Naja, meist wird die Verbandsfahrtregelung in Anspruch genommen, was aber eigentlich im Widerspruch zum Grundgedanken der CM Bewegung steht, da Verbandsfahrten melde- und genehmigungspflichtig sind. (§§ 27 iVm 29 StVO)
Ich persönlich bin der Meinung, darum auch meine kleinen Spitzen, dass CMs zu reinen Spaßveranstaltungen ohne erkennbare Außenwirkung verkommen sind.
Naja, meist wird die Verbandsfahrtregelung in Anspruch genommen, was aber eigentlich im Widerspruch zum Grundgedanken der CM Bewegung steht, da Verbandsfahrten melde- und genehmigungspflichtig sind. (§§ 27 iVm 29 StVO)
Ich persönlich bin der Meinung, darum auch meine kleinen Spitzen, dass CMs zu reinen Spaßveranstaltungen ohne erkennbare Außenwirkung verkommen sind.
Ich lass mich gerne vom selbsternannten Fachmann aufklären, in welchem Paragraph steht, dass ein zufällig gebildeter Verband von Radfahrern auf der Straße angemeldet und genehmigt werden muss
Und das steht wo genau? Laut StVO ist eine Gruppe über 15 Radfahrern ein Verband, egal ob zufällig oder absichtlich...