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Helmpflicht bei RTF´s?

Was soll denn jemandem passieren, der bei einer RTF ohne Helm auftaucht? ...
Du hast offenbar nicht oft mit Vereinen zu tun. Wo ein Verein ist, ist auch Ordnung, sonst bräuchte man ja den Verein nicht. Und für die Einhaltung der Ordnung auf der Strecke sind die Ordner zuständig. Da gibt es manchen verhinderten Obersturmbannfüher, der in solchen Aufgaben regelrecht aufgeht. Ich habe es sogar schon abseits von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr erlebt, dass der Rudelführer einer Vereinsgruppe völlig Unbeteiligte, die einfach nur auf der selben Straße unterwegs waren, wegen fehlendem Helm angepöbelt und aufgefordert hat, von seiner Truppe gehörigen Abstand zu halten.

Und dann gibt es welche, bei denen hört die Liebe zur Ordnung und Regulierung keineswegs beim Helm auf. Eine anderer Verein hier in der Gegend, noch dazu einer, der sich bei der Werbung um Mitfahrer als betont lockere Hobbyfahrergruppe darstellt, hat sich Regeln gegeben, nach den z. B. Neulinge in der Gruppe gefälligst hinten zu fahren haben, oder nach denen nur Räder erwünscht sind, die "dem Stand der Technik" entsprechen, was sogar klar definiert wird als max. 10-12 Jahre alt. Wer einen alten Stahlrenner oder auch eine 9-fach Dura Ace fährt, ist bei denen als "Sicherheitsrisiko" unerwünscht. Das wäre alles sogar noch lustig, wenn solche Leute sich nicht gleichzeitig ständig darüber Gedanken machen würden, wie sich der allgemein verbeitete Mitgliederschwund in Radsportvereinen aufhalten lassen könnte.

Aber zurück zum eigentlichen Thema, ich verstehe nicht ganz, warum jemand das Bedürfnis hat, an Veranstaltungen teilzunehmen, deren Regeln er nicht akzeptieren will. Die Regeln macht der Veranstalter, das ist sein gutes und unumstrittenes Recht. Wem die Regeln nicht passen, braucht nicht teilzunehmen. Und das handhaben ja inzwischen viele so. Von den paar florierenden Großveranstaltungen abgesehen, geht es den Veranstaltungen doch inzwischen oft genauso wie den Vereinen selbst, sie leiden an Auszehrung und Desinteresse.
 
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Der BDR möchte wahrscheinlich nach außen ein bestimmtes Bild (Radler mit Helm) vermitteln und das ist auch sein gutes Recht.

Die Regeln macht der Veranstalter, das ist sein gutes und unumstrittenes Recht.

Wieso sollte ein Veranstalter im öffentlichen Raum ein Recht haben, eine Kleiderordnung vorschreiben zu dürfen?

Davon einmal abgesehen, dass es sinnvollere Regeln für RTFen gäbe:

  • IS KEEN RENNEN IHR VÖGEL!
  • KEENE 40KM SPRINTS DU VOGEL!
  • Wenn du keine Gruppenerfahrung hast, fahr alleine!
  • Wenn du kaputt bist, fahr alleine!
  • Keine Freunde zu haben, bedeutet alleine fahren im eigentlichen Sinne!
 
Wieso sollte ein Veranstalter im öffentlichen Raum ein Recht haben, eine Kleiderordnung vorschreiben zu dürfen?

Davon einmal abgesehen, dass es sinnvollere Regeln für RTFen gäbe:

  • IS KEEN RENNEN IHR VÖGEL!
  • KEENE 40KM SPRINTS DU VOGEL!
  • Wenn du keine Gruppenerfahrung hast, fahr alleine!
  • Wenn du kaputt bist, fahr alleine!
  • Keine Freunde zu haben, bedeutet alleine fahren im eigentlichen Sinne!
Mit der Nummer auf dem Rücken gehörst du zu der Veranstaltung bzw. wirst von außen als Teil derer wahrgenommen und daher können sie dir diese Nummer auch verweigern. Können sie dir verbieten einfach so auf der Strecke zu fahren? Natürlich nicht, aber an den Verpflegungsstationen gibts dann eben auch nichts.
Sollte auch kein großes Problem für die Vereine sein, da die Helmlosen doch eher eine Seltenheit sind.
 
