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seitenabstand

ossi

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hallo,

eine frage zum überholt werden durch kfz.
wie viel abstand muß ein fahrzeug seitlich beim vorbeifahren einhalten.
gibt es eine möglichkeit wegen verkehrsgefährdung einen anzuzeigen.

gruß ossi
 
ossi schrieb:
Wie viel Abstand muß ein Fahrzeug seitlich beim Vorbeifahren einhalten?
Wie auch immer: Kein Schwein hält sich dran (zumindest die Wenigsten).
Vorallem sind Motorradfahrer oft in Schulterklopfnähe.
ossi schrieb:
Gibt es eine Möglichkeit wegen Verkehrsgefährdung einen anzuzeigen?
Prinzipiell ja, aber wie Du sicherlich weißt, macht das keinen Sinn, weil eh nix rauskommt.
Das einzige was Du machen mußt, wenn Du schon 'ne Anzeige machst, ist zu erwähnen, daß Du Dich "lebensgefährlich bedroht" gefühlt hast. Dann wird öfters die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, was dazu führt, daß der Schuldige ganz schön ins Schwitzen gerät. Aber rauskommen tut trotzdem nix. :blabla:
 
Hallo!
Die Rechtsprechung sagt minimum 1,5 m besser 2m Seitenabstand.




Gruß milhouse
 
Moinmoin!

Wie wir eigentlich alle mal in der Fahrschule gelernt haben, sind einspurige Fahrzeuge mit einem Seitenabstand von 1,5 Meter zu überholen.
Sicherlich kannst du jeden wegen Verkehrsgefährdung anzeigen, der sich nicht dran hält. Mußte dir halt schon mal einen großen Notizblock an den Lenker heften. :droh:
Ob da was bei rumkommt, Aussage gegen Aussage, sei mal dahin gestellt.

Wäre schon froh, wenn uns unsere motorisierten "Freunde" wenigstens einen Meter Platz ließen.

Gutgehn
 
solang es nicht unter 30cm schreitet habe ich nichts dagegen, gefühl wie eine handballen frei -> ich hatte angst (kau zusammen -> klein machen).
bis jetzt nur 2mal passiert -> lkw fahrer die von sehr weit weg kommen
 
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