Rennrad-News

Licht am Rennrad
Die Regeln der StVZO

Solange es hell ist, muss am Rennrad kein Licht laut StVZO mitgeführt werden. Aber jetzt enden immer mehr Feierabendrunden schon im Dunkeln. Hier gibt es den Überblick über wichtige Regelungen zur Modellauswahl und der Einstellung von Fahrradlicht laut StVZO im Überblick.

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Rennradfahrer können sich seit der Neuregelung der StVZO in 2017 über besseres legales Licht freuen. Wie das Licht am Fahrrad beschaffen sein muss, regelt Paragraph 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der seit dem 1. Juni 2017 in geänderter Form in Kraft ist. Jetzt, da viele Radfahrten im Dunkeln stattfinden, kommen die ersten praktischen Fragen auf. Was ist erlaubt?

# Scheinwerfer-Einstellung - Für alle Fahrräder und Scheinwerfer-Arten gilt: Das Licht darf entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht blenden. An einer Wand parallel zur Fahrtrichtung kann man gut kontrollieren, wie der Lichtkegel sich ausbreitet.
# Batterie-Rücklicht IXI - Das genügt: Ein Batterielicht mit K-Nummer an der Sattelstütze. Es darf auch ein zweites montiert werden. Einen zusätzlichen Reflektor benötigen Rennräder und andere Räder nicht mehr, wenn im Rücklicht ein Reflektor integriert ist


Großer StVZO Fahrradlicht Test und Kaufberatung

Die wichtigsten Regeln der StVZO in puncto Fahrradlicht in Kürze:

Text: pd-f, Redaktion / Fotos: pd-f
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