du musst von dem Geld, dass dir die Versicherung zahlt in der Lage sein, dir ein gleichwertiges Rad wiederzubeschaffen. Wenn das halt nicht möglich ist, weil dein Rad eine Sonderanfertigung ist, dann halt neu. Da empfehle ich dir einen guten Anwalt für Versicherungsrecht, den natürlich die gegnerische Versicherung komplett zahlen muss.
 
Zunächst einmal halte ich wenig von der Idee, wegen jedem Furz gleich einen Anwalt loszuschicken.

Mit nicht kooperativ meine ich, daß die auf Biegen und Brechen von mir den Anschaffungswert haben wollen, obwohl ich denen schon erklärt habe, daß das ein individuell aufgebautes Rad war und ich mir die einzelnen Kassenzettel von vor 15 Jahren nicht aufgehoben hab (abgesehen davon hatte ich die Teile nach und nach gekauft und das Ganze über den Winter zusammengebaut).

Einfacher wäre gewesen, wenn sie die Einschätzung eines Händlers akzeptiert hätten, was so etwas gekostet hat. Wollten die aber nicht.
 
In dem Katalog von Chiemgauer ist die Kurbel und Kassette nicht mit aufgeführt. Waren die in dem Preis für die Gruppe mit dabei?
 
Ich bin hier vor einer Weile auch schon mal über die Vorzüge des Hinzuziehens eines Anwalts und Sachverständigen aufgeklärt worden.
Wie Hilde oben schon schreibt muss der Versicherer im Grunde dafür Sorge tragen, dass Du genau so ein Rad bzw. einen adäquaten Ersatz bekommst.

Geht zum Anwalt und nimm Dir einen Gutachter, das muß bei geklärter Schuldfrage alles der Versicherer übernehmen und Du hast keinen unnötigen Stress und wirst nicht übervorteilt.
 
Zunächst einmal halte ich wenig von der Idee, wegen jedem Furz gleich einen Anwalt loszuschicken. ...

Falsche, laienhafte Sichtweise.
Wenn Du der Meinung bist, Dein erlittener Schaden sei ein "Furz", dann biete der Versicherung doch an,
gegen Zahlung von 200 € die Sache als erledigt anzusehen.

Durch die Hinzuziehung eines Anwalts ist die Gegenseite "gewarnt", weil ihr Kostenrisiko größer wird.
Zudem kann nur ein Anwalt einschätzen, welche Ansprüche im konkreten Fall geltend zu machen und welche
Angaben bei der Versicherung zu machen sind.
Der Geschädigte - und auch dieses Forum - kann das nicht leisten.
Dadurch verliert der Geschädigte möglicherweise Geld, indem er auf berechtigte Ansprüche,
die er nicht kennt, verzichtet.
Da der Unfallverursacher den Anwalt des Geschädigten ohnehin bezahlen muß,
ist es immer ein Fehler, auf professionellen Rechtsbeistand zu verzichten.
 
Wurde denn überhaupt die Polizei zum Unfallort gerufen, so wie es bei Unfällen mit Personenbeteilgung erforderlich ist?

Wurde ein Radfahrer von einem Auto gerammt und auf dessen Motorhaube mitgetragen, kann man kaum noch von einer Bagatelle sprechen, selbst dann, wenn beide nur mit etwa 20 km/h unterwegs waren. Vielleicht war dies auch nur eine von vielen Verfehlungen des möglicherweise längst verkehrsuntauglichen, älteren Autofahrers in der letzten Zeit; die Polizei hätte vielleicht Interesse daran, davon zu erfahren und seinen Führerschein zum Wohle aller übrigen Verkehrsteilnehmer einzuziehen.

Im Übrigen lassen sich eingetretene Verletzungen ohne ärztliche Untersuchung nicht immer sofort ausschließen; Schmerzfreiheit und die Bagatelleinschätzuung des Unfallherganges verleiten oft dazu, sich die Sache selbst herunterzuspielen, wonach gesundheitliche Folgen sich oft erst Wochen oder Monate nach dem Unfallereignis abzeichnen. Auch aus diesem Grunde muß bei Unfällen mit Personenbeteiligung/-verunfallung immer die Polizei gerufen werden, damit bei einer sich später vergrößernden Schadenssumme die Schuldfrage wirklich als zweifelsfrei geklärt dasteht.
 
Polizei war nicht da, weil zum einen ist mir nichts passiert (ich konnte direkt von der Motorhaube absteigen) und zum anderen wohne ich in einem kleinen Nest, wo fast jeder jeden kennt. Den Unfallverursacher kannte ich zwar nicht, aber trotzdem liegt es mir fern ihn schlimmer reinzureiten wie es nötig ist. Er war mehr geschockt wie ich selbst.
 
Man bedenke immer, dass die Gegenseite bei jedem(!) Furz einen Anwalt hinzuzieht, der sitzt da nämlich rum; waffengleichheit hilft da natürlich

Man kann da bei Sachschäden aber eigentlich warten bis sie.sich bei einer reellen Summe quer stellen, oder?!

Ich würde ihnen mitteilen, dass du es nur schätzen kannst, dann schätzt du es und wartest. 400 Rahmen, 200 Pulver, 1200 Gruppe, 200 Sattel, stütze, Vorbau, und so weiter
 
Ich bin eher mal gespannt, was sie mit dem 15 Jahre alten Neuwert anfangen wollen. Ersetzen werden sie ihn wohl eher nicht in Gänze, und eine Schwacke-Liste für Räder gibt es auch nicht.
Also weshalb interessiert sie der Neuwert vor 15 Jahren mehr, als der Zeitwert, bzw. der Wiederbeschaffungswert?

In anderen mir bekannten Fällen (bei Einbruch-Diebstahl) lief das zumindest immer andersherum: der Geschädigte argumentierte mit dem Neuwert, und die Versicherung meinte erstmal pauschal, dass der Zeitwert nach 20 Jahren ja eh nur noch 50€ betragen würde.
Aus dem Grund ist es zB bei Oldtimern ja auch üblich mit Gutachtern zu arbeiten. Weil sie, würden sie überhaupt noch in der Schwacke-Liste stehen, gerade mal 3,97€ wert wären.
 
Vermutlich wollen die mir den Zeitwert anbieten. Dafür bekomme ich zwar bei ebay ein gebrauchtes Rennrad mit vergleichbarer Ausstattung, aber vermutlich erst nach langer Suche und ohne Garantie, daß damit alles in Ordnung ist. Ob die Rahmengeo halbwegs passt, kann ich da auch nicht probieren und vermutlich sind Anpassungen nötig (Vorbaulänge, Lenkerbreite usw.). Wenn ich das in einem Radladen machen lassen würde, zahlt vermutlich die Versicherung dafür nicht. Aber eigentlich würde ich das lieber selbst machen wollen und dafür zahlt die Versicherung garantiert nicht. Wenn ich von einem Händler was Gebrauchtes ordere, wäre der Wiederbeschaffungswert höher wie der Zeitwert.

Wie es aussieht brauche ich wirklich einen Anwalt. Aber erst mal will ich denen noch die Summe des damaligen Anschaffungswertes nennen. Das Ganze wird sich wohl noch länger hinziehen und ich bin froh, daß ich noch mein Stahl- Rennrad habe.
 
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