Einen indirekten Nachweis findest du in der Novellierung der STVO, wo der Mindestabstand genauer definiert wird.Darauf bezieht sich das auch meiner Meinung nach. Aber die von Gerichten festgelegten 1,50 gelten halt nur für Autos, die Radler überholen, nicht umgekehrt und rechts.
ich suche nur immer noch nach einem gescheiten Beleg.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.htmlDa steht nicht, dass der Abstand auch umgekehrt gelten sollMindestüberholabstand für Kfz
Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Einen indirekten Nachweis findest du in der Novellierung der STVO, wo der Mindestabstand genauer definiert wird.
So laut als gewähltes Stadtoberhaupt so viel ungesundes Halbwissen zu verbreiten - schlimm. Setzt Dich mit dem VCD u./ o. ADFC zusammen, das schreit nach Radentscheid! Welche Stadt?Aus dem Zeitungsartikel über die Sitzung:
„Grundsätzlich hätten auch Fahrradfahrer nach der Straßenverkehrsordnung den Mindestabstand von eineinhalb Metern zum nächsten Fahrzeug einzuhalten, auch wenn sich nicht jeder daran halte, sagte die Bürgermeisterin. Deshalb sei die Behörde dagegen, an der Einmündung ... eigene Aufstellflächen für Fahrradfahrer zu markieren. Das würde der Straßenverkehrsordnung zuwider laufen.“
Pince! Es geht NICHT um Überholen eines Radfahrers durch ein Auto
Grundsätzlich hätten auch Fahrradfahrer nach der Straßenverkehrsordnung den Mindestabstand von eineinhalb Metern zum nächsten Fahrzeug einzuhalten, auch wenn sich nicht jeder daran halte, sagte die Bürgermeisterin.
Was jetzt?Mir geht es auch eher um die - meiner Meinung nach falsche - Behauptung, dass man als Radler 1,50 Meter Abstand halten müsse.
Dann überholt er den Radfahrer aber nicht, da er nicht vor ihm war. Aber sobald Fahrradfahrer vor dem Autofahrer ist, sieht er ihn und hat einen ordnungsgemäßen Überholvorgang zu machen.Genau in diesem Moment fährt der Autofahrer los
Scheint mir langsam auch so.
Aber im Umkehrschluss heißt das auch, dass es falsch ist zu behaupten, dass die 1,50 Meter gelten.
Ich versuche es nochmal beim ADFC.
Was jetzt?
Abstand rechts oder links ist egal.
Davon träume ich, dass ich außerorts mit 2m Abstand überholt werde. Damit wäre tatsächlich eine meiner größten Sorgen passe.
Ich denke, ganz unrecht hat die Bürgermeisterin nicht. Fallbeispiel: Fahrradfahrer fährt rechts am Auto ohne des vom Auto einzuhaltenden Mindestabstands vorbei. Genau in diesem Moment fährt der Autofahrer los (den Radfahrer von hinten rechts sieht man kaum kommen). Damit begeht der Autofahrer gewissermaßen erzwungen ein Fehrkehrsdelikt, da er ja ohne den Mindestabstand überholt. Eine Straßenführung, die das begünstigt ist also keinesfalls regelkonform, da bei deren Planung natürlich auch die Einhaltbarkeit der Verkehrsregeln zu beachten ist.
Was die Dame sagte mag falsch sein (ich vermute, weiß es aber nicht) , die Konsequenz bleibt die gleiche.
„Grundsätzlich hätten auch Fahrradfahrer nach der Straßenverkehrsordnung den Mindestabstand von eineinhalb Metern zum nächsten Fahrzeug einzuhalten [...]“
daher hätte ich gern für den 1 Meter einen halbwegs offiziellen Beleg. Ich treffe da auch immer wieder darauf, aber finde spontan keine Rechtssprechung oder ähnliches.
Das rechts "überholen" ist doch wohl nur ein "vorbeifahren" an stehendem Verkehr .
Ich mache das schon deshalb Situationsbedingt nicht , weil mich sonst die Fahrzeuge gleich danach wieder überholen werden , deshalb stehen die Autos auch gerne weit rechts , weil die das auch nervt ,was soll das also ?
wenn Du darauf verzichtest, an einem Auto-Stau zulässigerweise vorbeizufahren, weil Du halt mit dem Fahrrad mobiler bist, ist das kein Problem.
(..) Ich finde Deine Position devot und das zeigt für mich, wie sehr bei uns alles aufs Auto ausgerichtet ist.
Und wie an andere Stelle schon geschrieben, ich verzichte auch mal auf die Vorfahrt, wenns für mich nur eine Trettpause bedeutet. Aber viel öfter wird mir auch auf dem Rad die Vorfahrt gelassen, damit ich nicht abbremsen muss. Vieles ergibt sich halt auch logisch, aus der Situation, wenn man grundsätzlich mit einer kooperativen Einstellung an die Sache rangeht. Und zumindest wo ich fahre, ist die Mehrzahl eher rücksichtsvoll.Aber dafür ist der Deutsche nicht so richtig gemacht, er ist zu egoistisch