Das war nicht meine Frage. Ich möchte eher wissen, wie ihr das Recht herleitet, dass der Veranstalter einer RTF vorschreiben darf (sinngemäß "sein gutes Recht"), was die Teilnehmer anziehen sollen (hier: Helm).
 
Das war nicht meine Frage. Ich möchte eher wissen, wie ihr das Recht herleitet, dass der Veranstalter einer RTF vorschreiben darf (sinngemäß "sein gutes Recht"), was die Teilnehmer anziehen sollen (hier: Helm).

Veranstalter einer RtF ist ein Verein, der dem BDR angehört. Der BDR schreibt die Nutzung eines Helms während der Teilnahme an einer RtF vor, der Verein ist verpflichtet dies zu überwachen.

Warum darf der DFB vorschreiben, dass beim Anpfiff eines Fußballspiels, bei allen Spielern auf dem Feld, das Trikot in der Hose stecken muss?

Sein Spiel, seine Regeln!
 
Wir hatten das schon, ich weiß..............

Der Haken an der ganzen Sache ist, dass eine RTF nicht in einem abgegrenzten Raum stattfindet, sondern zwingend die STVO zu beachten ist. Als Vorschrift, wie man sich auf der Straße zu verhalten hat und welche Sicherheitstechnischen Einrichtungen vorhanden sein müssen, ist nur diese gültig und nichts anderes.
Es ist schon so, dass der BDR, bzw. der Veranstalter hier seine Befugnisse überschreitet, wenn der willkürlich die STVO erweitert, beugt und teilweise wieder ignoriert.

Man kann darüber streiten, ob man dann solche Veranstaltungen lieber meiden sollte. Aber warum sollten, insbesondere Verbands-Mitglieder, sich an unsinnige Regelungen halten, wenn sie keine Lust darauf haben?
Regeln, die sich Sportvereine geben sind keine Gesetze........... selbst letztere sind verhandelbar und nicht auf ewig in Stein gemeißelt.
 
Das war nicht meine Frage. Ich möchte eher wissen, wie ihr das Recht herleitet, dass der Veranstalter einer RTF vorschreiben darf (sinngemäß "sein gutes Recht"), was die Teilnehmer anziehen sollen (hier: Helm).
Natürlich kann jeder eine öffentliche Straße in dem Outfit befahren, das er für richtig hält. Aber darum geht es ja nicht. Es geht darum, ob sich jemand, allen Regeln einer Veranstaltung unterwerfen muss, wenn er gerne daran teilnehmen möchte, nämlich, wenn er Startgeld löhnt, eine Startnummer, Verpflegung, evtl. technische oder medizinische Hilfe in Anspruch nehmen will, vom Besenwagen aufgesammelt werden möchte, falls er schlapp macht, evtl. für die Veranstaltung gesperrte Streckenabschnitte befahren will, und er am Ende noch einen Stempel oder ein Zertiifkat haben möchte. Und da gibt es eben nur ja oder nein. Wer teilnehmen will, erklärt, dass er alle Regeln der Veranstaltung akzeptiert. Und wer das nicht will, nimmt eben nicht teil. Und dann kann er ja trotzdem in seinem Wunschoutfit unterwegs sein, nur eben ohne Startgeld, Startnummer, Stempel, ohne Verpflegung, ohne Pannenhilfe, ohne Sprühpflaster für die Schürfwunde und mit selbstbestelltem Taxi, wenn er schlapp macht.
 
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... Regeln, die sich Sportvereine geben sind keine Gesetze......
Richtig, aber anders als Gesetze gelten Vereins- oder Veranstaltungsregeln auch nur für diejenigen, die sich ihnen freiwillig und selbstbestimmt unterwerfen. Wenn mir der Verein und irgendeine seiner Regeln nicht mehr gefallen, kann ich problemlos austreten. Das gilt sogar für die Kirchen. Wenn mir irgendein Gesetz nicht passt, ist es nicht ganz so einfach.

So, und jetzt gehe ich zwei Stunden Radfahren. Ohne Verein und ohne Helm. ;)
 
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ich hab den quatsch lange jahre mitgemacht, ja, sogar irgendwie dran geglaubt. die helm-mode aus amerika war ja überall, es war wie selbstverständlich.
...bis ich mich eines tages frug, was so ein plastikteil eigentlich wirklich kann, auf die albernen standards stieß, nachrechnete wieveil g bei welcher geschwindigkeit und welchem gewicht wirken....
...nachdem mir das ausmaß des unfugs klar geworden war, trug ich das zeug nur noch bei regen - als mützenersatz. und wenn die vereine nicht dazulernen -können oder wollen- dann halt ohne mich.

der helm ist kein sicherheitsgurt oder abs dessen wirkung man aufzeigen kann
er ist vielmehr bloß eingebildete sicherheit, weil er das, was er können müsste, um sinnvoll zu sein, nicht leistet und daher als eingebildete sicherheit regelrecht gefährlich ist.
 
Wir hatten das schon, ich weiß..............

Der Haken an der ganzen Sache ist, dass eine RTF nicht in einem abgegrenzten Raum stattfindet, sondern zwingend die STVO zu beachten ist. Als Vorschrift, wie man sich auf der Straße zu verhalten hat und welche Sicherheitstechnischen Einrichtungen vorhanden sein müssen, ist nur diese gültig und nichts anderes.
Es ist schon so, dass der BDR, bzw. der Veranstalter hier seine Befugnisse überschreitet, wenn der willkürlich die STVO erweitert, beugt und teilweise wieder ignoriert.

Man kann darüber streiten, ob man dann solche Veranstaltungen lieber meiden sollte. Aber warum sollten, insbesondere Verbands-Mitglieder, sich an unsinnige Regelungen halten, wenn sie keine Lust darauf haben?
Regeln, die sich Sportvereine geben sind keine Gesetze........... selbst letztere sind verhandelbar und nicht auf ewig in Stein gemeißelt.

Ich wiederspreche Dir (fast) nie, aber hier liegst Du falsch.
Der BDR erweitert nicht die StVO, er hat eine Regel für seine Veranstaltung erlassen. Wenn die Polizei Dich während der RtF ohne Helm fahren siehst, wirst Du weder angehalten, noch verwarnt oder von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Regel des BDR hat für die Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum keinerlei Auswirkung!
 
[...]Der BDR schreibt die Nutzung eines Helms [...] vor

Und was gibt dem das Recht?

Es geht darum, ob sich jemand, allen Regeln einer Veranstaltung unterwerfen muss [...] Wer teilnehmen will, erklärt, dass er alle Regeln der Veranstaltung akzeptiert[...]

Wieso nimmst du an, dass man alle Regeln, die der Veranstalter aufstellt, "fressen" muss (Alternative Nichtteilnahme)? In Verträge z.B. kannst du auch Absurdes reinschreiben und selbst wenn das Unterschrieben wird, bist du nicht automatisch im Recht.
 
der helm ist kein sicherheitsgurt oder abs dessen wirkung man aufzeigen kann
er ist vielmehr bloß eingebildete sicherheit, weil er das, was er können müsste, um sinnvoll zu sein, nicht leistet und daher als eingebildete sicherheit regelrecht gefährlich ist.

Bist du bei einem Sturz schon ein mal mit dem Kopf auf der Straße aufgeschlagen?
 
Und was gibt dem das Recht?



Wieso nimmst du an, dass man alle Regeln, die der Veranstalter aufstellt, "fressen" muss (Alternative Nichtteilnahme)? In Verträge z.B. kannst du auch Absurdes reinschreiben und selbst wenn das Unterschrieben wird, bist du nicht automatisch im Recht.


WEIL ES IHR VEREIN IST!!! Kann doch so schwer nicht sein.
In einem Karnevalsverein bekommt die Garde auch vorgeschrieben, was sie zu tragen haben. Da kannst Du auch nicht im Jogger mittanzen.

Wenn Dir das nicht passt, such Gleichgesinnte BDR Mitglieder und bringt auf der nächsten Sitzung den Antrag auf Streichung der Helmtragepflicht ein.
Oder geht hin und gründet euren eigenen Verein und veranstaltet eine Rundfahrt. Dafür braucht ihr den BDR nicht, dürft die Fahrt nur nicht RtF nennen und keine Wertungskarten abstempeln.

Weil diese Regelung gegen kein Gesetz verstößt und ja, musst Du, wenn Du teilnehmen musst. Das ist keine Pflichtveranstaltung, aber die haben auch nicht die Verpflichtung, jeden mitfahren zu lassen.
 
Wieso nimmst du an, dass man alle Regeln, die der Veranstalter aufstellt, "fressen" muss (Alternative Nichtteilnahme)? In Verträge z.B. kannst du auch Absurdes reinschreiben und selbst wenn das Unterschrieben wird, bist du nicht automatisch im Recht.

Du hast doch sicherlich auch Regeln für dein Haus oder Wohnung. Z.B dass bei dir nicht geraucht werden darf. Wenn das doch einer macht, setzt du ihn vor die Tür. Dein Haus deine Regeln. Steht in keinem Gesetz, dass man in privat Räumen nicht rauchen darf. Dunhast abed deine eigenen Regeln.

Der BDR halt auch, seine Veranstaltung, seine Regeln.
 
Kann doch so schwer nicht sein.

Nun, ich lechze ja bereits nach Argumenten, um verstehen zu können, warum ihr den Eingriff ins Persönlichkeitsrecht so unverblümt verteidigt. Aber bisher gab's nur "Weil das so ist", "Der Veranstalter darf alles bestimmen" und "musst ja nicht mitmachen".
BTW: Großschreibung = Schreien.

Du hast doch sicherlich auch Regeln für dein Haus oder Wohnung.

Beste Argumentation bisher. Aber: Meine Whg unterläge dem Hausrecht. Ich darf über niemandens Kleidung bestimmen, nur, wer sich darin aufhalten darf. Auf dem Hausflur oder dem Grundstück (Mehrfamilienhaus; könnte man fast schon mit dem oben erwähnten öffentlichen Raum vergleichen) hab ich dieses Recht aber nicht mehr. Hausrecht hätte auch seine Grenzen bei Diskriminierung.
Ich kann auch nicht alle Regeln in meiner Whg durchsetzen, die ich möchte. Wenn z.B. ein Nachbar mit seinem Instrument akkustisch in meine Whg "eindringt", habe ich das im Rahmen hinzunehmen, da er ein Recht auf Entfaltung hat.

Von daher sehe ich da immer noch wenig Recht (moralisch oder tatsächlich) auf Seiten des BDR die Rechte erwachsener Menschen einzuschränken, aus welchen Gründen auch immer.
 
Nun, ich lechze ja bereits nach Argumenten, um verstehen zu können, warum ihr den Eingriff ins Persönlichkeitsrecht so unverblümt verteidigt. Aber bisher gab's nur "Weil das so ist", "Der Veranstalter darf alles bestimmen" und "musst ja nicht mitmachen".
BTW: Großschreibung = Schreien.



Beste Argumentation bisher. Aber: Meine Whg unterläge dem Hausrecht. Ich darf über niemandens Kleidung bestimmen, nur, wer sich darin aufhalten darf. Auf dem Hausflur oder dem Grundstück (Mehrfamilienhaus; könnte man fast schon mit dem oben erwähnten öffentlichen Raum vergleichen) hab ich dieses Recht aber nicht mehr. Hausrecht hätte auch seine Grenzen bei Diskriminierung.
Ich kann auch nicht alle Regeln in meiner Whg durchsetzen, die ich möchte. Wenn z.B. ein Nachbar mit seinem Instrument akkustisch in meine Whg "eindringt", habe ich das im Rahmen hinzunehmen, da er ein Recht auf Entfaltung hat.

Von daher sehe ich da immer noch wenig Recht (moralisch oder tatsächlich) auf Seiten des BDR die Rechte erwachsener Menschen einzuschränken, aus welchen Gründen auch immer.

Ich will nicht das blaue Schippchen, ich will das rote :D
 
Nur mal so ein anderes Beispiel - Regeln.. etc.

In den 80igern war der Tennissport noch 'weiß' (vom Verband vorgeschrieben)- fing da gerade an, offizielle Punktspiele zu machen.

Im ersten Spiel (ich bunt gekleidet) - hat mein Gegner sich geweigert, aufgrund der bunten Bekleidung gegen mich anzutreten.
Wahl:
1. weisse Klamotten von den Kumpels leihen
2. ohne zu spielen verloren zu haben.

Konnte Option 1 ziehen.

Wenn ich da zukünftig weiterspielen wollte, war die Kleiderordnung klar / oder ich konnte zuhause bleiben.

Wollte lieber weiterspielen...andere wollen vielleicht bunt tragen - dürfen dafür aber nicht mitspielen.
 
ch darf über niemandens Kleidung bestimmen, nur, wer sich darin aufhalten darf. Au
Und damit darfst du dann auch die Kleidung bestimmen. Wenn du eine Party machst und das Motto "Weiß" vorgegeben hast, kannst du jeden der in Schwarz kommst nicht reinlassen.

Der BDR kann jedem der ohne Helm ankommt die Startnummer verweigern und damit von der Verpflegung und allem anderen ausschließen. Du hast ja kein Anrecht auf Teilnahme. Er kann dir nicht die Mitfahrt ohne Startnummer auf der Strecke verweigern ist ja öffentlicher Raum.

Ist ein bisschen wie Mietshaus.
 
Nun, ich lechze ja bereits nach Argumenten, ...
Das ist kleines Einmaleins des Zivilrechts. Der Veranstalter macht ein Angebot, das lautet, jeder ist eingeladen, bei unserer Veranstaltung zu den von uns formulierten Bedingungen teilzunehmen. Das Angebot kannst Du annehmen oder ablehnen, etwas anderes ist rechtlich nicht möglich. Wenn Du dem Veranstalter mitteilst, ich würde ja gerne teilnehmen, allerdings nur unter anderen Bedingungen, dann ist das rechtlich die Ablehnung des Angebots des Veranstalters, verbunden mit einem Gegenangebot von Deiner Seite. Nun ist wieder der Veranstalter am Zug, er muss entscheiden, ob er Dein Angebot annimmt oder nicht. Wenn er nicht annimmt, z. B. indem er - wie üblich in so einem Fall - gar nicht reagiert, dann ist keine Einigung zustande gekommen und Du bist rechtlich und in der Folge auch faktisch draußen.
... Hausrecht hätte auch seine Grenzen bei Diskriminierung. ...
Nein, das Hausrecht ist Teil des Eigentumsrechts und damit ein absolutes Recht, das auch noch in Zeiten des (vertragsrechtlichen) Diskriminierungsverbots gegen jeden gleichermaßen wirkt. Und gerade weil es gegen jeden gleich wirkt, ist es diskriminierungsfrei.
 
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